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Ganz oben i.d. Betrugsstatistik sind verschwiegene U-Zahlungen [von Männern] ....
#1
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...wegen.html

Zitat:Harte Fälle beim Hartz-IV-Missbrauch können auch bei den Strafverfolgungsbehörden landen. 2009 stellte das ILZ 51 Strafanzeigen wegen Betrugs. Ganz oben in der Statistik der Betrugsdelikte stehen eheähnliche Lebensgemeinschaften und Unterhaltszahlungen, die verschwiegen werden. „Wenn ein Kindsvater keinen Unterhalt zahlt. muss die Behörde dieses Geld von ihm einfordern“, erklärt Michael Grund, der sich an einen aktuellen Fall erinnert. So war ein Vater erstaunt, dass die Mutter seiner Kinder seine Unterhaltszahlungen nicht angegeben hatte. Der Mann konnte aber nachweisen, dass er den Unterhalt regelmäßig eingezahlt hatte. Das ILZ forderte daraufhin von der Mutter 3600 Euro zurück und stellte Strafanzeige. „Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1700 Euro.
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#2
(24-02-2010, 02:04)Vater schrieb: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...wegen.html

Zitat:So war ein Vater erstaunt, dass die Mutter seiner Kinder seine Unterhaltszahlungen nicht angegeben hatte. Der Mann konnte aber nachweisen, dass er den Unterhalt regelmäßig eingezahlt hatte. Das ILZ forderte daraufhin von der Mutter 3600 Euro zurück und stellte Strafanzeige. „Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1700 Euro.

Geht eigentlich gar nicht, weil die UVK überleitet und in der Überleitung eindeutig steht, dass Zahlungen an die Kindesmutter nicht von der Zahlungspflicht befreien. Wenn der Vater trotzdem an die Mutter Unterhalt für das Kind zahlt, ist es geschenktes Geld.
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#3
Im Titel steht aber eindeutig, dass zahlungen zu Händen der Erziehungsberechtigten geleistet werden müssen. Und solange die behörde beim Unterhaltszahler nicht angezeigt hat, dass nur Zahlungen an die Behörde befreiend wirken, gilt die Zahlung als geleistet.

Übrigens spiegelt sich diese Aussage in der Statistik. Der Anteil von Väter, die behaupten Unterhalt zu zahlen liegt höher als der Anteil der Frauen, die zugeben Unterhaltszahlungen zu erhalten.
Dazwischen existieren wohl einige Muttis, die gerne doppelten (naja, nicht ganz, "Vater" Stäätin ist nicht so spendabel) Unterhalt einkassieren.
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#4
Vielleicht war es gar kein Kindesunterhalt, sondern Exenunterhalt. Den treibt die UVK nicht ein. Ansonsten Danke für den Hinweis auf den Artikel. Sehr interessant, dass so ein Betrugsdelikt die Tabellenspitze einnimmt.

Da wird regelmässig in der Presse die Sau durchs Dorf der nichtzahlenden Unterhaltspflichtigen getrieben, dabei kommt der Betrug durch die Empfängerinnen viel häufiger vor. Davon liest man überhaupt nichts. Das war der erste Artikel, der das benannt hat. Ein Hammer, wie ich finde.
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#5
sehe ich auch so

aber UV gibt es nur 5 Jahre und/oder bis zum 12. Lj des Kindes, von daher könnte es sich auch um KU gehandelt haben
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#6
Der "Idealfall" wäre doch: die Eltern wohnen zusammen, Mutti ist ALG2 Empfängerin und hatte schwere Erinnerungslücken, wer denn nun der Vater der Kinder ist. Pappa hat n Job und seinen Wohnsitz immer noch im früheren Elternhaus. Da lässt es sich doch gut leben.

Und ich würde sagen, sowas gibt es deutschlandweit massenhaft. Man passt sich an. Schuld daran sind verkorkste Konstrukte wie Bedarfsgemeinschaft, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl 2), Splittingtabellen, Unterhaltsbeziehungen quer durch die ganze Sippschaft ohne Gegenleistung.
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