29-03-2010, 20:36
Wir schreiben das Jahr 2010! Zweieinhalb Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform.
Leitsätze: Feststellung einer fehlenden realen Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin für eine sogenannte Berufsrückkehrerin unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie trotz unzureichend dargelegter Erwerbsbemühungen.
Hier wird echt alles gezogen! Gilt natürlich nur für Mütter, die (sogar) nicht mehr für die Erziehung eines Kindes zu sorgen haben.
Wahnsinn!
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...00303.html
Die Revision wird tatsächlich zugelassen.
Wegen unzureichender Erwerbsbemühungen kann der Beklagten nur dann ein fiktives Einkommen aus einer angemessenen
vollschichtigen Erwerbstätigkeit zugerechnet werden, wenn neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen auch
objektiv die Voraussetzungen vorliegen, dass die Beklagte bei ausreichenden Erwerbsbemühungen eine entsprechende Erwerbstätigkeit gefunden hätte, was von den persönlichen Voraussetzungen der
Beklagten wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand, pp. sowie den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt abhängig ist
Für das Bestehen einer realen Beschäftigungschance ist nicht erst auf den Beginn des streitbefangenen Zeitraums ab Januar 2009 abzustellen. Ausgangspunkt muss vielmehr schon die im Zuge der Kindesbetreuung einsetzende Erwerbsobliegenheit und die Chance einer darauf aufbauenden, sukzessiven Aufstockung zu einer vollschichtigen
Erwerbstätigkeit sein
(5) Auf diesem Arbeitsmarkt hat die Beklagte als sogenannter Berufsrückkehrer unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen keine reale Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin.
Erst im Jahre 2006 konnten die Vollzeitbeschäftigungen bis ins Jahr 2008 hinein wieder zulegen.
Ab 2009 ist in Folge der Wirtschaftskrise wiederum ein Rückgang der Vollzeitstellen zu verzeichnen. Entsprechend diesem Arbeitsplatzangebot haben sich auch die Arbeitslosenzahlen entwickelt.
...etc
Mein Fazit: Keine Kinder mit VerkäuferInnen zeugen!
Oder überhaupt....
Leitsätze: Feststellung einer fehlenden realen Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin für eine sogenannte Berufsrückkehrerin unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie trotz unzureichend dargelegter Erwerbsbemühungen.
Hier wird echt alles gezogen! Gilt natürlich nur für Mütter, die (sogar) nicht mehr für die Erziehung eines Kindes zu sorgen haben.
Wahnsinn!
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...00303.html
Die Revision wird tatsächlich zugelassen.
Wegen unzureichender Erwerbsbemühungen kann der Beklagten nur dann ein fiktives Einkommen aus einer angemessenen
vollschichtigen Erwerbstätigkeit zugerechnet werden, wenn neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen auch
objektiv die Voraussetzungen vorliegen, dass die Beklagte bei ausreichenden Erwerbsbemühungen eine entsprechende Erwerbstätigkeit gefunden hätte, was von den persönlichen Voraussetzungen der
Beklagten wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand, pp. sowie den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt abhängig ist
Für das Bestehen einer realen Beschäftigungschance ist nicht erst auf den Beginn des streitbefangenen Zeitraums ab Januar 2009 abzustellen. Ausgangspunkt muss vielmehr schon die im Zuge der Kindesbetreuung einsetzende Erwerbsobliegenheit und die Chance einer darauf aufbauenden, sukzessiven Aufstockung zu einer vollschichtigen
Erwerbstätigkeit sein
(5) Auf diesem Arbeitsmarkt hat die Beklagte als sogenannter Berufsrückkehrer unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Voraussetzungen keine reale Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin.
Erst im Jahre 2006 konnten die Vollzeitbeschäftigungen bis ins Jahr 2008 hinein wieder zulegen.
Ab 2009 ist in Folge der Wirtschaftskrise wiederum ein Rückgang der Vollzeitstellen zu verzeichnen. Entsprechend diesem Arbeitsplatzangebot haben sich auch die Arbeitslosenzahlen entwickelt.
...etc
Mein Fazit: Keine Kinder mit VerkäuferInnen zeugen!
Oder überhaupt....