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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung
#1
Das ist nun Ausnahmeweise mal nicht ironisch Smile

Nach wirklich unzähligen Bewerbungsversuchen, kam der Tipp von meinem
Arbeitsvermittler, weiterbilden. Ich hab mich mit dem Gedanken angefreundet,

und werde jetzt 1 Jahre Sprachunterricht, mit einer anschliessenden 3-5 jährigen Ausbildung, mal etwas neues praktisches, der Beruf des Massuers/Krankenpfleger würde mich interessiern und sich als praktisch erweisen.

Jedoch nicht hier in D sondern in Liliput. Ein Sponsor der meine Fähigkeiten erkannt hat, hab ich bereits gefunden, der Sponsor kommt in einer kleinen Form für mich auf, das das Amt der Arbeit, das nicht finanzieren darf. (Ist ausserhalb der EU) Zertifikate / Urkunden bekomme ich auch, also wer hier etwas falsches denkt, nee Smile

Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden. Reicht es jetzt aus, wenn ich dem Gericht mitteile, ab X befinde ich mich in einer Ausbildung, ich habe kein Einkommen, und fordere zugleich meine EX auf mir genügend TU zu bezahlen, biete ihr die in Obhubnahme meiner Tochter an, sie sagte ja wegen "ihr" kann sie nicht arbeiten gehn, und wenn sie etwas hat, dann würden omma/opa freunde etc. gebraucht, so konnte ich sie von dieser Last ganz einfach befreien, sie hätte wohl mit ihrer TOP-Ausbildung mehr chancen als ich zumal sie noch wesentlich jünger ist.

Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?
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#2
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden.

Kommt darauf an, in welcher Form du verpflichtet worden bist. Wenn Du einen Titel unterschrieben hast oder via Gerichtsbeschluss zur Zahlung eines Betrages oder Prozentsatzes verdonnert worden bist, reicht eine Mitteilung an das Gericht nicht aus. Da geht dann nur eine Abänderungsklage.

Ansonsten laufen die Unterhaltsschulden auf.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#3
(06-03-2010, 13:51)ali mente schrieb:
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden.

Kommt darauf an, in welcher Form du verpflichtet worden bist. Wenn Du einen Titel unterschrieben hast oder via Gerichtsbeschluss zur Zahlung eines Betrages oder Prozentsatzes verdonnert worden bist, reicht eine Mitteilung an das Gericht nicht aus. Da geht dann nur eine Abänderungsklage.

Ansonsten laufen die Unterhaltsschulden auf.

"Beschluss" vom Familiengericht X, ich hab ab Z den Betrag Y zu zahlen. Ich glaub nun muss mich das Gericht noch auffordern die Zahlungen zu leisten? Oder bin ich schon in Verzug?

Es ging mir in erster Linie ist die "Ausbildung" dann auch tatsächlich möglich, lt. FAQ steht mir ja als Mann genauso ein TU Unterhalt zu.
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#4
An das Gericht/ Ex schreiben, das du nun im Ausland eine Ausbildung machst und du SIE nun in Verzug setzt Unterhalt für dich zu bezahlen, ansonsten Klage einreichen wirst in Verbindung mit Auskunftersuchen durch Einkommennachweise und Ungültigerklärung des alten Titels.

Glaubt mir, auch ich habe nach meinem "Gerichtsurteil" dem Gericht geschrieben, das ich mein Urteil nicht anerkenne und meine Rechte nicht anerkannt worden sind (im Ausland längere Einspruchsfristen).

Hat mit persönlich weitergeholfen...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#5
(06-03-2010, 15:58)gleichgesinnter schrieb: Glaubt mir, auch ich habe nach meinem "Gerichtsurteil" dem Gericht geschrieben, das ich mein Urteil nicht anerkenne und meine Rechte nicht anerkannt worden sind (im Ausland längere Einspruchsfristen).

gleichgesinnter

Ich glaube im Juristendeutsch heißt das "sofortige Beschwerde" einlegen. "p" weiß das bestimmt besser.

Ich würde da wohl eher einen Rechtsverdreher mit beauftragen der raus holt, was herauszuholen ist.

Ich kenne deine gesamte Story nicht und es ist schwierig zu beurteilen, ob Du damit durchkommst.

Ist es nicht seit kurzem so, dass man(n) in Unterhaltsangelegenheiten immer einen Rechtsverdreher benötigt?

Mit einfachen Schreiben ist es da wohl nicht getan.

Ist halt die Frage, ob man Zeit und Geld noch in einen Rechtsstreit investiert, der sowieso nicht zu gewinnen ist oder der deutschen Justiz gleich den Stinkefinger zeigt und die Schulden halt auflaufen lässt.

Ich tendiere eher zum Letzteren.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#6
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?

Ein neuer Gerichtsantrag. Das alte Verfahren ist ja offensichtlich abgeschlossen. Neue Tatsachen, neues Verfahren.
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#7
(06-03-2010, 15:58)gleichgesinnter schrieb: An das Gericht/ Ex schreiben, das du nun im Ausland eine Ausbildung machst und du SIE nun in Verzug setzt Unterhalt für dich zu bezahlen, ansonsten Klage einreichen wirst in Verbindung mit Auskunftersuchen durch Einkommennachweise und Ungültigerklärung des alten Titels.

Glaubt mir, auch ich habe nach meinem "Gerichtsurteil" dem Gericht geschrieben, das ich mein Urteil nicht anerkenne und meine Rechte nicht anerkannt worden sind (im Ausland längere Einspruchsfristen).

Hat mit persönlich weitergeholfen...

gleichgesinnter

Was mir noch dazu eingefallen ist, es war ja nur ein "vorläufiger Beschluss" den der RA erwikt hatte vorm FG, der Termin zum "Gütetermin" kommt nocht. Da bin ich dann allerdings schon in Liliput zur Ausbildung.

Ist halt die Frage, ob man Zeit und Geld noch in einen Rechtsstreit investiert, der sowieso nicht zu gewinnen ist oder der deutschen Justiz gleich den Stinkefinger zeigt und die Schulden halt auflaufen lässt.

Ich tendiere eher zum Letzteren.
[/quote]

Naja, ich kann nur hoffen sie geht wieder in ihr Heimatland, nach dem Versuch, sie war ja bereits paar Monate dort, isses wieder zurückgekommen, sie dachte echt, hier in D fliesst nur Honig man muss nichts dafür tun. Wenn ich jetzt Gegenhalte mit der Forderung mich zu unterhalten geht ihr vielleicht mal ein Licht auf. Mit der Tatsache dann konfrontiert, erstmal Sprachkurs um meine verstaubten Franzkenntnisse wieder aufzubügeln, 1 Jahr Schule und dann ne 3 Jahre Ausbildung, lebt sie dann erstmal mind. 4 Jahre von H4. Lange Zeit wer sich so im sicheren fühlt. Darf dann auch nichts verdienen sonst müsste sie mir dann Unterhalt bezahlen, ich hab keine Ahnung was ihr das die Anwältin versprochen hat. Aber die 4 Jahre sind erstmal sehr sehr lange Zeit, Fraun werden auch nicht jünger.

Aber vielleicht hast du Recht, ich sollte mir meine verbleibende Zeit hier anders gestalten, ist mann immer der Depp.

Jetzt hab ich die komplette Klageschrift erhalten, ich soll doch glatt noch rückwirkend den vollen vorläufigen Unterhalt bezahlen, nachdem was ich nun weiss komplett falsch, wird der nicht für die letzten 12 Monate hergenommen? Wenn die EXe dannn auch noch freiwillig Auswandert, ein starkes Stück find ich. Zumal ich dann zum "gütlichen Termin" dann auch nur noch ALG2 bekomme. Die Anwälting greifft da wohl in irgendeinen Geldsack, das klingt mir echt unstrukturiert, was die da macht. Vielleicht dachte sie ja
ich wär schon gar nicht mehr da, das ist ganz einfach Smile
(06-03-2010, 19:57)p schrieb:
(06-03-2010, 13:36)Tee-Rak schrieb: Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?

Ein neuer Gerichtsantrag. Das alte Verfahren ist ja offensichtlich abgeschlossen. Neue Tatsachen, neues Verfahren.

hmm die Anwältin hatte im Eilverfahren einen Antrag gestellt, es gibt nun "vorläufige Beschluss" dem ich dann den Betrag XX zu zahlen hab. Nun bekomme ich eine Einladung zur "gütlichen Trennung" der mich dann zum TU,KU verpflichten soll + rückständiger zuzügl. Zins, der meines Erachtens aus der luft gegriffen ist, ich soll fur jan-dez.2010 den diffbetrag bezahlen, die Klage hab ich dann im Jan2010 erhalten, vorher setzte mich keiner in irgendeiner weise in Rückstand.
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#8
Als war es eine EA und das Hauptverfahren folgt noch? Dann kannst du auch neue Tatsachen mit einbringen und den Antrag beliebig erweitern. Lass deine Anwältin machen und beobachte das alles amüsiert aus sicherer Entfernung.
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