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OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt
#5
Man glaubt ja immer, der Müll vom BGH ist nicht mehr steigerungsfähig aber dieser Satz beweist mal wieder das Gegenteil:

(28-07-2009, 10:10)borni schrieb: Die vom Berufungsgericht vertretene verfassungskonforme Auslegung ist nicht zulässig."
Eine verfassungskonforme Auslegung ist nicht zulässig!

Also, ab zum BVerfG!
Eigentlich sollte man den ganzen Laden als verfassungsfeindliche, kriminelle Vereinigung vom Verfassungsschutz observieren lassen, dann eine Razzia durchführen und dann wegen Ekel erregender hygienischer Zustände den ganzen Haufen zu lebenslanger Zwangsarbeit bei fiktiver Ernährung verurteilen.
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RE: OLG Düsseldorf II-7 UF 33/08: Tabellen und nicht Zahlbeträge beim Kindesunterhalt - von beppo - 28-07-2009, 10:29

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