Als bekennender Dübel-Fan wollte ich doch tatsächlich heute morgen früh aufstehn, hatte vor, heute nachmittag ein Vorstellungsgespräch, vom Amt verpasst bekommen, es kam jedoch alles ganz anders.
Es bimmelte Herr XXXX der Postzusteller kennt mich bereits, ich wünsche ihm ja immer einen wunderschönes moin, gleich 3 (drei!) Schreiben vom Amtsgericht an einem Tag, nicht schlecht meinte er. Unterhalt, bestimmt möchte die feministische Richterin auch noch was vom Kuchen, sagte ich, ich wünscht ihm dann ein fröhliches Soi Six. Verstand er natürlich nicht
Schreiben 1: Ablehnung meines Antrages auf Prozesskostenhilfe.
Begründung:
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Aehm, ich hatte doch geschrieben, dass meine EX möglicherweise doch Geld verdient, sie wollte aufn Strich gehn.
- Schliesslich hat der Beklagte den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nicht zur Akte gereicht.
Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen? Vielleicht hätte ich mehr schönschreiben üben sollen.
Aber da steht doch klar, für mich sogar gut leserlich hiermit beantrage ich Prozesskostenhilfe. Keiner hatte mir gesagt, dass ich erst ein Antrag, für den Antrag, des Antrags auf Prozesskostenhilfe auszufüllen hätte. Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus. Aber clever, mit Sparwirkung, bekomme ja nix und bin beim Antrag für den Antrags des Antrags auch reingefallen.
Schreiben 2/3: Unterhalt für EXe und Tochter. Berechnungsgrundlage, mein Arbeitslosenbescheid, die überzogenen Forderungen vom gierigen EXen Anwalt abgewendet, schmälert ja auch sein Honorar Naja aber wo sind denn meine Abzüge, nirgendwo ? Selbst der Herr EXn anwalt hat bestätigt dass X und Y abzugsfähig sein, die nette Richterin, lässt das unbeindruckt. Vielleicht gibts hier ja auch ein Formular zum Formular des Formulars .......
wieder mal bestätigt, reine Willkür. Widersprechen kann ich übrigens nicht mehr. Das hatten sie noch fett vermerkt. Der Ganze Zirkus ging nun knappe 7 Monate.
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Frage2: Wenn ich nun in Liliput bin und garkein Einkomen auch nicht mehr Freiberufler bin, sondern Student und mich weiterbilde, darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich auf 0 setzt?
Frage3: jetzt gibts ein Urteil zum Unterhalt, wiso zieht mit das Amt der Arbeit schon voher irgendwelche Beträge ab?
Da kommt mir noch ne Idee, wenn ich in Liliput kein Einkommen hab, sollte ich vielleicht selbst Unterhalt einfordern von der EXe?
Es bimmelte Herr XXXX der Postzusteller kennt mich bereits, ich wünsche ihm ja immer einen wunderschönes moin, gleich 3 (drei!) Schreiben vom Amtsgericht an einem Tag, nicht schlecht meinte er. Unterhalt, bestimmt möchte die feministische Richterin auch noch was vom Kuchen, sagte ich, ich wünscht ihm dann ein fröhliches Soi Six. Verstand er natürlich nicht
Schreiben 1: Ablehnung meines Antrages auf Prozesskostenhilfe.
Begründung:
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Aehm, ich hatte doch geschrieben, dass meine EX möglicherweise doch Geld verdient, sie wollte aufn Strich gehn.
- Schliesslich hat der Beklagte den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nicht zur Akte gereicht.
Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen? Vielleicht hätte ich mehr schönschreiben üben sollen.
Aber da steht doch klar, für mich sogar gut leserlich hiermit beantrage ich Prozesskostenhilfe. Keiner hatte mir gesagt, dass ich erst ein Antrag, für den Antrag, des Antrags auf Prozesskostenhilfe auszufüllen hätte. Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus. Aber clever, mit Sparwirkung, bekomme ja nix und bin beim Antrag für den Antrags des Antrags auch reingefallen.
Schreiben 2/3: Unterhalt für EXe und Tochter. Berechnungsgrundlage, mein Arbeitslosenbescheid, die überzogenen Forderungen vom gierigen EXen Anwalt abgewendet, schmälert ja auch sein Honorar Naja aber wo sind denn meine Abzüge, nirgendwo ? Selbst der Herr EXn anwalt hat bestätigt dass X und Y abzugsfähig sein, die nette Richterin, lässt das unbeindruckt. Vielleicht gibts hier ja auch ein Formular zum Formular des Formulars .......
wieder mal bestätigt, reine Willkür. Widersprechen kann ich übrigens nicht mehr. Das hatten sie noch fett vermerkt. Der Ganze Zirkus ging nun knappe 7 Monate.
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Frage2: Wenn ich nun in Liliput bin und garkein Einkomen auch nicht mehr Freiberufler bin, sondern Student und mich weiterbilde, darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich auf 0 setzt?
Frage3: jetzt gibts ein Urteil zum Unterhalt, wiso zieht mit das Amt der Arbeit schon voher irgendwelche Beträge ab?
Da kommt mir noch ne Idee, wenn ich in Liliput kein Einkommen hab, sollte ich vielleicht selbst Unterhalt einfordern von der EXe?