27-02-2010, 15:09
Moin Bluter,
Ich finde sehr bermerkenswert das Ende des Urteils :
...ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Beklagte ihren unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten hinreichend Rechnung trägt.
Das sehe ich nicht so, sonst würde die Knete ja reichen.
Hast du eine Dose ist alles klar, hast du keine must du zahlen.Auch wenn dir nicht der Hals danach steht.
Ich fühl mich da regelrecht zurückgesetzt als Mann, was muss ich machen um MEIN RECHT zu bekommen? Umoperieren vielleicht....
Köter
Ich finde sehr bermerkenswert das Ende des Urteils :
...ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Beklagte ihren unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten hinreichend Rechnung trägt.
Das sehe ich nicht so, sonst würde die Knete ja reichen.
Hast du eine Dose ist alles klar, hast du keine must du zahlen.Auch wenn dir nicht der Hals danach steht.
Ich fühl mich da regelrecht zurückgesetzt als Mann, was muss ich machen um MEIN RECHT zu bekommen? Umoperieren vielleicht....
Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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