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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#26
(16-04-2010, 08:46)p schrieb: Deine Argumente, egal wie stichhaltig sie sind, erinnern an einiges, was Väter ohne Kinder von ihren Exen hören.

Und deshalb reagieren wohl auch einige hier etwas allergisch ;-))

Zitat: Aus demselben Begriff "Kindeswohl" werden völlig unterschiedliche Bedürfnisse des Kindes abgeleitet. So ein Urlaub ist aber wie jede andere Sache eine Abwägung aus Vor- und Nachteilen. Auch die Sicht der Ex muss in dieser Abwägung einen Platz haben. Anzustreben ist letztlich immer gemeinsame Elternschaft, was ständig solche Abwägungen mit sich bringt.

Dem stimme ich völlig zu. Würde sie einen Urlaub z.B. auf Menorca o.ä. planen, würde mir das zwar auch nicht gefallen, denn 14 Tage die Kleine nicht zu sehen ist - für mich - schon sehr hart, aber dagegen würde ich natürlich nichts machen. Es geht also nicht darum - wie bei den Exen - der "anderen Seite" ("...", weil ich das eigentlich nicht als andere Seite sehe, in Bezug auf die Kleine dürfte es eigentlich nur eine Seite geben und zu einem großen Teil bekommen wir das ja auch schon ganz gut hin) grundsätzlich Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Aber mit Thailand kann ich - aus den genannten Gründen - nicht leben.

Zitat:Alles andere geht nur für einige Zeit gut, führt dann aber erst unsichtbar, dann sichtbar in Bruchzonen hinein, für das Kind ausgreifende Schäden bedeuten.

Auch wieder Zustimmung.

Zitat:Die Grenze ist spätestens erreicht, wenn juristische Mittel zum Einsatz kommen. Nicht nur, weil du dabei hereinfallen kannst, sondern weil eine Hochwassermarkierung des Dissenses erreicht ist, die in späteren Konflikten immer leichter erreicht wird (weil sie zunehmend als normal angesehen wird) anstattauf dem Niveau zu bleiben, auf das sie hingehört.

Dies kommt wohl sehr auf das Familiengericht bzw. die oder den Richter an. Die Anwälte und ihre Schreiben sind Gift (von Ausnahmen wie meine Anwältin mal abgesehen) aber meine Erfahrung beim Familiengericht waren ausgesprochen positiv und dies nicht nur, weil ich mich durchsetzen konnte. Die Richterin war sehr bemüht keine juristische Debatte zu führen, sondern immer im Sinne des Kindes (und das war in unserem Fall eben nicht im Sinne der Mutter) die Dinge zu sehen. Die Verhandlung hat damals bereits einiges von der vorherigen Schärfe genommen, die Mediation setzt dies recht erfolgreich fort und natürlich werde ich das Thema Urlaub da mit einbeziehen und alles versuchen, um einen vernünftigen Weg zu finden. Auch wenn es weiteres Sperrfeuer aus Richtung der SM geben wird, denn auch zu den anderen Themen (Haushaltsaufteilung/Trennungsunterhalt) haben wir auf mein Betreiben hin jede juristische Auseinandersetzung eingestellt und wollen alles über die Mediation und untereinander regeln. Was wir hier aber machen ist ja den Ernstfall zu diskutieren, damit man vorbereitet ist, wenn es doch dazu kommen sollte. Diese Vorbereitung durch die TFAQ auf eine extreme Situation, die ich mir damals nicht hätte vorstellen können, war es, die mir so geholfen hat. Daher finde ich die sehr tiefgehende und sachliche, wenn auch zum Teil kontroverse Diskussion - u.a mit Dir - auch so sinnvoll und persönliche Unterstellungen sollten hier eigentlich keinen Platz haben.



Ich kenne nicht die Hintergründe aber grauenhaft, dass das möglich ist. Habe inzwischen einiges über Strafverfahren gelesen, bei denen es Vätern möglich war wegen solcher Zusammenhänge gegen die Mutter Strafbefehle zu erwirken. In Einzelfällen sollen dann sogar JA-Mitarbeiter und wohl auch Familienrichter als Mittäter verklagt worden sein. Habe das aber nur sehr schnell und quer gelesen, eventuell ist das aber eine zusätzliche Schiene mit der man sich wehren kann. Einem Elternteil ohne triftigen Grund das Kind vorzuenthalten ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde - ich glaube das wurde sogar schon vom höchsten europäischen Gericht festgestellt.

Ralf ich drück Dir die Daumen, dass Du irgendwann wieder Kontakt zu Deiner Tochter bekommst!

P.S.: Wenn das bei mir nicht so gut ausgegangen wäre, hätte der erste Anwalt meiner Frau und der männliche JA-Mitarbeiter heute Strafanzeigen am Hals und zwar weil beide meiner Frau strafrechtlich relevante Ratschläge erteilt haben (der Anwalt sogar schriftlich) nach dem Motto: "Nehmen Sie ihr Kind und gehen Sie" und "Räumen sie die Wohnung, wenn ihr Mann nicht da ist".
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#27
(16-04-2010, 10:32)Cougar schrieb: Dies kommt wohl sehr auf das Familiengericht bzw. die oder den Richter an.

Und das ist ein Casino, jedes Spiel kann dich in die Verlustzone reissen, auch wenn du drei Spiele in Reihe vorher gewonnen hast!

Stell dir vor, die Richterin liest einen Antrag, in dem argumentiert wird, ein Thailandurlaub wäre eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung und bedürfe deshalb der Zustimmung, ausserdem hätte das Kind in der Türkei Durchfall gehabt, es sei zu befürchten dass es in Thailand wieder so läuft.

Das kann auch so laufen, dass die Richterin gerade Magenschmerzen hat, weil in der Gerichtskantine das Sauerkraut wieder mal zu sauer und die Knödel zu hart und alt waren. Ihr kleiner Sohn im Kindergarten mag das Mittagessen dort auch nicht, das Zeug stammt aus der städtischen Küche und wird stundenlang warm gehalten, bevor es im Kindergarten aus den Styropor-Transportbehältern auf den Teller kommt.

Dann erinnert sie sich in ihren letzten Urlaub, schönes Hotel in einem tropischen Land der zweiten oder dritten Welt. Wie sie dort im Essen geschwelgt hat, dass sogar ihr Sohn mal gerne gegessen hat. Vielleicht denkt sie an Kaeng Khiao Wan, Kaeng Phet und Kaeng Phanaeng zurück, an Reis mit Kokosmilch, die Thai-Auberginen :-)

Und nun kommt ein Vater und bringt alle möglichen schweren Geschütze in Stellung, weil er seinem Kind dieses Vergnügen mit der Mutter "nicht gönnen" will. Er verbrämt das mit zusammengesuchten Urteilen, die er in ganz eigener Weise interpretiert. Er behauptet, das Essen wäre nix. Dann urteilt sie....

So funktioniert Recht. Ein Lotteriespiel voller unberechenbarer Faktoren.
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#28
(16-04-2010, 11:54)p schrieb: Stell dir vor, die Richterin liest einen Antrag, in dem argumentiert wird, ein Thailandurlaub wäre eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung und bedürfe deshalb der Zustimmung, ausserdem hätte das Kind in der Türkei Durchfall gehabt, es sei zu befürchten dass es in Thailand wieder so läuft.

Du hast einen entscheidenden Punkt vergessen: 1. Wird es einen solchen Antrag nicht geben, denn sie wird klagen müssen, denn sie wird von mir keine Genehmigung bekommen, "meine" Tage für einen solchen Urlaub zu nutzen und ohne diese Genehmigung geht es aufgrund unsrer Umgangsvereinbarung nicht. 2. In der Erwiderung wird dann in erster Linie drin stehen, dass ein Arzt bescheinigt, dass eine solche Reise aus ärztlicher Sicht bedenklich für UNSER Kind ist - und kannst Du Dir dann eine Familienrichterin vorstellen, die sich über eine solche Aussage hinwegsetzt? Ich nicht. Im übrigen ist meine Interpretation nicht "eigen", sie deckt sich mit praktisch allen Quellen, die Du im Internet finden kannst ;o)

Aber mit ist natürlich klar, dass es immer ein Risiko ist vor ein Gericht zu gehen, daher werde ich natürlich versuchen eine gütliche Einigung zu finden und meiner Frau über den Weg der Mediation klar zu machen, dass sie einen solchen Urlaub lieber allein machen soll.
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#29
Zu 1) - In so einer Klage werden dieselben Themen behandelt wie es in einer Klage deinerseits gegen die Erlaubnis zum Urteil wäre, auch wenn rein formal der Aufhänger anders gebogen ist. Um die grundsätzlichen Knackpunkte kommst du nicht herum.
Zu 2) Ja. Die Bescheinigung ist eine Zukunftsprognose mit nicht tragfähigen Begründungen. Die Zukunft ist nun mal opak und die Verhältnisse im thailändischen Touristenhotel sind keine Gesetze. Du weisst überhaupt nicht, wie die Mutter darauf reagiert und wie sie Begründungen gegen dich wendet. Wenn sie gut beraten wird, wird ihre Anwältin dich als überkandidelten Verweigerer darstellen und ganz "selbstverständlich" zusichern, dass das Kind mit gehobener internationaler Hotelküche ernährt wird, damit "deine Ängste befriedigt" sind. Vielleicht legt sie ihren Reiseprospekt vor, wo damit geworben wird, ausserdem gebe es für den Fall der Fälle einen Hotelarzt, die Versorgung sei besser wie hier und das Kinderprogramm sei auch gut und und und. Im übrigen wäre es dem Kind auch neulich schlecht gewesen, als es von dir kam, du solltest mal besser selbst darauf achten, weiterhin hättest du es eigenmächtig zum Arzt geschleppt, da wäre dir das Sorgerecht plötzlich egal egal gewesen, damit dir Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt werden und so weiter. Der Baukasten ist riesig, aus dem Waffen gegen dich gebastelt werden können.

Deine juristische Interpretation ist genau das, was sie ist: Eine Interpretation. Meine sieht anders aus, siehe oben - da ich mich ungern wiederhole habe ich dieses Spiel nicht weitergetrieben, was nichts an meinen Argumenten ändert. Auch wenn du dir sicher über deine Meinung bist, sollte es dir zumindest sagen, dass deine Sichtweise kein wirklich fester Anker sein muss.

Soviel zu diesem Thema. Neue Faktoren werden wohl nicht dazukommen. Berichte später, wie es lief.
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#30
Da bin ich aber jemand auf die Fuesschen getreten. Den Oberlehrer schenk dir mal, Cougar. Nur fuer die, die lernen wollen. Ich will uebrigens auch ein bisschen Mitgefuehl. Habe meine Tochter schon laenger als Ralph nicht gesehen. Ich schreibs nur nicht ueberall hin.

Auch grauenhaft? Oder nur eine allergische Reaktion? Wo ich bin, kannst du dir gar nicht vorstellen, Soehnchen.

Schoenes Beispiel insgesamt dafuer, dass nichts geschlechtsspezifisch ist. Und damit eines fuer die, die gern Gesetzlichkeiten und den gegenwaertigen Zustand im Land D aendern wollen: Seht euch genau an, was ihr dafuer haben wollt. Unter den gleichen Randbedingungen reagieren Maenner und Frauen ebenfalls sehr gleich.
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#31
(16-04-2010, 12:23)Cougar schrieb: - und kannst Du Dir dann eine Familienrichterin vorstellen, die sich über eine solche Aussage hinwegsetzt? Ich nicht.
Ich schon. Eine mir ganz bekannte entscheidet am OLG Köln. Tongue
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#32
(16-04-2010, 12:52)p schrieb: Zu 1) - In so einer Klage werden dieselben Themen behandelt wie es in einer Klage deinerseits gegen die Erlaubnis zum Urteil wäre, auch wenn rein formal der Aufhänger anders gebogen ist. Um die grundsätzlichen Knackpunkte kommst du nicht herum.

Wollte ich damit auch nicht gesagt haben aber es ist mir wichtig, dass sie es ist, die zum Gericht laufen muss, während ich den Weg über die Mediation wähle.

Zitat:Zu 2) Ja. Die Bescheinigung ist eine Zukunftsprognose mit nicht tragfähigen Begründungen.


Das kannst Du beurteilen?

Zitat:Du weisst überhaupt nicht, wie die Mutter darauf reagiert und wie sie Begründungen gegen dich wendet. Wenn sie gut beraten wird, wird ihre Anwältin dich als überkandidelten Verweigerer darstellen und ganz "selbstverständlich" zusichern, dass das Kind mit gehobener internationaler Hotelküche ernährt wird, damit "deine Ängste befriedigt" sind.

Die hatten wir in der Türkei auch, das bedeutet gar nichts. Selbstverständlich wird sie derartiges versuchen, hat sie ja auch schon im ersten Verfahren ohne dass dies auch nur im geringsten von der Richterin berücksichtigt worden ist, denn das ist doch alles irrelevant. Es ist nun mal so, dass ich meine Zustimmung erteilen muss und dass es überhaupt keine Gründe dafür gibt, warum sie nach Thailand fliegen muss und es ebenso keine Gründe dafür gibt, warum sie eine solche Reise gegen meine Bedenken durchsetzen muss.

Zitat:Deine juristische Interpretation ist genau das, was sie ist: Eine Interpretation. Meine sieht anders aus, siehe oben

Deine Argumentation ist ebenso eine Interpretation wie meine, nur dass sich meine mit dem deckt, was sich weit überwiegend in der Literatur findet, Deine nur von eine einzigen Urteil gestützt wird.

Aber lassen wir das, wir sind hier jetzt an einem Punkt, an dem es nicht weitergeht, ich werde berichten, wie es gelaufen ist.
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#33
(16-04-2010, 20:20)Cougar schrieb: Das kannst Du beurteilen?

Keine Ahnung. Aber ich würde als Antragsgegner auch an dieser Stelle ansetzen. Ich würde auch aufführen, dass eine Bescheinigung kein Gutachten ist und nur einen kleinen Ausschnitt abbildet, nämlich den durch dich angefragten.
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#34
(16-04-2010, 20:26)p schrieb: Keine Ahnung. Aber ich würde als Antragsgegner auch an dieser Stelle ansetzen.

Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt. Hatte nun in der Zwischenzeit bereits eine harte und ausführliche Diskussion mit meiner Ex. Dein "Kistenargument" war dabei sehr hilfreich (Der Affe, der die Kiste nicht zerstört, die er braucht um darauf steigen zu können, damit er an eine Banane kommt). Irgendwie hat sie im Laufe der Diskussion und vor allem nach diesem Argument eingesehen, dass es besser ist mit mir zu kooperieren und auf größte Bedenken meinerseits Rücksicht zu nehmen. Kann also zwar noch nicht sagen, ob das Thema völlig vom Tisch ist, aber zumindest ist die Bereitschaft da, meine Wünsche zu berücksichtigen, denn nur dann habe ich auch die Bereitschaft in anderen Dingen ihr entgegen zu kommen. Wir hatten nach dieser Diskussion sogar noch alle drei zusammen einen sehr schönen kompletten Tag, obwohl "offiziell" eigentlich nur die Kinderübergabe mit einem gemeinsamen Frühstück dran war (dieses Frühstück alle 14 Tage ist während der Mediation vereinbart worden). Man sollte es nicht glauben, aber es gibt wohl doch noch Exen mit Resthirn.
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#35
Habe gerade gesehen, dass ich versprochen habe zu berichten, wie es weiter gelaufen ist. In Kurzform: Thailand hatte sie gestrichen, es sollte dann ein Mittelmeer-Urlaub werden. Sie benannte mir einige Reiseziele und bis auf Ägypten war ich mit allen einverstanden. Natürlich hat sie dann trotzdem Ägypten gebucht. Ich habe ihr erklärt, dass sie meine Einwilligung nicht bekommt und nach Rücksprache mit ihrer Anwältin hat sie dann die Reise wieder storniert (hat sie 800 Euro gekostet). Dann sollte es Griechenland werden, damit war ich einverstanden, allerdings ist die Reise dann wegen anderer Dinge auch nicht zustande gekommen (siehe unter http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3785) ...
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#36
Wirklich gut gelaufen, nicht zuletzt weil neben der gelungenen Eigenaktivität auch Glück dabei war. Gratuliere. Wie klappt es jetzt mit dem Wechselmodell, nach der nun schon längeren Erfahrung damit? Wie gefällts dem Kind? Hat sich auch wieder eine tragfähige Elternebene entwickelt?
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#37
(11-01-2012, 12:33)p schrieb: Wirklich gut gelaufen, nicht zuletzt weil neben der gelungenen Eigenaktivität auch Glück dabei war. Gratuliere. Wie klappt es jetzt mit dem Wechselmodell, nach der nun schon längeren Erfahrung damit? Wie gefällts dem Kind? Hat sich auch wieder eine tragfähige Elternebene entwickelt?

Hallo erstmal!
Schön, dass die Diskussionsfolge wieder da ist, aber nun fehlt mein Beitrag von gestern, kann man den irgendwie noch vor Deine Antwort wieder reinstellen?

Das Wort "Glück" möchte ich angesichts der brutalen Kämpfe, die ich hier durchgemacht habe natürlich nicht hören, aber zumindest in Bezug auf die Familienrichterin hatte ich es tatsächlich und natürlich auch in Bezug auf die Seiten hier, über die ich gerade noch rechtzeitig "gestolpert" bin.Wink

Das Wechselmodell funktioniert optimal. Wir unterstützen uns auch gegenseitig, wenn es mal klemmt und sehen alles nicht so verbissen, es wird also nicht auf die Minute geschaut und wenn mal außerhalb der Betreuungstage irgendwas anliegt, wird auch immer problemlos und großzügig eine Lösung gefunden. Auch die Kleine hat sich schon häufiger positiv geäußert und achtet auch selbst immer darauf, dass alles "gerecht" zugeht :-)

Aus dem ganzen kann man entnehmen, dass sich die "Elternebene" gut entwickelt hat, gibt da keine Probleme mehr. Auch in Bezug auf den Urlaub ist Vernunft eingekehrt und Urlaubsziele werden miteinander besprochen, auf meinen Wunsch nicht ins außereuropäische Ausland zu fahren (mit Ausnahme der Türkei) nimmt sie Rücksicht, also auch das ist kein Thema mehr.

Inzwischen geht die Kleine in die Schule, auch hier wird unsere gemeinsame Sorge inzwischen beachtet, d.h. meine Tochter hat 2 Mitteillungshefte (am Anfang war das nicht selbstverständlich, es wurde nur die Mutter informiert, aber nach einem Gespräch mit der Klassenlehrerin wurde das dann geändert).

Es ist also Vernunft bei der KM und insgesamt Entspannung eingekehrt, sie lässt sich auch nicht mehr von ihrer Familie aufstacheln, die nach wie vor kein Wort mit mir redet. Ich habe aber auch eine "Verbündete", das ist ihre jetzige Lebenspatnerin (meine Ex hat die Seiten gewechselt) zu der ich einen sehr guten Draht habe und die auch einen positiven Einfluss auf meine Ex in Bezug auf diese Dinge hat und hatte.

Mit der Entspannung sind aber auch die Zahl der Kontakte immer weiter minimiert worden. Außer gelegentlichen von ihr ausgehende etwas längeren Telefonaten gibt es eigentlich keine nennenswerten Begegnungen. Es gibt in den FAQ das schöne Beispiel vom Bus in den man reinkommt und gar nicht bemerkt, dass seine Ex auch da irgendwo sitzt. Könnte mir vorstellen, dass mir das so gehen würde, habe da eine ziemliche "Egal-Haltung" entwickelt. Ich glaube viel optimaler hätte es unterm Strich nicht laufen können.
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#38
(11-01-2012, 13:43)Cougar schrieb: Das Wort "Glück" möchte ich angesichts der brutalen Kämpfe, die ich hier durchgemacht habe natürlich nicht hören, aber zumindest in Bezug auf die Familienrichterin hatte ich es tatsächlich und natürlich auch in Bezug auf die Seiten hier, über die ich gerade noch rechtzeitig "gestolpert" bin.Wink

Trotzdem herzlichen Glückwunsch zu den glücklichen Umständen Cool, die es ermöglicht haben, dass deine umfangreichen Eigenbemühungen zum Erfolg geführt haben ... Und Glückwunsch zu dem Glück, dass du zu umfangreichen Eigenbemühungen in der Lage warst. ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#39
(11-01-2012, 21:14)sorglos schrieb: Trotzdem herzlichen Glückwunsch zu den glücklichen Umständen Cool, die es ermöglicht haben, dass deine umfangreichen Eigenbemühungen zum Erfolg geführt haben ... Und Glückwunsch zu dem Glück, dass du zu umfangreichen Eigenbemühungen in der Lage warst. ;-)

Big Grin Danke für die Glückwünsche!
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