13-09-2009, 20:23
Es gibt einen Artikel von Luthin in der FamRB dazu sowie eine Reihe von Urteilen. Der Selbstbehalt beträgt mindestens den des angemessenen Selbstbehalts, 1100 bis 1400 EUR. Den Rest des Einkommens nur zur Hälfte.
Zu beachten sind vorrangige Ersatzhaftung auf §1607 BGB, Rangfolgen und Inanspruchnahme aller Grosseltern beider Elternteile.
Zu beachten sind vorrangige Ersatzhaftung auf §1607 BGB, Rangfolgen und Inanspruchnahme aller Grosseltern beider Elternteile.