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teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert!
#1
so... gestern sms-kontakt mit exe ...müssen ja wissen was sache ist.
jedenfalls geht es ihr anscheinend nur darum festzustellen was bei uns zu holen ist. sie meinte sie möchte nur wissen was ihr zusteht (also wieviel der volle unterhalt betragen würde) und dann könnten wir über die tatsächliche höhe reden. immerhin... man kann noch handeln...

eines vorweg, ich war schockiert als ich gelesen hatte, dass das JA wissen möchte ob ich arbeiten gehe und mein geburtsdatum. dass geht die doch nen feuchten dreck an!!
ok, da ich momentan wegen kinderbetreuung zuhause bin können die von mir nichts holen, aber muss man sowas ausfüllen?? ist doch eine frechheit, ich habe mit diesem kind mal rein gar nichts am hut, nicht mal den spaß an der zeugung hatte ich...

fragen:
die wollen einen einkommensteuerbescheid haben. müssen wir jetzt extra deshalb die steuererklärung sofort machen, oder genügt der vom letzten jahr??
im einkommensteuerbescheid vom letzten jahr ist eine immobilie (wohnung) angegeben. dann müssen wir die wohl auch im fragebogen angeben... was soll ich bei mieteinnahmen schreiben? wir haben ja keine einnahme, da sie erst abbezahlt wird. ich hätte da jetzt 0,00 euro eingetragen, kann ich das machen???
also so:
haus- und grundbesitz (art und wert)
3-zi-whg, anzahl 2, xxx euro
mieteinnahmen:
0,00 euro, da 1. whg selbst bewohnt und 2. whg xxxtausend euro schulden, somit keine einnahme

nächster punkt: freiwillige rentenversicherung bzw. lebensversicherung als altersvorsorge monatlich:
mein mann hat keine, bringt es was meine anzugeben???

dann: sonstige unterhaltsverpflichtungen oder besondere belastungen:
da werde ich die kindergartenkosten angeben.
was könnte man da noch angeben????
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#2
Er muss Angaben zu seinem Einkommen machen. Sonst nichts.

Fragen zu dir demonstrativ durchstreichen.

Wenn das Haus keinen Überschuss abwirft muss es auch nicht angegeben werden.
Das wäre nur dann ein Problem, wenn es doch Gewinn abwirft.

Besitz spielt keine Rolle.

Ggf. den ganzen Fragebogen wegwerfen und alle Angaben in Prosa abliefern.
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#3
naja... sie sehen ja anhand des einkommensteuerbescheids, dass eine wohnung vorhanden ist... lässt sich nunmal nicht vermeiden, aber mit den mieteinnahmen werden ja nur die schulden getilgt, also kein gewinn.
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#4
Dass sie vorhanden ist, ist ja auch kein Problem und sie dürfen ihre Existenz ja auch gerne erfahren
Nur wenn da keine Einnahmen sind, ist sie eben irrelevant und deswegen muss sie nicht extra aufgeführt werden.

Ihr müsst ja auch keine Angst haben "ertappt" zu werden, wenn ihr euren Fernseher nicht angebt, solange er keinen Gewinn abwirft.
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#5
Diesen Fragebogen würde ich auf gar keinem Fall ausfüllen. Dafür fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage. Schreibe die Auskünfte in Textform und nur das, was unbedingt notwendig ist. Angaben über die Frau gibts auch nicht, denn die hat das Kind weder gezeugt noch ausgetragen.

Schreibe in der berühmten Prosa-Form und schön ausgiebig lang.
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#6
hey... prosa form wäre mit arbeit verbunden... warum sollte ich mir für ein amt extra arbeit machen??
klar, die fragen über mich werden durchgestrichen, verstanden.

muss allerdings zusehen, dass das so schnell wie möglich erledigt ist, denn bei wohnung 3 (die ja nicht auftauchen soll) möchten wir die miete erhöhen... das möchten wir sicherheitshalber aber erst machen wenn die neuberechnung durch ist.
ist ja jetzt die frage ob der einkommensteuerbescheid von letztem jahr ausreicht oder nicht??? denn in der zwischenzeit haben wir ja geheiratet. kann das JA uns dann dazu verdonnern sofort die steuererklärung zu machen?? oder dürfen wir die machen wann wir das wollen??
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#7
Es macht denen aber auch Arbeit und das ist gerade Sinn der Sache.
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#8
(05-03-2010, 12:36)stafford schrieb: denn bei wohnung 3 (die ja nicht auftauchen soll)...

Überschreibt die Wohnung doch auf euren gemeinsamen Sohn. Das hätte ich gleich beim Kauf gemacht.
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#9
@rudolf
dachte das bringt nichts, das kann doch bis zu 10 jahre rückgängig gemacht werden wenn es sein muss. oder gilt das nur wenn er gar keinen unterhalt bezahlen kann??
umschreibung kostet aber auch wieder...
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#10
(05-03-2010, 13:01)stafford schrieb: dachte das bringt nichts, das kann doch bis zu 10 jahre rückgängig gemacht werden wenn es sein muss. oder gilt das nur wenn er gar keinen unterhalt bezahlen kann??
umschreibung kostet aber auch wieder...

Deswegen ja mein "Das hätte ich gleich beim Kauf gemacht."

(05-03-2010, 13:01)stafford schrieb: dachte das bringt nichts, das kann doch bis zu 10 jahre rückgängig gemacht werden wenn es sein muss.

Erstmal kann nur der Teil "rückabgewickelt" werden, der tatsächlich eine Schenkung darstellt, also Wohnungswert abzüglich aktueller Kredit. Das hebt aich nach deinen Aussagen auf, also Schenkungswert = Null. Ansonsten gilt seit diesem Jahr: Nicht der gesamte Schenkungswert kann bis Ablauf der 10 Jahre rückgefordert werden, sondern nur anteilig. Also im 10. Jahr auch nur noch der 10. Teil.

Aber falls ihr es überschreibt, macht ihr es doch sicher so, dass im Gegenzug das Kind auch die Kreditverpflichtungen übernimmt (von einem extra Konto auf das auch die Mieteinnahmen fliessen).
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#11
naja, denke nicht, dass mein mann das machen würde, denn er traut ja den weiblichen wesen nicht über den weg... ok, bei seiner vorgeschichte durchaus verständlich.
er hätte wahrscheinlich angst, dass ich mit kind und wohnung abhauen könnte und da ja die frau dann hauptsächlich über das kind entscheidet wäre er entmündigt.
ausserdem hat er angst, dass unser sohn (falls es je zu einer trennung kommen sollte) gegen den vater sein könnte (ist bei seinem ersten sohn ja der fall). dann könnte unser sohn mit der wohnung machen was er will, obwohl er (bzw. wir) diejenigen waren, die die wohnung finanziert haben.
naja... wie auch immer...
viel wichtiger für mich ist im moment die frage über den einkommensteuerbescheid???????
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#12
ich würde grundsätzlich nur angaben zum Erwerbseinkommen machen. Die Seite mit dem sonstigen Einnahmen einfach durchstreichen oder komplett unausgefüllt lassen. Dann haste dir nichts zu schulden kommen lassen. Nur auf Nachfrage geschickt schriftlich und in Ruhe antworten. Es bietet sich an, in die Immobilie zu investieren und das im Einkommenssteuerbescheid verrechnen lassen. Leider ist das letzte Jahr rum. Aber was geht den Staat an, wie du die Miete genau einnimmst ? Mietverträge stets so aufschlüsseln, daß man nur eine geringe "Miete" einnimmt, und den Rest lieber anders benennt, z.B. einen Mietvertrag über die in der Wohnung befindlichen Möbel, Einbauküchen, Fussböden, Terrasse etc. verfassen. Der Mieter kann dann trotzdem alles komplett zahlen. Wichtig ist die Aufschlüssung. Sollte dennoch zuwenig angegeben worden sein - oder der Sachbearbeiter wird halt stutzig, warum eine geringe Kaltmiete (dann kanns zur Not ja bewiesen werden, aber bevor man das tut), dann lieber Sonder-Ausgaben aufführen. Dann ist nämlich nicht "zuwenig" angeben. Kreativ sein lohnt sich. Grundsätzlich jedoch sollten dir nur die Ausgaben einfallen bei Nachfragen. P.S. Bei der ortsüblichen Kaltmiete wird sicherlich keiner Verdacht schöpfen, daher lieber die quadratmeterzahl abrunden.
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#13
@vater
einfach weglassen geht nicht weil die ja die einkommensteuererklärung haben wollen und da steht die wohnung mit anschrift, von daher sieht man auf jeden fall, dass sie da ist.
was für nen mietvertrag, meinst die fordern den dann noch nach? kenne mich mit steuer gar nicht aus, deshalb weiss ich nicht was genau die aus der erklärung herauslesen können??
also blanko mietverträge hätte ich noch übrig...

muss aber noch zwei dinge wissen:

1. darf das JA verlangen, dass mein mann wieder eine steuererklärung macht, obwohl die letzte erst vor einem jahr gemacht wurde?? (wegen unserer hochzeit). wenn ja, wer bezahlt den steuerberater...??

2. monatliche belastungen, die das JA anerkennt??? was kann man angeben??
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#14
Hallo Stafford,
der Mutter meiner Töchter fiel im Herbst auch ein dass ihr ja etwas vom ererbten Haus meiner Eltern zusteht. Da ich im Jahr davor reichlich investiert hatte (Erhaltungsaufwendungen) hatte ich laut Steuerbescheid nur 1400 € Einkommen durch Vermietung. Wurde aber nicht anerkannt. Also Komplettmiete von ca 9000 € auf mein Einkommen draufgeschlagen. Die haben dann sogar „vergessen“, dass ich die Miete ja auch noch versteuern muß, wenn ich sie fick-tiv nicht für Erhaltungsaufwendungen verwenden kann, und mal eben das Brutto als Einkommen genommen. Ich hab dagegen natürlich Widerspruch eingelegt, der „nach Rücksprache mit der Mutter“(????) auch anerkannt wurde. Das machte dann 1 Stufe weniger in der DD-Tabelle.
Mietverträge haben die hier im Jugendamt nicht interessiert – wurde gar nicht erst nach gefragt. Kann ja auch sein dass, man eine Mietnomaden in der Wohnung hat und keine Miete reinkommt.
Als Steuerbescheid hab ich den letzten existierenden eingereicht (2008). Man macht nicht extra für das Jugendamt eine neue Steuererklärung, es sei denn sie lohnt sich ;-)
Ach ja, das ganze geschah im Dunstkreis des Jugendamt Aachen.
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#15
also die komplettmiete aufzuschlagen ist in jedem fall nicht zutreffend. das ist ja so wie beim arbeitslohn den bruttolohn anzusetzen. und das die mutter das entscheidet, was zu den einkünften zählt und was nicht, ist schon sehr skurril.

im allgemeinen sind die im einkommensteuer-bescheid festgestellten und gesetzten einkünfte schon maßgeblich auch für andere behörden. werbungskosten, wie in deinem fall die erhaltungsaufwendungen, sind ja notwendige investitionen die man tätigen muss um seine einnahmen überhaupt zu erhalten.ähnlich wie beim arbeitnehmer die fahrtkosten zur arbeitsstelle. auf den werbungskosten bleibt man ja auch trotz steuerlichem abzug unterm strich zumindest teilweise sitzen. deswegen muss man sich im vorfeld schon überlegen, ob diese ausgaben wirtschaftlich sinnvoll sind.

das weiss das finanzamt auch, deswegen wird die angemessenheit von werbungskosten bei einkünften aus vermietung und verpachtung praktisch immer unterstellt. selbst wenn du dem mieter goldene wasserhähne einbaust. in letzter konsequenz musst du diese kosten als vermieter ja auch aufbringen. sich einfach "arm rechnen" wie's den selbständigen oder hausbesitzern gerne vorgeworfen wird, klappt deswegen nicht so ohne weiteres.
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#16
@tem20
wie beruhigend... ich hoffe doch, die akzeptieren den letzten steuerbescheid... der neue wäre ja noch schlechter für uns...
auch gut zu wissen, dass man bei der berechnung aufpassen muss, nicht dass die versehentlich das brutto nehmen, wie bei dir.
was deine tochter angeht, kommt darauf an wie das verhältnis zu deiner tochter ist. falls es gut ist, dann kannst du sie später beerben. schreib ins testament, dass sie erst mit 21 jahren erben soll und testamentsvollstrecker ist natürlich nicht ihre mutter, sondern jemand aus deiner familie, dem du vertraust. falls das verhältnis schlecht ist bekommt sie nur den pflichtteil, daran kann die mutter deiner tochter nichts ändern, wenn das dein letzter wille ist.

habe nochmal auf der einkommensteuererklärung nachgesehen, bei "einnahmen aus vermietung und verpachtung" steht nur MINUS betrag (weniger als 500 euro). was heisst das jetzt?? also doch keine einnahme weil ein minus davor steht?? da der betrag ja recht klein ist, wird der dann hochgerechnet (wohnung wurde kurz vor der letzten steuererklärung gekauft)??? kann mir das mal jemand erklären wie das hinterher beim unterhalt mit einbezogen wird?
ich hab es nicht so mit (diebischen) ELSTER(n).
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#17
@stafford
wenn's ein minus betrag sind, waren die werbungskosten höher als die einnahmen. das führt zu negativen einkünften aus vermietung und verpachtung, das einkommen als solches sinkt dann insgesamt. die verschiedenen einkunftsarten (arbeitslohn, mieteinkünfte, zinseinkünfte...) werden ja zusammengerechnet.
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#18
@expat
du meinst jetzt die werbungskosten insgesamt, oder???
ja, die sind höher als die mieteinnahmen. die werbungskosten der wohnung sind etwas niedriger als die mieteinnahme.
also ist das jetzt insgesamt gut für uns, oder??

ich sollte doch noch eine ausbildung in buchhaltung machen.... ok... keiner würde mich freiwillig nehmen :-)
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#19
Ja ich meine eben, daß du in der Steuererklärung dir die Wohnung so ausrechnest, das du ein Minus machst. Und das geht so, indem man eben eine geringe Kaltmiete in die Steuererklärung reinschreibt(max. 10% unter üblichen Satz), dazu kommen ja 2% jährliche Abschreibung und viele Ausgaben für die Wohnungsverwaltung (Mietersuche, Renovierungsarbeiten die man in der Wohnung ausführt etc. Fahrtkosten zur Wohnung wegen Betreuung, Grundsteuer nicht vergessen!!, wenn man Möbel anschafft, Malerarbeiten etc. immer auf diese Wohnung schreiben... Gibt es einen Parkplatz oder etwas was man gesondert abrechnen kann bei der Wohnung.. dann ggf. extra im Jahr pauschal kassieren... So brauchste keine Mieterhöhung machen, sondern sagst eben, er soll Betrag X für den Parkplatz im Jahr im Voraus abführen, z.B. 200 Euro. Dieser Betrag ist so gering, das der Zuverdienst dann keine steuerrechtlichen Konsequenzen hat. Du brauchst wohl nen guten Steuerberater, der viele Tricks kennt. Hast du z.B. in 2 Jahren eine Dachsanierung die 10000, kannst du die in der Steuererklärung auf 5 Jahre strecken, sprich du kannst jedes Jahr 2000 Euro Kosten angeben, die die Steuerlast mindern. Wenn ein Minus in der STEUERerklärung eh schon steht, dann umso besser. Dann kannst du das ruhigen Gewissen denen schicken , die Steuerklärung. In jedem FALL besser als DAS AUSFÜLLEN, dann drückt nämlich die WOhnung dein Einkommen. Umso besser.
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#20
Im 2007er Steuerbescheid hab ich da auch noch ein dickes Minus bei den Einkünften aus Vermietung.
Expat, du könntest sogar recht haben mit Deiner Argumentation zu der Maßgeblichkeit der im Einkommensteuerbescheid festgelegten Beträge. Hier haben wohl auch die trennungsfaq noch lücken :-) Da meine Tochter aber schon fast 17 ist lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht so richtig. Nächstes Jahr regel ich das dann selbst mit der jungen Dame, wie ich es jetzt schon mit ihrer älteren Schwester mache.
Die Geschichte mit der "Rücksprache mit der Mutter" ist auch noch nicht am Ende. Da werde ich bei der Jugendamtstante mal nach der "juristischen Grundlage" für diese Rücksprache nachfragen. Gegen die Urkundsperson des Jugensamt läuft auch schon eine Fachaufsichtsbeschwerde. Hat der feine Herr doch einfach die Befristung auf das 18. Lebensjahr aus der Urkunde verschwinden lassen!!
Ach ja - noch mal ein dickes Lob den Trennungsfaq, die mich auf solche Situationen gut vorbereitet haben. Ich regel die Urkunde jetzt übrigens über meinen Notar.
Stafford, die Geschichte mit dem Erben hab ich nicht verstanden.
Im übrigen hab ich ein sehr gutes Verhältniss zu meinen Töchtern. Die ältere wohnt mittlerweile sogar bei mir und die andere sehe ich regelmäßig.
Kleine Geschichte am Rande: Als ich meiner jüngeren Tochter erzählt hatte, daß sich ihre Mutter ans Jugendamt gewand hat, hat die Tochter ihr tierisch die Hölle heiß gemacht, wegen dieser Aktion. Es gab richtig Streit zwischen den Beiden und sie erhält den Differenzbetrag jetzt komplett als Taschengeld - als Papi-Taschengeld!!
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#21
@stafford
es gibt einen horizontalen und einen vertikalen verlustausgleich.

zuerst einmal werden die einkünfte, also einnahmen für jeden einkommensart (z.B. Einnahmen aus vermietung+verpachtung gesondert ermittelt. wenn also zwei mietwohnungen hast, eine davon macht gewinn und eine macht verlust wird das zusammengerechnet. und was unterm strich dabei herauskommt sind deine einkünfte aus vermietung+verpachtung. das ist der horizontale verlustausgleich, also der verlustausgleich innerhalb einer einkommensart.

beim vertikalen verlustausgleich werden die einkünfte der verschiedenen einkommensarten miteinander verrechnet. in deinem fall die einkünfte aus vermietung+verpachtung mit denen aus nichtselbständiger tätigkeit (=arbeitslohn). weil es in deinem fal bei den vermietungseinkünften einen verlust gab, mindert dieser verlust also ein einkommen insgesamt.

steuern sparen kannst du also immer, wenn du möglichst hohe werbungskosten produzierst. das bedeutet aber auch, dass in entsprechender höhe bei dir geld abfliesst. deswegen macht man das aus eigenem interesse nur, wenn das auch wirtschaftlich sinnvoll ist. denn wenn du einen euro für werbungskosten ausgibst, hast du ja keine steuerersparnis von 1 euro! die steuerersparnis ist von deinem steuersatz und ein paar weiteren faktoren abhängig, aber du bekommst deine ausgaben auch im besten fall nur anteilig wieder.

solche tricks wie die werbungskosten höher und die mieteinnahmen geringer auszuweisen als sie tatsächlich sind, sind zwar möglich, aber das ist steuerhinterziehung. deine steuerlichen gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich im wesentlichen darauf, die werbungskosten zwischen den jahren ein bisschen hin+her zu schieben. auch da gibt es eine vielzahl von regeln die zu beachten sind. dein steuerberater wird da sicher wissen, was in deinem fall die beste lösung ist.

@vater
du kannst nicht einfach sagen, "den parkplatz rechne ich mal gesondert ab" um damit unter die freigrenze der sonstigen einkünfte zu rutschen. dieser posten gehört in jedem fall zu den einkünften aus vermietung und verpachtung, wie du das deinem mieter gegenüber ausweist, spielt keine rolle. ok, eintragen kannst du grundsätzlich alles und mit etwas glück pennen die im finanzamt, aber schon bei oberflächlicher prüfung fällt so etwas auf.

@tem20*
ich würde mich gegenüber dem JA und gerichten immer auf die ermittlung der einkünfte durch das finanzamt berufen. denn damit wird ja die finanzielle leistungsfähigkeit eines steuerpflichtigen jahr für jahr detailliert aufgeschlüsselt und offiziell ist es ja auch. wenn begründete zweifel an der richtigkeit es steuerbescheides bestehen ("der rechnet sich ja nur arm...") bietet das steuerrecht den behörden ja weitrechende möglichkeiten das nachzuprüfen. das schöne für den unterhaltspflichtigen ist aber: zum einen kommen die finanzämter mit den prüfungen nicht nach, die sind schlicht überfordert, zum anderen kann das JA dem finanzamt nicht sagen wann sie zu prüfen haben Smile
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#22
@ok, die sache ist halt die ,wenn die nicht pennen beim Finanzamt, dann muss das eben so sein, daß mit dieser Angabe der "Einnahmen" auch kein anderer Steuerbescheid - Rückzahlungsbetrag herauskommt. Dann bringt dem Finanzamt nämlich das Wissen keine Müde Mark mehr - ja stimmt , selbst wenn sie 200 Euro mehr hätten - die nicht aufgeführt sind -, würden sie trotzdem alles wieder herausbekommen z.B. , man sollte eben etwas in der Hinterhand haben. Wo kein Vermögensvorteil entstanden ist, ist auch kein (Steuer)Betrug. Wenn der Finanzbeamte "droht", ja man müsse nochmal eine Steuererklärung abgeben....weil irgendwelche "Einnahmen" vergessen worden sind; dann am besten gleich kontern: "Stimmt, ich habe ja einiges vergessen auch zu meinem Gunsten anzugeben...., dann krieg ich noch mehr zurück, gute Idee..." dann sieht der Finanzbeamte schon sein Geld davonschwimmen. Man sollte da nicht soviel Angst haben, schließlich ist eine Steuererklärung so kompliziert, daß man ohnehin nur "unter VOrbehalt" unterschreiben kann. Ich habe immer schon Absichtlich Sonderausgaben für Umgang zu meinem Kind reingeschrieben, hab sogar gesagt, ich sei Kindergeldberechtigt, weil das mit dem Barunterhalt doch angeblich verrechnet wird - ist alles rausgestrichen worden - aber das ist ja kein Betrug. Das ist höchstens Betrug an mir. Und Umgang / Betreuung / der Eigentumswohnung braucht man ja genauso - einfach frech alles reingeschreiben. Wenn z.B. kein Mieterwechsel war, schreibt man eben: Mieterwechsel, Betreuung, Fahrten zur Wohnung etc. pauschal 400 Euro /Jahr. Fertig. Wenn dann das Finanzamt sagt: "War doch kein Mieterwechsel"... Bitte: Ich hab ja ne Aufzählung gemacht. Und um eine Prüfung zu umgehen, sollte man eben die Quadratmeterzahl abgerundet abgeben und nicht viel unter der ortsüblichen Miete liegen. Wenn man natürlich sonst immer zuviel angegeben hat, und plötzlich wesentlich weniger einnimmt, dann fällt das auf. Deshalb geht es ja darum, daß sie die Mieterhöhung anders abfedert.

Von mir bekommt dieser Staat schon lange keine Lohnsteuer mehr. In Jahren wo ich gut verdient habe, habe ich dafür gesorgt, hohe Spendenquittungen zu haben. Müsste ich z.B. Lohnsteuern in Höhe von 2000 Euro entrichten, hab ich mindestens 4000 Euro Spendenquittungen. Die Folge, ich bekomme 2000 Euro wieder raus.
Dabei muss ich ja nicht "direkt" 4000 Euro bezahlt haben. Wichtig ist nur, daß ich nachweisen kann, für Verein XY 4000 Euro gespendet zu haben in Form von Tagungen, Anreise -und Abreise, Übernachtungen etc. Wenn ich bei der Gelegenheit eben dann auch meine Tochter abhole und ein paar Tage Urlaub am Tagungsort verlängere - bitte - wer wills mir verbieten ? Hab ja schon mal gesagt, daß gemeinnützige Vereine Vorteile haben. Wenn Tochter z.B. im Saarland wohnt, dann such ich mir von "meinem Verein" z.B. Väterfreunde e.V. ein Treffen raus, z.B. in Saarlouis ; LASS MICH DORT in die Anwesenheitsliste eintragen und hole dann bei der Gelegenheit auch meine Tochter ab. So profitiere ich gleich doppelt: Der Verein Väterfreunde e.V. erhält von mir die Fahrtkosten sowie die Unterkunft und Verpflegungskosten als Spende. Ich verzichtete also auf Ersatz der Kosten für An - und Abreise, Verpflegung etc. durch den Verein Väterfreunde. Väterfreunde - da gemeinnützig- kriegt somit vom Staat diesen Betrag bezuschusst auf den ich verzichte und ist mir gegenüber verpflichtet, mir darüber am Jahresende eine Spendenquittung auszustellen. Das freut mich, weil Väterfreunde e.V kann dann Flugblätter drucken. Andererseits erhalte ich deswegen von Verein Väterfreunde e.V. eine Spendenquittung, die ich dann beim Finanzamt einreiche. Denn ganz auf Ersatz der Fahrtkosten kann ich nicht verzichten, 50% der SPENDE muss das Finanzamt widergeben.

Aber nichts fingieren: Die Veranstaltungen müssen stattgefunden haben, sonst geht es meinem Verein so wie dem von den Grauen Panthern:

http://www.tagesspiegel.de/politik/deuts...22,2462122

Zitat:Der 63-jährige Wolfshohl soll für die Partei beim Deutschen Bundestag mit fingierten Spendenquittungen Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung erschlichen haben. So soll die Partei Zuschüsse für erfundene Weiterbildungsseminare kassiert haben. Die angeblichen Seminar-Redner hätten ihre Honorare der Partei gespendet, für die Spenden seien wiederum staatliche Zuschüsse beantragt und kassiert worden. Wolfshohl soll dafür in zwei Jahren 142.000 Euro als Provision kassiert haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die abgerechneten und bezuschussten Veranstaltungen nie stattfanden

P.S. Es gibt sogar Vordrucke von Parteien und Vereinen, die man dann entsprechend ausfüllt. Ziemlich einfach: Stundenanzahl, Kilometer, Übernachtung ja/nein. etc.
Das ganze Jahr dann sammeln und dem Verein vorlegen. Dann erhält man die Spendenquittung. Wäre also schön für gebeutelte Lohnsteuerzahler, wenn mal so ein Väterfreunde-Verein sich bilden könnte, daß man dann auch familienfreundliche Väterseminare an urlaubsfreundlichen Tagungsorten anbieten kann, wo man dann viel Praxis dabei hat. Verpflegungs - und Übernachtungssatz pro Person bei Vereinen derzeit ca 8 Euro derzeit(alle 4-6 Stunden gibts da mehr), Kilometer ca 25 Cent etc...Da kriegt man für ein Wochenende schon 300 Euro zusammen, wovon diese 300 Euro ja dann als Spende in der Steuererklärung auftauchen --> 150 Euro weniger Lohnsteuer. 10 x im Jahr macht 1500 Euro weniger Lohnsteuer.
vgl.
http://www.gutefrage.net/frage/was-bring...ndengesetz
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#23
@vater
kreativer ansatz, deckt sich nicht unbedingt mit dem was die gesetze vorgeben. aber eintragen kann man was man will, das ist schon richtig. der aktuelle spitzensteuersatz beträgt incl. soli) nur 47,475 prozent und nicht 50 prozent. und auch dafür muss man schon ein zu versteuerndes einkommen von > 250.000 euro haben. bei geringeren steuersätzen ist vorteil entsprechend geringer. die steuerliche absetzbarkeit von spenden ist im übrigen generell begrenzt. ich glaube es waren max 20 prozent der einkünfte. mit ein paar spendenbescheinigungen die einkommensteuer auf null zu drücken ist daher - ich lass mich da gerne eines besseren belehren wenn ich falsch liege - praktisch ausgeschlossen. hast du mal ein paar konkrete zahlen, damit wir's durchrechnen können?
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#24
alles wunderbar diskutiert.

Nur hat Steuer-"Recht" gar nichts mit Unterhalts-"Recht" zu tun. Schon mal darauf gekommen, dass ein unterhaltsrechlicher Lösungsansatz für (steuerliches) Armrechnen sein könnte den Verkauf der verlustreichen Wohnung zu verlangen?
Wenn einem UH-Pflichtigen wegen überhöhter Verbindlichkeiten ein Insolvenzverfahren aufgezwungen werden kann - zur Sicherstellung der Unterhaltszahlung, wenn man einem Pflichtigen den Wechsel in besser bezahlte Arbeitsstellen auferlegen kann, dann kann man analog dazu auch verlangen Verlustgeschäfte oder -objekte abzustoßen.
Es wird dann über die Schiene SGB argumentiert und die ganze nette Rumrechnerei mit dem Finanzamt hat sich erledigt. Stichwort "fiktives Einkommen". Der Schuldenberg wächst, die Immobilenschuld mindert sich und irgendwann kommt die Vollstreckung wegen aufgelaufener Unterhaltsschulden ins unbewegliche Vermögen.
Bumms - was ist damit gewonnen?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#25
ok, aber nur weil das unterhaltsrecht dann die ein- oder andere kurskorrektur anordnet, ist die steuerliche ermittlung der einkommenshöhe ja nicht zwangsläufig falsch.

mich würd' mal eine stimme aus der praxis interessieren: akzeptieren die vor gericht und beim JA die einkommensteuerbescheide, oder rechnen die das selbst nochmal nach eigenen kriterien durch? beim laufenden kalenderjahr was noch nicht veranlagt ist, kann ich mir das ja vorstellen, aber bei abgelaufen und endgültig veranlagten kalenderjahren macht das doch keinen sinn.
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