17-07-2013, 15:46
Die Verfassungrichter können alles für grundgesetzkonform erklären. Das Grundgesetz ist hinreichend schwammig formuliert.
Wenn jemand einen Hund und einen Hasen füttern soll, und beiden Löwenzahn gibt, ist das eine Benachteiligung des Hundes. Der Hund ist anders als der Hase, und das soll berücksichtigt werden.
Mit genau diesem Argument kann man sogar unterschiedliche Behandlung von Menschen verschiedener Ethnien (Wann ist wohl dieses Wort so veraltet wie Rasse, und durch was ist es dann ersetzt?) recht-fertigen. Man muss nur unterstellen, dass sie verschieden seien, und Gleichbehandlung eine Benachteiligung sei.
Wenn jemand einen Hund und einen Hasen füttern soll, und beiden Löwenzahn gibt, ist das eine Benachteiligung des Hundes. Der Hund ist anders als der Hase, und das soll berücksichtigt werden.
Mit genau diesem Argument kann man sogar unterschiedliche Behandlung von Menschen verschiedener Ethnien (Wann ist wohl dieses Wort so veraltet wie Rasse, und durch was ist es dann ersetzt?) recht-fertigen. Man muss nur unterstellen, dass sie verschieden seien, und Gleichbehandlung eine Benachteiligung sei.