(08-04-2013, 13:02)DerArsch schrieb: Schützt mich das auch bei Gehaltspfändung direkt vom Arbeitgeber?
Nein, ist doch auch Sinn der Sache: Du musst dann zum Gericht winseln und dir Gnade erhoffen, dass zumindest ein Teil des Gehalts frei gegeben wird.
Viele Arbeitgeber sind da aber außerst kreativ, wenn du ein angesehender Mitarbeiter bist. Da kriegst du dann plötzlich einen bar-Vorschuss, der natürlich einen Tag vor Eintreffen der Pfändung ausbezahlt wurde. Dadurch ist nicht mehr soviel zum Pfänden da und du hast einen Monat Luft, um dir zumindest das Existenzminimum von weiteren Pfändungen freistellen zu lassen.
Natürlich macht das dein Arbeitgeber nicht von alleine, wenn also sowas droht, kann man ja im Vorfeld darüber reden und etwaige Reaktionen absprechen.
Pfändungen sind sowieso vom Arbeitgeber höchst unbeliebt, da viel Handarbeit der Lohnbuchhaltung erforderlich ist. Aber auch deshalb, weil die Arbeitskraft eines Mitarbeiters, der für sich kaum oder keinen Lohn erhält ziemlich schnell ausfallen kann.