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zahle zuwenig.......
#1
Hallo Foris,

tolles Forum - Danke dafür !!

Ich bin wohl ein Exot in dieser Runde....... ich habe einen dynamischen Titel fü meine beiden Kids aus erster Ehe unterschrieben und zahle für die beiden Mäuse (5 Jahre) insgesamt 428 € monatlich, nach meinem alten Verdienst!!

Jetzt verdiene ich aber VIEL mehr!!

Was mach ich jetzt, kann Unterhalt nachgefordert wersen wenn die Ex drauf stösst??

Ich werde aus gesumdheitlichen Gründen bald Arbeitslos bzw. werde eine Arbeit annehmen wo ich wieder VIEL weniger verdiene..........

Ich habe dann, falls es mit dem neuen Job klappt einen Verdienst von ca. 1.700 €, müsste dann für meine beiden kids aus erster Ehe Umterhalt zahlen, habe allerdings eine neue Ehefrau die nicht arbeitet da wir ein schnuckeliges nietenagelneues Baby haben :-)))

Das ist doch dann ein Mangelfall, oder ? Hat jemand eine Ahnung wieviel ich dann zahlen müsste?

Danke erstmal

PS: habe meine Kids, trotz 2-maligem Gewinn in Sachen Umgangsrecht vor Gericht in den letzten 2 Jahren kaum gesehen, Sie wohnen 300 km weit weg - und JEDES mal wenn ich hoch gefahren bin war Sie mit den Kids weg....... jetzt klage ich auf Aufenthaltsbestimmung....
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#2
Bei 1700 EUR netto wärst du nach wie vor voll leistungsfähig und kein Mangelfall. Du wirst in Stufe 1 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle gesetzt, vier Unterhaltsberechtigte. Das wären momentan 225*2 = 450 EUR und ab dem sechsten Geburtstag der Kinder 272*2 = 544 EUR. Deinen Selbstbehalt von 900 EUR kannst du vermutlich vergessen, der kann dir wegen der neuen Ehe gekürzt werden.

Höherer Unterhalt erst ab berechtigter Forderung. Da keine vorliegt, ist deine derzeitige Zahlung von 428 EUR rechtens und es kann auch nichts nachträglich gefordert werden. Achte darauf, dass deine "gesundheitlichen Gründe" wasserdicht bewiesen und dokumentiert sind, das wird noch in Thema, spätestens wenn du eine Abänderungsklage führst.

Klage auf ABR kannst du vergessen. Rausgeworfenes Geld.
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#3
Ja ok, Selbstbehalt weg wg. neue Ehe hab ich schon gehört - aber solange die neue Ehefrau in den ersten drei Jahren das Baby betreut doch nicht ....

Oder ??
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#4
(14-02-2010, 21:18)Rechtsperversion schrieb: Warum zahlst du überhaupt, wenn du sie nicht siehst/sehen darfst/kannst?

Unverständlich. Ich zahle gar nichts. Und es gibt auch gar nichts zu holen. Weder für die Exe noch für den Staat.
Nada, niet!
Basta!

Um auch darauf einzugehen...

Der Kampf ist ja noch nicht verloren, er versucht ja mehr Umgang zu bekommen, in so einem Fall würde nichtmal ich, und ich sehe das Thema Unterhalt allgemein sehr "hardcoremässig", in Hartz4 gehen um Unterhalt zu sparen (im Hinblick auf die neue Familie vielleicht sowieso etwas problematisch, hätte es finanzielle Nachteile geht es nicht).

Berechtigt wäre aber die Frage auf die Erfolgschancen der Umgangsklage, und was man dann, nach etlichen Jahren, dann wirklich davon hat, und, noch wichtiger, was die Kinder davon haben, von denen man ja nicht Vater, sondern lediglich Erzeuger ist.

Nach der Durchleuchtung dieser Dinge ist es nicht auszuschliessen, dass eine Lösung, wie von @Rechtsperversion vorgeschlagen, Sinn machen könnte.

Meine persönliche Meinung ist natürlich auch NULL, wenn ich die Kids nicht sehen kann, das wäre aber aus Kompromissgründen anders, wenn ich eine "neue" Familie hätte, die darunter leiden müsste.

Ist nicht so einfach... erzähl doch mehr von Dir, wenn Du Lust hast.
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#5
Tja, was gibt es da zu erzählen....

bin 40 Lenze und habe mich vor drei Jahren getrennt. Ich habe aus der Ehe zwei Mädels die, obwohl wir uns teilweise Monatelang nicht sehen, sehr an mir hängen.

Habe 2 mal geklagt weil Sie kein Umgang zulässt, beide male Umgang zugesprochen bekommen im normalen Maß, alle 14 Tage, 3 Anrufe die Woche usw.

Kriegen tu ich die Kids fast nie, hatte Sie in den letzten 2 Jahren 5 mal hier :-(
Anrufen geht gar nicht:" Was willst Du ??? Ich lass dich nicht mit den Kindern sprechen........"

Und beim JA dann Engelsgesicht machen und die Leute um die Finger wickeln....

Das fing aber erst an, als ich meine jetzige Ehefrau kennen gelernt habe, mit der ich inzwischen ein 6 Wochen altes Baby habe :-)

Auch ein Mädchen, frei nach dem Motto; Männer machen Mädchen, Jungs machem Jungs^^

Ich hatte mehrere OP´s an der Wirbelsäule und bin von der SChlam.... in einen Schlaganfall getrieben worden, von dem ich mich dank meiner Frau aber recht gut erholt habe. Meine Frau würde auch jederzeit mit mir in Hartz 4 gehen, möchte ich aber nicht. Meinen jetzuigen Job packe ich aber nicht mehr und habe auch schon die Kündigung erhalten.-

Arbeitsamt hat mich in Sachen berufliche Reha and die Rentenkasse verwiesen und ich könnte wohl jetzt aufhören und auf die Rente warten - hab ja 25 Jahre voll ;-)

Habe aber einen Job in Aussicht, den ich körperlich packen könnte !

Und das schlimmste ist, das kaum ein Cent des Geldes bei den Kids ankommt - Sie verdient selber > 2000 € und die Kinder tragen gebrauchte Unterwäsche....


Bin im Moment einwenig ratlos was die Richtung angeht, die ich einschlage.

Aber meine Frau sagt mir: Lauf wohin Du willst, ich laufe mit dir....

Was will man mehr??
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#6
(15-02-2010, 00:21)Happy trotz allem... schrieb: Kriegen tu ich die Kids fast nie

Hast du das faq-Kapitel zum Umgang schon gelesen?
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#7
Ne, werd ich jetzt tun :-)
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#8
Tatsächlich habe ich mit der Erbringung von Attesten kein Problem. Bin nach OP´s und Schlaganfall eigentlich nicht mehr arbeitsfähig.

Ich habe in den letzten 5 Jahren alleine 2 Jahre Zuhause krank "gefeiert"

Ich sehe das ganze als zeitlich begrenzt an - das hält mich aufrecht. Es ist aber so, wie in vielen Fällen, das wir mit Hartz 4 besser fahren würden.

Ich habe im Oktober die Kündigung zum 31 März erhalten da mein AG erkannt hat, das ich es gesundheitlich nicht packe, mich aber solange noch braucht um meinen Nachfolger ein zu arbeiten. Danach habe ich falls es nicht mit dem Job mit 1700 € netto klappt Anspruch auf 2000 € ALG I, 15 Monate soviel ich weis, wg. Schwerbehindertenausweis.

Bin ich jetzt verpflichtet den job mit 1700 € auszuschlagen um mit 2000 € ALG I mehr Unterhalt zahlen zu können ????
:-))

Hat jemand ernsthaft Lust mit mir Amok zu laufen??
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#9
Wenn du nicht arbeitsfähig bist, aber tatsächlich die letzte Zeit voll gearbeitet hast, dann werden dir die Unterhaltsgreifer unterstellen, dass du trotz Krankheit in der Praxis bewiesen hast, 2000 EUR verdienen zu können. Kannst du dir von deinem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass du wegen deiner Krankheit den Posten nicht mehr besetzen kannst? Eine Entlassung nur "aus betrieblichen Gründen" wäre nicht so gut.

Da du aber mit 1700 EUR und drei Kindern im Alter von 5, 5 und 0 noch kein Mangelfall bist, glaube ich nicht dass es sehr schwierig wird, den Unterhalt auf Stufe 1 zu halten. Mit dem sechsten Geburtstag werden aber Probleme beginnen, denn dann beginnt die Phase des Mangelfalls und die wird die nächsten Jahrzehnte anhalten. Die Gegenseite kann dann allerhand auffahren: Obiges Argument, das Argument mit dem Nebenjob (du kannst mit deiner Gesundheit gegenhalten), das Argument mit der Selbstbehaltsreduktion wegen neuer Ehe. Inwieweit das zieht, kann ich nicht sagen, ich kenne eure genauen Verhältnisse nicht. So kann zum Beispiel ein bedarfsdeckendes Elterngeld für deine Frau durchaus dazu führen, dass dein Selbstbehalt reduziert wird.

Auf jeden Fall aber wird es in deinem Leben lange Zeit ziemlich egal sein, ob du 1000 oder 1700 EUR verdienst. Viel mehr wie der Selbstbehalt wird dir nicht bleiben. Versuche, deinerseits Leistungen zu bekommen: Wohngeld, Kinderzuschlag, deine Frau könnte ergänzendes ALG 2 bekommen weil eure Bedarfsgemeinschaft durch Unterhaltsabflüsse leergesaugt wird. Man hört öfter, dass in solchen Fällen Abänderungsklagen auf wundersame Weise erfolgreicher werden.

Beim Umgang musst du viel mehr Druck machen. Die Zeit spielt gegen dich. Der Umgang sollte schon deshalb stattfinden, um die Umgangskosten auf den Selbstbehalt schlagen zu können. Andernfalls bringt es dir nichts mehr, wenn du später endlich Umgang durchsetzst, denn dann fehlt dir das Geld um ihn wahrzunehmen. Dann hast du komplett verloren.
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#10
Verstehe ich grundsätzlich :-)

Tatsächlich würde meine AG bescheinigen, das ich aus gesundheitlichen Gründen innerhalb der Probezeit entlassen wurde.

Zur persönlichen Situation: verdiene z.Zt. ca. 3100 netto Seit 1 Jahr, dadurch ALG 1 Anspruch ca. 2000.-

Meine Frau hat aufgehört zu arbeiten um unser Kind zu bekommen, wird auch die nächsten 3 Jahre mindestens nicht arbeiten. Wir haben die beiden Kids aus Ihrer ersten Ehe bei uns und unsrern kleinen Wurm - das würde ich ja nicht schaffen....... Sie bekommt also die 300 € Mindestsatz.

Umgang schaffe ich ja nur, wenn die Gegenseite aktiv mitarbeiten würde..... Muss ich noch mehr sagen ??? Nach 2 1/2 Kampf Jahren und einem Schlaganfall kann ich einfach nicht mehr.

Sehr zum Ärger der Kindsmutter schaffe ich es, alle paar Monate die Kids im Kindergarten zu besuchen. Sie hängen sehr an mir und: SIe VERSTEHEN wer Schuld ist das wir uns nicht sehen - obwohl ich kein böses Wort lasse......

Jett ist sie mit den Kids noch einmal 39 km weiter weg gezogen, in einen anderen Kreis weil das Jugandamt inzwischen auf meiner Seite war.......

Neues JA, neuer Kampf.... nee, kann nicht mehr - irgendwann kommen die Kids...... Ich klage zwar jetzt aber auch das werde ich verlieren.

:-(
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#11
Was würde denn passieren wenn ich einfach nicht mehr zahle....?

Bin Privatinsolvent in der WVP, die KM pfändet gerade bei mir (oder versucht es:-). Bin jetzt wohl demnächst mit Finger heben dran !! Es geht hier um einen Vergleich im Rahmen der Scheidung für Nachzahlung Trennungsunterhalt in Höhe 2000 Euronen.

Mein Anwalt wollte anschliessend auf Aufteilung des Haushalts klagen, Mietkaution, Ehe-gemainsames Auto, teure Möbel ...... Ich hatte aber nicht das Geld und die Kraft weiter zu klagen !!

Im Dezember hatte ich in der Zahlung des Kindesunterhalts einen Zahlendreher. ANstatt gerade anzurufen hat Sie gleich Beistand geholt (in einer Stadt in der Sie schon seit Monaten nicht mehr wohnte !!! damit nicht auffällt das Sie umgezogen war.... mitgeteilt hatte Sie keinem etwas, warum auch!!!!!!!

Naja, wenn ich eh die Finger hebe kann ich doch auch das Geld der Kinder erst mal einbehalten, unters Kopfkissen stecken...

Oder ?
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#12
Ach so, kleiner Nachtrag - zahle tatsächlich im Moment bei von der Gegenseite "angenommenen" Verdienst 1900 netto insgesamt 241 € pro Kind, also 482 monatlich.

Wenn ich jetzt demnächst 1700 netto hab - von denen ich dann ja 5 % abziehen kann also 1615 € die verbleiben als Berechnungsgrundlage:
- davon dann abzuziehen 482 €, verbleiben 1.123 € von denen ich mein Baby, meine Frau (die ja kein EInkommen hat außer im ersten Jahr 300 € Erziehungsgeld, das Baby versorgt!!) und mich versorgen muss.......

Und die 2 Kids aus der ersten Ehe meiner Frau...... Die tatsächlich Unterhalt erhalten in Höhe insgesamt 400 € (eigentlich fast 700 € aber wir sind der Meinung das 200 pro Kind zzgl. Kindergeld reicht um die Kids BESTENS zu versorgen, Viel wichtiger ist uns das ser Papa der kids hier jederzeit für die Kinder da ist !!).

Wahrscheinlich ist meine Frau aber die einzige in Germany die Ihren Ex nicht bis auf den Selbstbehalt nackig macht......

Also, meine Rechnung (die natürlich keinen interessiert):

1.123 € verbleiben vom Gehalt
558 € Kindergeld
400 € Unterhalt

-----------------------
Somit haben wir zu fünft insgesamt 2.081 € wobei die Kids meiner Frau 12 und 8 Jahre sind, dadurch schon gegenüber meinen beiden aus erster Ehe etwas höhere Ansprüche haben :-)

Also pro Person ca. 416 €

So zum Spaß rechne ich mal die Gegenseite aus:

- 2.000 € Nettogehalt
- 482 € Kindesunterhalt
- 368 € Kindergeld
---------------------------

Bleubt der armen ja nur lächerliche 2.850.- € für drei Persönchen

Pro Person also 850 €

NAja, mindestens vor dem Grundgesetz sind alle gleich, auch wenn manchen mehr als das doppelte zusteht....
Hat jemand ernsthaft Lust, mit mir Amok zu laufen ?
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