(13-11-2012, 21:26)beppo schrieb: denn die Banken haben keine Verpflichtung, jemand ein P-Konto einzurichten.
Bankkunden haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird (§ 850k Abs. 7 ZPO). Die Regelungen zum P-Konto wurden zum 1.1.2012 reformiert.
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkon...1_2011.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.