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teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert!
#12
ich würde grundsätzlich nur angaben zum Erwerbseinkommen machen. Die Seite mit dem sonstigen Einnahmen einfach durchstreichen oder komplett unausgefüllt lassen. Dann haste dir nichts zu schulden kommen lassen. Nur auf Nachfrage geschickt schriftlich und in Ruhe antworten. Es bietet sich an, in die Immobilie zu investieren und das im Einkommenssteuerbescheid verrechnen lassen. Leider ist das letzte Jahr rum. Aber was geht den Staat an, wie du die Miete genau einnimmst ? Mietverträge stets so aufschlüsseln, daß man nur eine geringe "Miete" einnimmt, und den Rest lieber anders benennt, z.B. einen Mietvertrag über die in der Wohnung befindlichen Möbel, Einbauküchen, Fussböden, Terrasse etc. verfassen. Der Mieter kann dann trotzdem alles komplett zahlen. Wichtig ist die Aufschlüssung. Sollte dennoch zuwenig angegeben worden sein - oder der Sachbearbeiter wird halt stutzig, warum eine geringe Kaltmiete (dann kanns zur Not ja bewiesen werden, aber bevor man das tut), dann lieber Sonder-Ausgaben aufführen. Dann ist nämlich nicht "zuwenig" angeben. Kreativ sein lohnt sich. Grundsätzlich jedoch sollten dir nur die Ausgaben einfallen bei Nachfragen. P.S. Bei der ortsüblichen Kaltmiete wird sicherlich keiner Verdacht schöpfen, daher lieber die quadratmeterzahl abrunden.
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RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:16
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 05-03-2010, 12:47
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Vater - 05-03-2010, 16:44
RE: teil 3 - der fragebogen - ich bin schockiert! - von Exilierter - 10-03-2010, 14:14

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