24-02-2010, 02:04
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...wegen.html
Zitat:Harte Fälle beim Hartz-IV-Missbrauch können auch bei den Strafverfolgungsbehörden landen. 2009 stellte das ILZ 51 Strafanzeigen wegen Betrugs. Ganz oben in der Statistik der Betrugsdelikte stehen eheähnliche Lebensgemeinschaften und Unterhaltszahlungen, die verschwiegen werden. „Wenn ein Kindsvater keinen Unterhalt zahlt. muss die Behörde dieses Geld von ihm einfordern“, erklärt Michael Grund, der sich an einen aktuellen Fall erinnert. So war ein Vater erstaunt, dass die Mutter seiner Kinder seine Unterhaltszahlungen nicht angegeben hatte. Der Mann konnte aber nachweisen, dass er den Unterhalt regelmäßig eingezahlt hatte. Das ILZ forderte daraufhin von der Mutter 3600 Euro zurück und stellte Strafanzeige. „Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1700 Euro.