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Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen"
#21
(15-04-2010, 17:41)p schrieb:
(15-04-2010, 15:19)Cougar schrieb: Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob die Mutter meine Erlaubnis braucht mit der Kleinen nach Thailand zu fliegen und wie dies beurteilt wird, wenn sie es eigenmächtig gegen meinen Willen macht? Rein gar nichts.

Doch :-)

Nein ;-) Kann mich eigentlich nur wiederholen, denn ich lese das völlig anders aus dem Urteil. In dem Fall bestand keine gerichtliche Umgangsreglung, sondern nur lose Absprachen. Nur dann gilt die BGB-Vorschrift eben nur dann, wenn der Lebensmittelpunkt auf Dauer geändert werden soll. Dies ist aber bei mir anders, denn ich habe eine solche Umgangsreglung und daher gilt bei mir die BGB-Vorschrift schon dann, wenn sie die Kleine nicht am gerichtlich festgelegten Übergabezeitpunkt übergibt. Daher ist dieses Urteil nicht auf meinen Fall anwendbar, denn hier stellt sich die Frage gar nicht ob der Urlaub eine auf Dauer angelegte Veränderung des Lebensmittelpunktes ist.

Zitat:Die Urlaubsfrage berührt somit das Sorgerecht nicht. Und der Urlaub, der ausserhalb der Umgangsvereinbarung stattgefunden hat, berührt sie auch nicht. Er begründet auch keinen Kindesentziehungstatbestand.

Jetzt hältst Du Dich aber selbst nicht mehr an das Urteil, denn da wird eindeutig gesagt, dass dies nur für den Fall gilt, dass "kein Herausgabeanspruch nach § 1632 Abs 1 BGB aufgrund einer gerichtlichen Anordnung - beispielsweise im Rahmen des Umgangsrechts gemäß § 1684 BGB (vgl. auch BGHSt 10, 376 ff)" besteht. Bei mir besteht dieser aber und daher wäre der Kindesentzugstatbestand auch begründet.

Daher nochmals: Bei einer klaren Umgangsreglung ist ein Verstoß gegen die festgelegten Zeiten eine Kindesentziehung. Zitat "Ein Kindesentzug oder eine Kindesmitnahme ist zuerst einmal eine Sorgerechtsverletzung, bzw. eine Verletzung des Umgangsrechts. Dies trifft zu, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils aus dessen Einflussbereich bringt und/oder den Umgang mit dem Kind verhindert. Irrelevant bleibt hierbei die Dauer des Kindesentzug, so dass einige Minuten hierfür schon ausreichend sein können." (aus www.kindesentzug24.com). Im Jahr 2005 wurde ein Verfahren gegen eine Mutter gegen eine Zahlung von 480,00 Euro vorläufig eingestellt, nur weil die einen Umgangstermin vereitelt hat und in dem Fall ist der Vater nicht einmal sorgeberechtigt gewesen - mehr habe ich allerdings dazu nicht finden können.

Zitat:Übrigens kann die Ex vielleicht sogar einen Kinderausweis alleine beantragen,

Beantragen kann sie viel, ob sie ihn dann auch bekommt ist eine andere Frage. Laut Bundesministerium des Innern gilt für den Kinderreisepass ausdrücklich: Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten. Siehe auch hier: http://www.google.de/#hl=de&safe=off&q=k...8f3bbac952

Laut dem Urteil gilt eben nur die Beantragung als eine Sache, die auch einer allein machen kann, aber er muss dann trotzdem das Einverständnis des anderen vorlegen, sonst bekommt er den Ausweis nicht, wenn die Behörde keinen Fehler macht. Werde wohl vorsorglich dort hinterlegen, dass ich mein Einverständnis nicht erteile.

Ob ich dieses Einverständnis eventuell dann doch erteilen muss ist wieder eine ganz andere Frage, denn der Kinderpass ist ja noch nicht die Reise. Nur kann ich dieses Einverständnis natürlich auch z.B. unter Vorbehalt erteilen und dies auch in einem gerichtlichen Vergleich formulieren, wie z.B.: "Erlaubnis wird erteilt, wenn die Mutter ausdrücklich bestätigt, dass dieser Ausweis nicht zu einer nicht mit mir abgestimmten Reise genutzt werden soll." Aber ob sich dieser Nebenkriegsschauplatz lohnt ist wieder eine andere Frage.
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RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 14-04-2010, 21:52
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von Cougar - 15-04-2010, 20:18
RE: Diskussion zu "Bisher ist es gut gelaufen" - von blue - 16-04-2010, 19:13

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