Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Finanztip: P-Konto
#1
Langsam wirds Realität und macht sicher in vielen Fällen Sinn:

P-Konto kommt:

http://www.finanztip.de/recht/bank/konto...-konto.htm
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#2
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass beim P-Konto, Pfändungsschutz nicht gleich Pfändungsschutz ist.

D.h. bei KU- Schulden greift das P-Konto glaube ich nicht.

PS: Das Thema hatten wir schon mal.

Klick
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Zitieren
#3
was bezweckt solch ein Konto?

Man will jemandem, der permanent von Pfändungen bedroht ist, einreden, dass er mit eine solchen Konto sicher leben kann.

Als ob dann niemand drauf Zugriff hat oder jederzeit Einblick nehmen kann.

Für wie blöd hält uns die Regierung?
Zitieren
#4
Abwarten, wie das die Banken realisieren. Die Banken haben schon in der Vergangenheit eigene Zusicherungen und Vereinbarungen unterlaufen, wenn es um Schuldnerangelegenheiten ging. Es kann auch so enden, dass ein P-Konto nicht einem normalen Girokonto entspricht - keine EC-Karte, stattdessen eine reine Bankkarte nur für einen bankeigenen Automaten und Kontoführungsgebür. Bis auf die Kosten also ein "Konto Extralight".

Erst möchte ich die AGBs zu so einem Konto bei einer Bank sehen, bevor ich in Jubel ausbreche.

§850c und insbesondere die Brutalität des §850d ZPO gegen "Pflichtige" bleiben in vollem Umfang weiter bestehen. Hintergrund der Veränderungen sind nicht die Bedürfnisse der Schuldner, sondern eine Bremse beim dauernden Kostenanstieg bei den überlasteten Vollstreckungsgerichten und der Vollstreckung. Da es hier um Menschen geht, die bereits restlos abgezockt sind, bleiben nämlich alle Kosten für nötige Vorgänge die man ihnen auflädt beim Staat hängen. Nur deshalb gibts "Reformbedarf". Woanders, wo man noch jemand das Geld aus der Tasche ziehen kann, werden die juristischen Vorgänge teurer und komplexer, siehe Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht, die satte Erhöhung der Standardstreitwerte oder das Prinzip, dass für jeden Mist Gerichtsklagen nötig sind.
Zitieren
#5
(Stand 2009: Basispfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro)

Komisch in dem Zusammenhang: Selbstbehalt nur bei theoretisch 900 Euro.
Zitieren
#6
Ja, der pfändungsfreie Basisbetrag überholt die verschiedenen Selbstbehalte mit fliegenden Fahnen.
Zitieren
#7
das beste Rezept gg Kontenpfändung ist immer noch kein (eigenes) Konto
Zitieren
#8
Kontopfändung ist doch völlig uninteressant. Das Gehampel, was da veranstaltet wird, ist doch eh für die Katz. Es wird an der Quelle, wo kaum Möglichkeiten bestehen, gepfändet!
In kleineren Firmen, wo vielleicht was mit der Chefin Big Grin zu machen ist, bestehen Möglichkeiten. In großen Firmen mit riesigem Verwaltungsapparat ist da überhaupt nix möglich.
Zitieren
#9
nun, ob es der Einzelne brauchen kann oder nicht muss eben im Einzelfall geprüft werden.
Wenn ich mich an die Schwierigkeiten während meiner Insolvenz erinnere, dann sehe ich in so einem P-Konto einen Meilenstein der Entwicklung. Denn ohne Girokonto ist es echt ganzschön kompliziert.

Aber deswegen das Konstrukt gleich als vollkommen unsinnig zu verteufeln ist sicher genauso überzogen wie die Annahme es sei ein Allheilmittel gegen unberechtigte Pfändungen. Wartets doch einfach mal ab
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#10
(13-03-2010, 22:50)vorsichtiger schrieb: Aber deswegen das Konstrukt gleich als vollkommen unsinnig zu verteufeln ...
Hab ich das? Wie Deine Insolvenz zustande gekommen ist, weiß ich jetzt nicht. Ist auch egal! Ich weiß nur, dass ein "rechtschaffender Bürger/Arbeiter" sich keine Gedanken über Insolvenz o.ä. macht.

Der kloppt seine Stunden und hofft, dass am Ende was dabei rauskommt!

Und der Müllfahrer, der sein Lohn auf sein Girokonto überweisen läßt, will erstmal was von seinem Konto abheben können.

Wenn seine UHN gleich beim Arbeitgeber pfänden läßt, kann ja wohl jeder verstehen, dass die Arbeitsmoral in unserem Lande immer mehr nachläßt.

Geh fott mit Deinen Ausnahmefällen!
Zitieren
#11
Heart blue, Du solltest Deinem Namen nicht allzu oft nachkommen und einfach etwas weniger trinken... Heart

Weder habe ich mich mit DIR unterhalten noch DICH gemeint. Wenn Du Dich angesprochen fühlst ist es ausschließlich Dein eigenes Problem.
Und wenn Du Deine finanziellen Probleme lösen kannst indem Du an oder mit Deiner Chefin rummachen kannst - herzlichen Glückwunsch.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#12
@vorsichtiger
sei nicht so empfindlich!
andererseits ist es vollkommen verständlich, wenn die Nerven blank liegen.
Jeder hat halt seine Erfahrungen - gäbe es allgemeine Auswege, hätte sie der Staat schon längst gestopft
Zitieren
#13
Und die Gesetzgeberin wundert sich über die Auswirkungen ihrer Gesetze.Huh

Das zuständige Justizministerium gab sich unterdessen überrascht, als die Vorfälle bekannt wurden.
Zitieren
#14
Ich muss da Ralf G. mal ausnahmsweise recht geben. Ohne Konto geht es wirklich am besten. Das P-Konto ist nur ein Brotkrümel und dient zur Kontrolle. Das Abräumen durch die Gläubiger wird dadurch leicht gemacht, neben der permanenten Kontrolle. Man will den Hoffnungslosen Hoffnung geben. Das hat noch nie richtig funktioniert. Ich habe da meine berechtigten Zweifel. Da ich mehrjährig ohne Konto lebe und damit gut über die Runden komme, werde ich das nicht ändern.
Zitieren
#15
Zitat:Neue Infos zum "P-Konto"
Stand: August 2011

Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte "P-Konto") eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 kann Pfändungsschutz weiterhin auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollte bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 bei der Bank bzw. Sparkasse beantragt werden. Quelle
Wer´s brauchen kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#16
Ah! Licht im Dunkeln. Bisher musste bei einer Kontopfändung erst bei Gericht Antrag auf Freigabe nach § 850 k ZPO beantragt werden. Bis zur Entscheidung ist das Konto zu !
Ich nähme das Thema Kontopfändung nicht zu sehr auf die leichte Schulter. Es ist mittlerweile ein probates Mittel auch nach Abgabe einer EV des Schuldners, zu versuchen, an das auf einem Konto liegende Geld zu kommen.
Schneit eine Kontopfändung rein, sind die meisten Personen restlos überfordert und bekommen erst einmal keinen müden Heller!
Die Banken jedoch kennen diese Geschichte aus dem FF, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Konten nach Pfändung selbstverständlich sofort zu sperren!
Selbst kleine Filialen beschäftigen mittlerweile Leute in Batallionsstärke, die nur dazu abgeordert sind, diese herein kommenden Pfändungen zu bearbeiten.
Sehr gerne macht dies die Krankenkasse oder das Finanzamt. auch bei fälliger KFZ Steuer etc. Jeder der irgendwo einen Schuldtitel hat, sollte da höchst vorsichtig sein.
Jeder Gläubiger ist immer bemüht an die Kontonummer des Schuldners heran zu kommen. Allerdings gilt immernoch : Sozialleistungen sind nicht pfändbar und von der Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang aus zu zahlen - trotz Pfändung ! Also sofort mit der Bank in Verbindung treten und den Nachweis über die Sozialleistung erbringen - was sich i.d.R. aus dem Auszug ergibt.
Achtung! Elterngeld ist keine Sozialleistung, wie oft vermutet, sondern eine Lohnersatzleistung!
Dem Beitrag von @sorglos ist zu entnehmen, dass also zukünftig nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Pfändungsschutz durch Antrag bei Gericht zu erwirken.
So wird man also diese Arbeit los und wälzt sie auf die Schuldner einfach ab. Wer kein P-Konto hat - Pech gehabt. Kann Dreck fressen.....Muß nachlesen ob dies zukünftig tatsächlich so ist.
Ein P-Konto richtet i.d.R. Deine Bank ein, kostet aber bis jetzt Gebühren. Weiterhin wird es in die Schufa eingetragen und außerdem - ganz wichtig - darf auf dem Konto kein Dispo bestehen. Der muß erst ausgeglichen werden !

Zitieren
#17
NOCHMAL: Die Pfändungsgrenze legt das Gericht fest; bei U-Schulden
bis zum absoluten Existenzminimum.
Ich versprach mir mehr davon; der typische Propagandaschwindel BRD
Zitieren
#18
Man muss auch immer noch selbst daran denken, den Dispo auf 0,- zu setzen.
Also nicht nur auffüllen, sondern die Dispogrenze auf 0,-.
Zitieren
#19
Nappo schrieb:Dem Beitrag von @sorglos ist zu entnehmen, dass also zukünftig nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Pfändungsschutz durch Antrag bei Gericht zu erwirken.
Bei Zwangsvollstreckung durch Pfändung in das bewegliche Vermögen sind nach wie vor Pfändungsfreigrenzen zu beachten.
Diese ergeben sich -wie Hasserfüllter schreibt- nur grundsätzlich aus dem Forderungstitel (Unterhaltsschulden = absolutes Existenzminimum) ansonsten ganz konkret nach dem Umfang der Unpfändbarkeit, § 850 d Abs. 1 S.2 ZPO. Dieser kann sich unter den Voraussetzungen des § 850 f ZPO erhöhen.

Bei einer Konto-Pfändung muss unter Nachweis des Einkommens und der erhöhungsfähigen Aufwendungen sofort eine Kontofreigabe beantragt werden. Das macht die Antragstelle eines jeden Amtsgerichts innerhalb von 30 Minuten und bewirkt die sofortige Kontofreigabe bis zur Höhe der vom Gericht festgesetzten Pfändungsfreigrenze.

Ich kann offen gestanden keinen Vor- oder Nachteil zum P-Kto. feststellen als die Verpflichtung der Banken, ein P-Kto. einrichten zu müssen.
Das mussten die von den Kommunen oder von den Landkreisen betriebenen Sparkassen aber auch schon vorher (auch wenn sie sich gerne davor gedrückt hatten).

Habe ich gesetzliche Änderungen verschlafen?
Zitieren
#20
@ibikus : Der beitrag von sorglos bedeutete für mich, nach zu lesen, was es mit der gesetzl. Änderung genau auf sich hat. Das muß ich noch tun.
Sicherlich hast Du Recht. In der Praxis sieht es aber so aus, dass nach eingegangener Kontopfändung das Konto erst mal dicht ist und ich Menschen kenne, die dann erst mal nicht wissen, wie sie beim Alsi bezahlen sollen.
Das ein Gericht dies innerhalb von Stunden zu entscheiden hat, mag so vorgesehen sein, ist aber in der Praxis nicht so. Erst einmal muß dort Nachweis erbracht und Antrag gestellt werden.
Unser Amtsgericht braucht hierzu Tage (!) um es zu bearbeiten.
Und für diejenigen, die denken, ich kriege jederzeit ein neues Konto : Ja, das mag sein. Aber ist die Schufa mit Negativ Einträgen zu, steht Dir nur EIN Girokonto zu,
Hat derjenige schone Eins - und ist dieses eben nun zufällig auch schon gepfändet - muß demjenigen deshalb lange kein ZWEITES gegeben werden.
Zitieren
#21
Im Oktober letzten Jahres habe ich vergeblich versucht ein Girokonto zu eroeffnen. Bin ueberall abgelehnt worden. Naja, ich hatte vor einigen Jahren hier alles stehen- und liegengelassen.
Definitiv kein Konto fuer mich.
Erst als der Unternehmer, fuer den ich in England arbeiten wollte, feststellte, dass aus unserer Zusammenarbeit nichts wird, hat der dann 'seinen Sachbearbeiter' 'veranlasst' mir ein Konto zu geben...
Als ich das dann hatte und Geld holen wollte, kam keine Kohle aus dem Automaten. Es hatte ein paar Tage gedauert, bis ich feststellte, dass dieses Konto gepfaendet wurde.
Ich hatte mich dann mit dem Schuldner auf einen geringen Betrag monatlich zu zahlen geeinigt und dannwurde das Konto von der 'Zentralstelle' in Berlin innerhalb von drei Tagen wieder freigeschaltet.
Auf dieses Konto wird nie ein groesserer Betrag liegen.
Das System in Deutschland ist einfach perfekt. Man muss sogar betteln, dass man das bekommt, wofuer man gearbeitet hat, selbst wenn es nur um das Existenzminimum geht.
Wenn jemand hier erzaehlt, dass einem doch dieses oder jenes als Existenzminimum bleiben muss, weil es irgendwo ein Gesetz dafuer gibt, dann kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, dass man vorher verhungert ist, bis man dieses 'Recht' geltend gemacht hat.
Ich hatte eine Woche kein Geld und hatte niemanden, von dem ich etwas borgen konnte.

Al Bundy, aus Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Zitieren
#22
Danke p; hoffentlich ist der Groschen jetzt gefallen. Und selbst wenn;
bei laufenden Einkünften verteilt es sich eben. Und bei einem normalen
Girokonto kann man Dispo auch auf 0 stellen
Zitieren
#23
Fühl dich doch nicht immer gleich angegriffen. Es ging um die Korrektur des sich leider zäh haltenden Irrtums, die Pfändungstabelle würde für uns Unterhaltszahler (bzw. -Schuldner) gelten. Das p-Konto wird in Wirklichkeit auf viel niedrigere Restbeträge abgeräumt.

Für das Anwaltsgesockse, das sogar noch mit Schuldnern viel Geld verdient, sollten wir nicht Werbung machen. Ich erklärs dir im Detail: Der Google-Pagerank richtet sich unter anderem auch danach, wie oft eine Internetseite verlinkt ist. Je öfter, desto höher, das ergibt zusätzlich einen Kamineffekt. Häufige Links führen zu häufigen Zugriffen, was zu noch mehr Linksetzungen führt. Der Pagerank ist eine Währung, wie Bargeld. Wenn also Schuldner nach entsprechend Stichworten suchen (p-Konto, Pfändungstabelle...), um Hilfe zu finden, bekommen sie dank eines hohen Pageranks solche Anwaltsseiten weit oben in der Ergebnisliste präsentiert. Sie landen dort um so öfter. Der Pagerank ist also auch eine Mandantenpipeline und ein Verstärker, Ansichten aus Anwaltsperspektive zu verbreiten. Beides sollte nicht im Interesse von denkenden ehrenhaften Menschen sein.

Wenn solche Seiten verlinkt werden, dann ein http://anonym.to/? dazwischenstellen. Dieser Umweg blockiert oben beschriebenen Effekt. Ausserdem gibts noch den Effekt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=69 Punkt 3, letzte Sätze.
Zitieren
#24
Hier mal neue Fakten :

Das hier sind die Pfändungsfreigrenzen, die ich bei meiner Bank durch Beantragung eines P-Kontos "bekommen" habe :

EUR 1.028,89 Grundfreibetrag
EUR 387,22 Unterhalt Person / Kind 1
EUR 215,73 Unterhalt Person / Kind 2
EUR 215,73 Unterhalt Person / Kind 3
EUR 190,00 Kindergeld

= EUR 2.037,57

Das ist ja schon mal was.

@ibikus : Du hast zwar völlig Recht, aber wir wissen doch, wie das Regime gegen die eigenen Regelungen arbeitet und Leute wie uns vor die Wand laufen läßt.

Beweis : Meine EX hat Eines meiner Konten entdeckt : Kontopfändung.
Schriftlicher Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht XXX einschl. entsprechender Belege vor 8 Tagen !

Bis heute keine Antwort! So viel zu den 30 Minuten. Da ich immer mit so was rechne, bin ich nicht persönlich dorthin um mich mit den Rotzlöffeln zu streiten. Auf dem Konto war noch mein Kindergeld, dass ich selbst runter bekam und 200 Mucken sind verloren gegangen.

Zitieren
#25
Ja, das ist der Freibetrag nach §850c ZPO. Leider kann bei dir nach §850d ZPO gepfändet werden, da ist dein Freibetrag fürn Kamin, siehe Thread.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste