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Titel
#1
Hab mal eine Frage. Der Titel für meine Tochter läuft zum 1.März aus. Wenn ich jetzt diesen Monat noch ins Ausland gehe und nichts mehr zahle, da ich Mangelfall bin, wird das JA doch über das Gericht einen Titel erwirken.
(sicher über fiktives Einkommen?)
Ist es da nicht gleich besser, einen Titel selber zu zeichnen, denn spart man wenigstens die Gerichtskosten?

danke für Auskünfte
Live or Die...Make Your Choice
#2
Wenn du vorhast, künftige Titel nicht zu bedienen, dann ist es egal. Ist das Kind überhaupt noch unterhaltsberechtigt?
#3
Hallo,

angenommen, ich habe vor den Titel zu bedienen. Gibt es eine reale Möglichkeit um den Mindestunterhalt (nach DD Tabelle) herumzukommen?
(bin Mangelfall)
Wird immer fiktives Einkommen unterstellt?

Danke
Live or Die...Make Your Choice
#4
Es endet alles grundsaetzlich in Unterhaltsschulden. Es gibt keinen Trick oder eine Moeglichkeit da was zu machen. Selbst diejenigen die in Deutschland bleiben, jahrelang brav zahlen und dann den Job verlieren, enden in der Schuldenfalle. Man wird bei Dir sicherlich keine Ausnahme machen.
#5
Sehr richtig, Exilierter,

und bei all dem ist es kein Verbrechen und keine Straftat, solche Schulden zu haben. Es ist lediglich eine zivilrechtliche Sache, mit Verjährungsfristen und juristischen Umgehungstricks dieser Fristen ... also im Grunde nix weiter als Teil der Willkür des germanistanischen Beamtenstadls. Dessen Machtbereich endet zu einem Teil bereits an den heutigen Grenzen Germanistans, zu einem weiteren Teil an den Außengrenzen der EU und weitestgehend bereits in etlichen Mitgliedsländern der EU. Und was die Schulden anbelangt, so gibt es private Insolvenzverfahren in etlichen EU-Ländern zu Bedingungen, die für den Schuldner weitaus attraktiver sind als das Unrechtsregime Germanistan mit seinem Juristenstadl. Darum zieht auf eigene Entscheidung die Popo-Karte, wer in Germanistan als Zahlesel verbleibt!

Tongue

Allerbeste Grüße aus Pattaya,
Goddiejens
#6
(13-02-2010, 04:42)Exilierter schrieb: Es endet alles grundsaetzlich in Unterhaltsschulden. Es gibt keinen Trick oder eine Moeglichkeit da was zu machen. Selbst diejenigen die in Deutschland bleiben, jahrelang brav zahlen und dann den Job verlieren, enden in der Schuldenfalle. Man wird bei Dir sicherlich keine Ausnahme machen.

Denn kann ich ja eigentlich auch gleich den Titel zeichnen? Spar denn ja wenigstens Gerichtskosten.

danke
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#7
Wieso Gerichtskosten sparen, wenn dann gleichzeitig Unterhaltsschulden entstehen? Das macht keinen Sinn. Ich wuerde eher an der Schuldenmaximierung arbeiten.

Ich wuerde eher daran arbeiten, dass Deine Ex Dir gesagt hat, dass das Kind nicht von Dir ist. Ueber diesen Weg wuerde ich die Bande beschaeftigen und zusaetzliche Kosten produzieren. Ist das wirklich Dein Kind? Da hilft nur ein vom Gericht angeordneter Test. Bei mir gab einen Geschwistertest und einen direkten Vaterschaftstest - mehr geht nicht. Nun kann ich sagen, dass ich der eindeutige Erzeuger bin.

Ich habe noch keine Kostennote bekommen. Selbst das Gerichtsurteil ueber den Unterhalt vom 2. Kind fehlt noch. Nicht dass die keine Lust mehr haben?

Versuche nicht die Nummer mit dem Sparen. Das hat noch nie funktioniert und was willst Du sparen? Im Gegenteil! Baue ein gutes Verhaeltnis zu den Behoerden auf, schreibe viel, sei arm und immer willig und verstaendnisvoll. Ich bemuehe mich permanent, aber ich bin eben erfolglos.
#8
Ich werde vielleicht erben, daher minimiere ich die Schulden. Ja, Kind ist unterhaltsberechtigt (4 Jahre alt)
Live or Die...Make Your Choice
#9
Die Auszahlung des Erbes sollte nach der Unterhaltspflicht liegen und nach erfolgreicher Insolvenz. Informiere Dich bei einem sachkundigen Notar. Der weiss wie das geht und wie man das Erbe vor Pfaendung schuetzt

Das Produkt Deiner Liebe ist 4 Jahre alt? Dann hast Du ja noch viele Jahre vor Dir Big Grin Ich auch Big Grin

Meine Unterhaltspflicht wird fruehestens in 15 Jahren, spaetestens in 20 Jahren beendet sein. Von mir aus auch 30 Jahre. Ich habe mich darauf eingerichtet. Selbst die Unterhaltshoehe ist mir wurscht.

@Fluechtling
Du lebst noch in der Hoffnung und das ist nicht gut und wird Dich belasten. Deine Gegenueber merken das natuerlich und werden das weidlich ausnutzen.
#10
(12-02-2010, 22:52)Fluechtling schrieb: angenommen, ich habe vor den Titel zu bedienen. Gibt es eine reale Möglichkeit um den Mindestunterhalt (nach DD Tabelle) herumzukommen?
(bin Mangelfall)
Wird immer fiktives Einkommen unterstellt?

Diesmal vielleicht nicht aber früher oder später bei einem neuen Richter, einem neuen Beistand, einem neuen Verfahren, eigenen wirtschaftlichen Dellen wahrscheinlich doch. Das Kind ist erst vier, du hast laut Statistik noch 20 Jahre Zahlvaterschaft vor dir.

Wenn du jetzt "konform" handeln willst, musst du den üblichen Weg gehen. Immer den Mindestunterhalt zahlen, alle zwei Jahre komplette Auskunft geben, immer gut begründen können wieso dein Einkommen nicht höher ist. Einen neuen Titel vorab zu unterzeichnen hilft dabei nicht. Jugendamt oder Exenanwalt glauben immer, da wäre mehr rauszuholen und wollen immer volle Auskunft und klagen danach immer, wenn es Zweifel gibt.
#11
Ist es nicht sogar so, daß einem sogar noch als Rentner in die Tasche gegriffen werden kann, selbst dann noch, wenn das letzte Hemd keine Taschen hat?

Meinen Kindern soll die Frau, die behauptet deren Mutter zu sein, schon gesagt haben, wer was bekäme, wenn ich ausgehaucht hätte.

.
#12
(13-02-2010, 09:24)p schrieb: Immer den Mindestunterhalt zahlen

Nein. Er muss immer den ausgeurteilten Unterhalt bezahlen und das ohne jegliche Aussetzer. Abaenderungsklagen haben eh kaum Aussicht auf Erfolg.

Richtig witzig wird es dann, wenn der Erbschaftsgeber steinalt wird und dann doch nicht die gedachte Erbenhoehe erzielt wird. Dann waren die "steinigen und zahlungsintensiven Jahre" vergebene Muehe.

Man muss aufpassen, dass es nicht ein Wunschdenken wird!
#13
Danke für eure Einschätzungen.

nehmen wir zwei Möglichkeiten:

1.Versteh ich das jetzt richtig, wenn ich ins Ausland gehe und untertauche (unerreichbar verzogen), werde ich in Abwesenheit zum Unterhaltstitel "verknackt"? (wahrscheinlich auf Mindesunterhalt)

2.Wenn ich ins Ausland gehe und Auskunft gebe über mein Einkommen und Mangelfall bin, kriege ich wahrscheinlich auch einen Titel reingedrückt über den Mindestunterhalt aufgrund fiktiven Einkommens, gesteigerter Erwerbsobliegenheit bla bla... (richtig?)

Meine logischen Schlüsse daraus:

a)Denn kann ich gleich den Titel zeichnen. (über Mindestunterhalt)
b)denn kann ich auch gleich untertauchen. Denn hab ich wenigstens keinen Nerv mit JA und Gericht.

Meine persönlichen Ziele: minimaler Stress mit JA, Gericht...
minimierung der Schulden
nicht, oder wenig zahlen

Sieht das so aus? Funktioniert es so, wie ich hier dargestellt habe?

P.S.:mit der Erbschaft ist es natürlich so eine Sache. Wieviel ich erbe ist nicht wirklich raus. Meine Mutter ist jetzt 83, hat ein Haus. Leider lassen sich Erbschaftsangelegenheiten nicht wirklich mit ihr bereden. Das sie jetzt hundert wird nehme ich eher nicht an, aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme.
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#14
Ich habe mal eine frage freunde,
wenn einer ein titel hat, der hat auch das recht den gerichtvollzieher zu aktivieren.
Hat hier jemand eine ahnung was der gerichtsvollzieher so kostet??

flieger
sonne sand u strand
#15
(13-02-2010, 14:05)Fluechtling schrieb: 1.Versteh ich das jetzt richtig, wenn ich ins Ausland gehe und untertauche (unerreichbar verzogen), werde ich in Abwesenheit zum Unterhaltstitel "verknackt"? (wahrscheinlich auf Mindesunterhalt)

Ja, das ist üblich. Damit sichern die die Berechtigten alle Ansprüche, falls du irgendwann wieder greifbar bist. Das eröffnet auch den Weg, dir alles zu nehmen was von dir noch greifbar ist: Steuerrückerstattungen des letzten Jahres, Versicherungsleistungen, Immobilien, Rechte. Gepfändet werden kann schliesslich alles, vom Domainnamen bis zur Berufsunfähigkeitrente.

(13-02-2010, 14:05)Fluechtling schrieb: 2.Wenn ich ins Ausland gehe und Auskunft gebe über mein Einkommen und Mangelfall bin, kriege ich wahrscheinlich auch einen Titel reingedrückt über den Mindestunterhalt aufgrund fiktiven Einkommens, gesteigerter Erwerbsobliegenheit bla bla... (richtig?)

Genau.

(13-02-2010, 14:05)Fluechtling schrieb: a)Denn kann ich gleich den Titel zeichnen. (über Mindestunterhalt)
b)denn kann ich auch gleich untertauchen. Denn hab ich wenigstens keinen Nerv mit JA und Gericht.

Wenn du freiwillig einen Titel unterzeichnest, ersparst du der Gegenseite nur einen Zwischenschritt. Alles andere bleibt gleich. Untertauchen kannst du natürlich, dann aber bis mindestens dem 21. Geburtstag des Kindes.

(13-02-2010, 14:05)Fluechtling schrieb: Meine persönlichen Ziele: minimaler Stress mit JA, Gericht...
minimierung der Schulden
nicht, oder wenig zahlen

Die Ziele sind disjunkt.
#16
@p danke, war nochmal wichtig für mich, das klar zu durchdenken. Was meinst du mit disjunkt?
Warum bis 21 Jahre?

viele grüsse

F.
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#17
Bei Abwesenheit gibt es ein Versaeumnisurteil. Du wirst verurteilt zu der Hoehe, was die Gegenseite will und das wird mit Sicherheit nicht der Mindestunterhalt sein.

Du bist zu sehr auf das Erbe fixiert und weniger auf Deine berufliche Perspektive. Erben waere mir egal. Alles was ich brauche, kann ich mir selbst erarbeiten.
#18
Disjunkt = Die Ziele enthalten keine gemeinsamen Elemente. Nicht oder wenig zahlen hat z.B. keine Gemeinsamkeiten mit "möglichst wenig Stress mit dem Jugendamt". Das schliesst sich aus.

Bis mindestens 21, weil das der frühestmögliche Zeitpunkt ist, an dem eine Verjährung von Unterhaltsschulden einsetzen kann. Volljährigkeit plus drei Jahre, dann zum nächsten 1.1. Achtung, ich sage "kann" und nicht "muss", es gibt noch andere Gründe für eine Verjährungshemmung.
#19
(14-02-2010, 05:15)Exilierter schrieb: Du bist zu sehr auf das Erbe fixiert und weniger auf Deine berufliche Perspektive. Erben waere mir egal. Alles was ich brauche, kann ich mir selbst erarbeiten.


Das mag ich klare Ansagen. Danke
(14-02-2010, 09:22)p schrieb: Disjunkt = Die Ziele enthalten keine gemeinsamen Elemente. Nicht oder wenig zahlen hat z.B. keine Gemeinsamkeiten mit "möglichst wenig Stress mit dem Jugendamt". Das schliesst sich aus.

Bis mindestens 21, weil das des frühestmögliche Zeitpunkt ist, an dem eine Verjährung von Unterhaltsschulden einsetzen kann. Volljährigkeit plus drei Jahre, dann zum nächsten 1.1. Achtung, ich sage "kann" und nicht "muss", es gibt noch andere Gründe für eine Verjährungshemmung.

danke p, wenn ich untertauche hab ich keinen Stress und zahle nix. Cool
Auch guter Tip mit der Verjährung, das ist mir neu. Dachte bisher immer Unterhaltsschulden verjähren nie. Das ist aber noch lange hin, kann sich noch viel ändern.

Im Prinzip ist das ganze Thema wie ein vergammelter Fisch. Man kann ihn drehen und wenden wie man will, stinken tut er jedoch von allen Seiten. Auch der Unterhaltspreller hat es nicht leicht.
Live or Die...Make Your Choice
#20
Hallo Flüchtling,

es geht doch nicht um "Unterhalt prellen". Es geht darum, sich selbst ein selbstbestimmtes Leben in Menschenwürde zu sichern. Sich selbst davor zu bewahren, fremdbestimmt zu leben und voll ruiniert zu sein, egal ob hart geschuftet wird oder staatliche Leistungen bezogen werden. Darum geht es, daß unsereins auch ein Recht auf menschenwürdiges Weiterleben nach Trennung / Scheidung und Verlust des Kindes haben will und haben muß. Denn wir Männer und Väter und Mitzeugenden sind erwachsene Menschen, die für das eigene Auskommen in aller Regel hart arbeiten. Harte Arbeit muß sich nun mal lohnen, oder?!

Wink

Allerbeste Grüße in die freundliche Runde hier,
Goddiejens aus dem Urlaub in Pattaya
#21
Hallo,

doch mir geht es darum, das ich nichts mehr zahlen will. Weil ich das System einfach zum Kotzen finde. So einfach ist das.
Und nur über die Geldschine kann man etwas bewegen. Alles andere halte ich für sinnlos.

Gruss
Live or Die...Make Your Choice
#22
(15-02-2010, 12:57)Fluechtling schrieb: Hallo,

doch mir geht es darum, das ich nichts mehr zahlen will. Weil ich das System einfach zum Kotzen finde. So einfach ist das.
Und nur über die Geldschine kann man etwas bewegen. Alles andere halte ich für sinnlos.

Gruss


Hallo Flüchtling,

inwiefern das System in anderen Ländern besser ist, wäre eine Frage, zu der es viele verschiedene Ansichten gibt. Fakt ist, daß Unterhaltsverweigerung ebenfalls möglich ist. Geschickter ist jedoch, einen gewissen Obulus zu entrichten ... und sei es nur zur Paßerhaltung!

Wink

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus dem Urlaub in Pattaya


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