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OLG Hamm, 6 WF 439/09, Unterstützung der Zwangsheirat in Deutschland
#1
Die Rechtskundigen hier mögen mich bitte aufklären, falls ich diesen Beschluss falsch verstanden haben sollte.

Es handelt sich um eine Minderjährige/s Frau/Kind, die gerne heiraten möchte.
Sie stellt Antrag auf "Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit".

Das AG lehnt ab. Das OLG stimmt zu. Was mich, warum ich das hier reinstelle, am meisten irritierte ist, dass auch hier wieder einmal das unsägliche "Kindeswohl" herangezogen wird.

Nun die für mich nicht zu verstehenden Passagen:

"Die von der Antragstellerin beantragte Befreiung ist nach § 1303 Abs. 2 BGB zu erteilen, wenn die Eingehung der Ehe trotz Minderjährigkeit dem Wohl der minderjährigen Antragstellerin entspricht. Bei der zu treffenden Entscheidung handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene, das Kindeswohl konkretisierende Entscheidung (Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1303 Rn.5).

Ob die von der Antragstellerin beabsichtigte Ehe mit dem weiteren Beteiligten ihrem Wohl entspricht, kann jedenfalls nicht auf der Grundlage der bisher vom Amtsgericht angeführten Tatsachen verneint werden.

Soweit sich das Amtsgericht auf die Stellungnahme des Jugendamtes vom 1.7.2009 beruft, dass keine "gesicherten Rahmenbedingungen" für die Eheschließung vorliegen, bleibt mangels weiterer Erläuterung bereits unklar, auf welchen möglichen Ablehnungsgrund das Amtsgericht sich hier stützen möchte. Dass der in Aussicht genommene Ehemann über keine Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit verfügt, rechtfertigt jedenfalls eine Nichterteilung der Befreiung nicht.

Soweit das Amtsgericht meint, ohne persönliche Anhörung der Antragstellerin aus der Tatsache, dass diese mit 16 Jahren schwanger geworden ist, folgern zu können, der Antragstellerin fehle es an der erforderlichen Reife, ist auch diese Argumentation nicht überzeugend.

Ob die Antragstellerin die für eine Ehe erforderliche charakterliche Reife besitzt, und ob sie die Tragweite einer Ehe hinreichend erfasst, wird der zuständige Amtsrichter wohl nur im Rahmen einer persönlichen Anhörung der Antragstellerin sowie im Rahmen weiterer Ermittlungen feststellen können."

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...91228.html

Was ist eure Meinung dazu?
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#2
Platt ausgedrückt haben wir eine 16jährige Migrantin mit Kind, die ohne Zustimmung ihrer Eltern einen 25jährigen straffälligen Syrer heiraten will.
Beide haben keinerlei Einkommen und wollen, daß die Solidargemeinschaft sie aushält. Sie werden mit der Eheschließung Anspruch auf eine größere, eheliche Wohnung und H4 haben. Macht Summasummarum ca. 1/4 Mio EUR Staatsknete in den nächsten 10 Jahren. "Nebeneinkünfte" des Gatten nicht mitgerechnet.

Das AG sagt mit Hilfe des JA nein, aber das OLG: "Ja, aber klar doch!."

Alle Prozesskosten durch die Instanzen finanziert auf PKH-Basis ebenfalls von der Solidargemeinschaft.

Wie lautete Deine Frage nochmal?
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#3
Der syrische Papa kommt dann eben in 2 Jahren und es werden noch mehr Kinder folgen. Schoen! Bei Kindern sollte man nicht auf das Preisschild achten Big Grin
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#4
(13-02-2010, 04:15)Master Chief schrieb: Wie lautete Deine Frage nochmal?
Warum es laut diesem Beschluss dem Kindeswohl entspricht, als Minderjährige heiraten zu dürfen.
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#5
Beschluss

IM NAMEN DES VOLKES

Wir alle finanzieren dem Anwalt der Göre die nächste Urlaubsreise.
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#6
@blue,

ich glaube beinahe zu verstehen was du meinst.
Der § 1303 BGB (1) sagt(e):
"Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden."
Anscheinend war das gestern!?
"(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist."
Der Richter wähnte sich offenbar in sicherem Hafen, hat hier wohl aber etwas gründlich missverstanden, denn er kann nicht, sondern er kann ganz besonder dann, wenn es sich
a) um ein Mädchen
b) zudem Ausländerin, südländischer Herkunft
c) religiös verfolgte
c) nach eilig herbeigeführter Einbürgerung
d) plötzlich unehrenhaft schwanger gewordene sowie
e) mit der Aussicht auf einen baldigen Frauenhausaufenthalt behaftet
handelt!
So viele Fliegen muss man einfach auf einmal klatschen, da kann doch so ein Richterlein hier nicht dem ersten Absatz gemäß sagen: " Mädel, du wartest mal schön, bis zu deiner Volljährigkeit, weil du dich offensichtlich nicht einmal deiner Religion entsprechend verhalten kannst."

Naja, aus diesen Gründen hat das Richterlein keinen Ermessensspielraum, sondern hat gefälligst eine
"das Kindeswohl konkretisierende Entscheidung" zu treffen.
Das Kindeswohl wurde mittels vorhergehender Auflistung bereits eindeutig definiert.
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#7
(13-02-2010, 14:21)Bluter schrieb: ich glaube beinahe zu verstehen was du meinst.
Ich verstehe doch selbst nicht. Sad

Bei destatis gelten die 15jährigen Mädchen als potentiell "gebährfähig".

Wenn mich meine Tochter mit 15 fragen würde, ob sie heiraten dürfte, ständ ich erstmal ganz schön blöd da.

Mal davon abgesehen, dass ich keinen Einfluss auf meine Tochter habe, würde ich ihr grundsätzlich erstmal den Popo ordentlich aufreissen!

Dieses darf jetzt ausgedruckt und gegen mich verwendet werden! Tongue
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#8
blue,

mit 15 darf sie nicht heiraten, auch nicht mit elterlich ... ups ... der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Sie darf überhaupt erst ab 14, selbstbestimmt mit anderen Minderjährigen Sex probieren.
Dass die Mädels, an deren Erzeugung wir..., egal, oft bereits mit 10-12 bereits schwanger werden können, ist in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Ebenso wenig wie Erzeuger, die als Väter an einer angemessenen Sozialisation ihrer Kinder mitwirken dürfen.
Was aus dem Kind wird, für das ich als Vater eingetragen bin, trage ich die moralische Verantwortung mindestens bis hierher nicht. Alles weitere wird sich ergeben.
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#9
(13-02-2010, 23:01)Bluter schrieb: Was aus dem Kind wird, für das ich als Vater eingetragen bin, trage ich die moralische Verantwortung mindestens bis hierher nicht. Alles weitere wird sich ergeben.
Der Typ, der meine Tochter versucht zu ehelichen, wird es nicht einfach haben! Big Grin
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