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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
#76
ja, Andy,
so ist die Situation wohl trefflich beschrieben.

Was also bleibt uns, dagegen zu tun?

In anderen Threads waren wir ja schon so weit, uns über Mobilmachung zu unterhalten .....
dann scheint einigen die Munition ausgegangen zu sein.

Wir dürfen nicht bloß beraten.
Wir müssen auch zu Widerstand motivieren.

Es muss ja nicht immer gleich der Kölner Dom oder das Brandenburger Tor in Asche gelegt werden.....

Aber nur zu palavern oder zu demonstrieren bringt uns auch nicht weiter.
Und höflich auf das menschenrechtsverletzende Unrecht hinzuweisen, ist auch nicht sehr ergibig.

Ibykus
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#77
Es ist richtig, dass wir Menschen nur dann Kräfte zu mobilisieren scheinen, wenn es ans Eingemachte geht - diese Erkenntnis reift in mir immer mehr. Viele haben hier gewarnt, dass eine weitere Petition nur unsere Schwäche offenbaren wird, ganz abgesehen davon, dass sie vom Petitionsausschuss ohnehin kaltgestellt werden wird. Jeder Fanverein eines Fußballclubs ist bessser organisiert als wir und ein Trainerwechsel erzeugt wesentlich mehr Aufsehen (und Unterstützer für eine Petition)als die millionenfach in diesem Land stattfindende Elternentfremdung.
Ich habe an einen renomierten Vertreter im Vorstand des SLV (Schwulen- und Lesbenverband) geschrieben - so kann man testen, ob eine gleichfalls lange Zeit stigmatisierte Bevölkerungsgruppe sich solidarisch zeigt - Zitat: "Die Regenborgenfamilien sind von dieser Petition nicht betroffen." Ja, der Mann hat b o r g e n ... nicht bogenfamilien geschrieben. Geborgt ist der Samenspender, der, wie wir wissen, dennoch zahlen darf. Die Schwulen und Leseben haben Jahrzehnte gebraucht, annähernde Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung zu erfahren und sie haben geschickt die Frauen- und Bürgerbewegung hierfür genutzt. Das Problem ist, dass wir das nicht ebenso machen können, egal, wie humanistisch und aufgeklärt wir diesen gegenüber treten. Die Grünen setzen sich eben eher für Frauen, Mütter, Leseben und Schwule ein als für rechtlose und abgezockte Väter. Die Sozis wollen die besseren Grünen sein und überholen diese links, wo die "Linke" schon wartet und noch fortschrittlicher sein will (August Bebel "Die Frau und der Sozialismus") ... und die Schwarzen halten an der Ehe fest.
Die Liberalen kämpfen gerade ums politische Überleben und sind zutiefst ihrer Hauptklientel in allen Bereichen der Justiz verpflichtet, dass es auch ihnen nicht im Geringsten um Rechtsstaatlichkeit, sondern um Verdienstmöglichkeiten mit Rechtsstreitigkeiten geht. Bleiben die außerhalb der etablierten Parteien stehenden: Familienpartei und Piratenpartei.
Ich überlege seit Wochen, wer unsere Verbündeten sein können, um all unseren berechtigten Anliegen zeitnah zum Durchbruch zu verhelfen, um unseren Kindern und damit letztlich uns zu helfen.
Was sind denn "bewährte" Mittel ... Hungerstreik, Sitzblockade, "Kreuzigung", Gerichtsverfahren, die am Ende in Karlsruhe enden? Was ist denn nun mit dem "verbrannten" 1626a? Ich finde die Laufbwegung Klasse ... bin selbst schon mehrfach Marathon in Berlin gelaufen .... wenn nicht 1000 Väter (von 40.000 Läufern insgesamt) aktiv laufen und weitere 10.000 (von ca. 1 Mio Zuschauern) wird's nicht einmal eine "Fußnote" in der Presse geben.

Ja, Ibykus, ich stimme dir zu .... es geht aber nicht um ausgegangene Munition ... die meisten von uns müssen arbeiten, stehen in vielerlei Zwängen, haben Angst vor jedem Brief vom Gericht oder finden sich ab mit ihrer Situation und fressen alles in sich hinein. Der kleinste gemeinsame Nenner ist nicht einmal Vater zu sein, wiewohl auch hierbei die Vorstellungen weit auseinander gehen...
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#78
(31-03-2011, 20:07)Raban schrieb: Ich überlege seit Wochen, wer unsere Verbündeten sein können, ...
Ich überlege seit Monaten, wie wir es erreichen, betroffene Väter zu verbünden....

(31-03-2011, 20:07)Raban schrieb: ... die meisten von uns müssen arbeiten,..
das muss ich auch!

Angst kann man gemeinsam abbauen.
Ich vermute aber, das wollen die meisten gar nicht.
Und viele haben auch keine Angst sondern nehmen ihr Schicksal in kauf, wenn es sich nicht schnell, kostengünstig und einfach ändern läßt.

Deswegen mangelt es am Engagement.
Und deswegen ist man nicht bereit sich zu wehren und Widerstand zu leisten.

Wer nicht klagen will oder nicht willens ist, sich dem Unrecht sonstwie entgegen zu stellen, der sollte auch nicht jammern.

Ibykus


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#79
Habe heute neben Vaterschaftsanerkennung eine Sorgerechtserkärung im JA abgegeben; zur ersten wurde ich aufgefordert, nach der zweiten musste ich ausdrücklich fragen. Anschließend war ich beim ASD und habe meine Bitte um ein gemeinsames Beratungsgespräch mit der KM erneuert, um die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht unseres Kindes zu erörtern. Der JA-Mitarbeiter signalisierte, dass dazu seitens der Mutter kaum Bereitschaft bestehe. Ich habe ihn gebeten, ihr erneut den Vorschlag zu unterbreiten und bei ablehnender Haltung sie zum Einzelgespräch zu bitten, um ihr das gestzlich garantierte Umgangsrecht unseres Kindes und die Umgangspflicht beider Eltern zu erläutern. Er hat dem zugestimmt und versprochen, mich zeitnah zu informieren. Allerdings vertritt er die Meinung, dass ein Kind einen Lebensmittelpunkt brauche und hält nichts vom Wechselmodell, selbst nachdem ich ihm von den guten Erfahrungen mit Mediation und seit vier Jahren praktiziertem Wochenwechsel berichtete, von der Notwendigkeit der Bindungstoleranz beider Eltern, der notwendigen Trianguliuerung eines Menschen etc. Ich habe keine großen Erwartungen, aber ich will zumindest den Versuch unternehmen, mit der Mutter in ein moderiertes Gespräch zu kommen.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#80
Richtig so.

Wenn du viel Glück hast, nützt es was und wenn nicht schadet es nicht.

Es kann auch nicht schaden, wenn der JA-Futzi dich auch als besonnen Vater kennen lernt, falls er mal zu irgendwas befragt wird.
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#81
Hi Raban,

Du hast mit anderen Worten einen Antrag auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII gestellt. Bezüglich des Sorgerechts könnte Dein Antragsrecht verneint werden. MW liegt es im weiten Ermessen des JA, ob und inwieweit es ansonsten zur Leistung verpflichtet ist, auf die KM einwirken will, wenn die sich einfach verweigert. Ich habe mich dazu über ein Jahr mit meinem JA bis kurz vor die Schwelle des Verwaltungsgerichts gestritten.

Mit diesen 'Beurkundungen' des Sorgerechts habe ich meine Schwierigkeiten, denn ich meine, mit Feststellung der Vaterschaft sollte es keines weiteren Aktes bedürfen, um Väter in das volle Elternrecht einrücken zu lassen.
Das verfassungsrechtliche Elternrecht steht zu, darf NICHT von einer Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werden. So meine Rechtsauffassung, die des DFGT geht in ähnliche Richtung.

Als vollständig verfassunngs-, konventions- und völkerrechtskonforme Legaldefinition steht da mE nur § 1626 BGB.
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#82
Die Beurkundung des GSR entfaltet derzeit ohne Zustimmung der Mutter keine Rechtswirkung ... ich teile deine Meinung voll und ganz, dass Sorgerecht ein natürliches Recht ist, dass nicht von einer natürlichen Person (Mutter) gewährt werden sollte, sondern einem mit der Vaterschaft zuwächst. Du weißt wie ich, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, den Zugang zum Sorgerecht für Väter zu ändern. Mit der Urkunde habe ich erklärt, dass ich sorgen will. Unterzeichnet die Mutter nicht, blockiert sie aktiv meinen Eintritt in Elternrechte.

Ja, ich habe um Vermittlung gebeten: An meiner Position, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, hat sich durch die Trennung nichts geändert. Im Interesse unseres Kindes bitte ich Sie, uns von Seiten des Jugendamtes jetzt und künftig beratend zur Seite zu stehen, um für unser Kind gemeinsam gute und tragfähige Entscheidungen treffen zu können, die seinen Rechten und Bedürfnissen entsprechen.

Du hast wiedrum Recht; wenn die KM sich dem Gespräch verweigert, wird's schwierig.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#83
Das war richtig, ich hab es auch so gemacht: Zum Notar und dort die gemeinsame Sorge beurkundet. Auch ohne Zustimmung der Mutter. Es wird ins Sorgeregister eingetragen und dokumentiert meinen Willen, für das Kind die gemeinsame Sorge auszuüben.
Der Tip steht auch so in der faq. Eine der kleinen, preiswerten Handlungen, die gegen das behauptete Desinteresse von Ex oder Gesellschaft wirken. Kann jeder Vater machen.
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#84
(01-04-2011, 18:22)Profiler schrieb: Als vollständig verfassunngs-, konventions- und völkerrechtskonforme Legaldefinition steht da mE nur § 1626 BGB.
Aber der kleine Buchstabe "d" am 1626 sollte auf jeden Fall ausgenutzt werden.
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#85
Das hatten wir schon diskutiert, p.
Aufgenommen in den Register werden NUR vollständige Erklärungen. Die anderen werden als schwebend unwirksam abgelegt.
So meine Recherchen bei mehreren Jugendämtern damals.
Nur vollständige Erklärungen gingen 'sichtbar' in die Statistik ein.

Ich jedenfalls werde den Teufel tun, mit so einer Erklärung Rechtsauffassungen zum Antragsmodell zu stützen.

Ich sehe mich auch gar nicht befugt, über Grund- und Menschenrecht per Erklärungen zu entscheiden, zu beurkunden, so wenig, wie ich es Müttern zugestehe, über die korrespondierende Rechte meiner Kinder zu befinden.

Ich selbst muß es auch nach diesem Modell nicht, da ich Antrag beim FG auf Sorgerecht schon vor 9 Jahren stellte und zuletzt vor 3 Jahren.
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#86
(01-04-2011, 21:15)Profiler schrieb: Ich jedenfalls werde den Teufel tun, mit so einer Erklärung Rechtsauffassungen zum Antragsmodell zu stützen.
Kann ich verstehen. Aber wenn man jetzt mal den neuesten Beschluss des BGH mit dem Leitsatz:

a) Sorgeerklärungen können formwirksam gemäß § 1626 d BGB auch in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung erfolgen.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4225

liest, könnte man dieses auch entsprechend interpretieren. Liege ich hier völlig falsch?
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#87
hallo leute

ich habe eine gute nachricht für euch ,
meine ex war damals schwager von mir und wollte das kind alleine groß ziehn ohne mich , aber ich habe mir schon immer geschworen , wenn ich ein kind habe werde ich drum kämpfen für ihn sorgen und zu ihm zu stehn ,
ich bin mit meinem anwalt gegen vor gegangen und habe es geschaft .
ich habe ds gemeinsame sogerecht im märz bekommen nach dem neuen gesetz , ich habe gekämpft und gewonnen
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#88
Wunderbar, gratuliere. Falls du Lust hast, die Begründung des Gerichts (anonymisiert) hier reinzustellen, wären dir sicher viele dankbar.

Wie ist dein Verhältnis zu Kind und Mutter jetzt?
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#89
also ich muß sagen das verhältnis zu kind und meiner ex ist zur zeit ganz gut
das oberste landesgericht hat deshalb so entschieden weil die komunikation zwischen meiner ex und mir da war , weil über das umgangsrecht haben wir uns ja vorher geeinigt,(zwar gerichtlich ) und ich bin auch für den klein da wenn was ist und ziehe auch ende des monats in die gleiche stadt
also hier reinstellen möchte ich es nicht ,ich hoffe ihr könnt mich verstehn , weil ich bin froh das das verhältnis zu meiner ex und dem kind zur zeit richtig gut ist und es auch so bleiben soll ,
aber ein kleiner tipp von mir , einfach bei google ,,brandenburgisches oberlandgericht eingeben, dann auf entscheidungen oder urteile glaube , dann auf das jahr 2011 und dann bei 23.märz schaun, 2. seenat, familiensache, da könnt ihr es gerne nachlesen ,
aber ich möchte es hier nicht reinstellen
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#90
Ich erkenne zwei positive Aspekte in diesem Beschluss. Zum einen die relativ kurze Verfahrensdauer. Zum anderen, was auch den ersten Punkt beeinflußt, wurde nicht großartig ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Auf der anderen Seite wäre dieser Beschluss wahrscheinlich nicht so ausgegangen, wenn Mutter wirklich massiv verweigert hätte. Dann wäre es nämlich erst gar nicht zu einer Umgangsregelung, und die Verfahrensbeiständin somit nicht zu einem recht postiv ausfallenden Bericht gekommen.

Im Grunde genommen zeigt dieser Beschluss nur, wie hoch die Hürden sind, das Sorgerecht zu bekommen. Ein fader Beigeschmack im Beschluss bleibt auf jeden Fall. Wenn Mutter nicht zumindest ein wenig kooperativ gewesen wäre, hätte es ganz anders ausgehen können. Sad
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#91
Was hat denn das Kind davon, wenn man ein Gemeinsames Sorgerecht erzwingt? Die Kooperation der Mutter wird dadurch nicht unbedingt gefördert, eher im Gegenteil.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#92
Die Frage ist jetzt nicht dein Ernst oder?
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#93
(12-04-2011, 10:57)borni schrieb: Die Kooperation der Mutter wird dadurch nicht unbedingt gefördert, eher im Gegenteil.

Auch Frauen neigen dazu, das zu tun, von dem sie sich Gewinn versprechen. Wenn es nichts gibt, was man durch Stören der Kooperation erreichen kann, so zum Beispiel nicht der Gewinn des alleinigen Sorgerechts in Aussicht steht, könnte der Gewinn der Kooperation ins Blickfeld geraten: bessere Situation des Kindes, weniger Kraftaufwand für Streit u.s.w.
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#94
So ist es einfacher Direkter Link: 23.03.2011 Aktenzeichen: 10 UF 2/11
Link-Direkt
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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#95
hallo blue, da wiederspreche ich dir in allen punkten .
es war kein einfacher kampf für mich , ich habe 14 monate drum gekämpft,
ich stand ja nicht mal als vater in der geburtsurkunde weil sie den klein alleine groß ziehen woolte , ohne mich.
ich mußte mir alles von anfang an erkäpfen und das war nicht einfach für mich.
ich habe geklagt das ich als vater drin steh, das ich umgang bekomme und wegn dem sorgerecht.
und ich muß auch sagen das meine ex nicht kooperativ war weil sie es garnicht wollte.
erst seit anfang märz läuft es einigermaßen gut weil sie gemerkt hat das ich nicht so schnell aufgebe.
und es wurde ein gutachten erstellt weil es wurde extra eine verfahrenspflegerin beauftragt dafür .
d kannst ja gerne das durch machen was ich durchgemacht habe , dann verstehst du mich auch, und habe mein klein erst mit 7 monaten das erste mal gesehn
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#96
Bravo, gut gemacht. Du warst ja sogar beim OLG, nachdem das AG Freienwalde nichts von gemeinsamem Sorgerecht wissen wollte. Glück, dass die Mutter bei den beiden vorigen Verfahren einem Vergleich zugestimmt hat und nicht einfach nur blockiert, sonst wäre es aus gewesen. Leider wird Blockade mit Alleinsorge belohnt.

Allerdings eine äusserst knappe Umgangregelung, nur alle zwei Wochen ist zu wenig für ein Kleinkind. Wenn du umziehen willst, mach es bald.

Offenbar wollten sie dir sogar die Beschwerdeberechtigung absprechen.

"Auf Seiten des Kindes ist zunächst zu bedenken, dass es grundsätzlich seinem Wohl entspricht, wenn es in dem Bewusstsein lebt, dass beide Elternteile für es Verantwortung tragen. (...)

Die zwischen den Eltern bestehende Beziehung lässt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu. Die (Liebes-)Beziehung hat zwar nur einige Wochen bestanden, nach ihrer Beendigung gab es wenig bzw. keinen Kontakt mehr. Seit der Geburt von M… hat sich die Situation aber verändert. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und sich um Kontakt bemüht, die Mutter hat ihren zunächst gezeigten Widerstand zurückgenommen, hat nicht nur der Anerkennung der Vaterschaft zugestimmt und mit dem Vater dessen Umgang vereinbart, sondern den Umgang auch vereinbarungsgemäß gewährt. Dieser findet nun im Haushalt der Mutter statt, die Eltern haben gelernt, jedenfalls in Angelegenheiten des Kindes miteinander zu kommunizieren. So kommt die Mutter etwa, wie sie dem Senat in Übereinstimmung mit dem Vater berichtet hat, den Bedürfnissen des Vaters entgegen, wenn er um eine Verschiebung von Umgangsterminen bittet, möchte allerdings ihrerseits, dass der Vater gleichermaßen auf ihre Wünsche eingeht.

Die Eltern haben auch, wie die Verfahrensbeiständin unter dem 2.3.2011 berichtet hat, bei dem von ihr beobachteten Umgangstermin trotz zunächst bestehender unterschiedlicher Vorstellungen einen Kompromiss erzielt. Die Mutter hat trotz einer geplanten Familienfeier den Umgang am Vormittag vor der Feier zugesagt, der Vater die Verkürzung des Umgangszeitraums akzeptiert. Der Vater reagiert, wie die Verfahrensbeiständin hervorgehoben hat, bei Unstimmigkeiten sehr ruhig, was die Verständigung fördert. Er ist ohnehin mit der grundsätzlich bestehenden Situation, in der das Kind im Haushalt der Mutter lebt und von ihm dort bzw. am Wohnort der Mutter besucht wird, einverstanden. Er ist weitergehend auch bereit, an den Wohnort der Mutter zu ziehen, um sich einerseits die Fahrtkosten zu ersparen, andererseits besser verfügbar zu sein, wenn es nötig ist. Diese Planung wird von der Mutter begrüßt, die bei ihrer Anhörung durch den Senat geäußert hat, sie halte ihrerseits den geplanten Umzug für günstig, weil der Vater ggf. schneller zur Stelle sein könne.

Demgegenüber kommt den von der Mutter angeführten Spannungen bei der Betreuung und Pflege keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Denn zum einen bedeutet gemeinsame elterliche Sorge nicht zugleich gemeinsame Betreuung, vielmehr bestimmt auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Alltag. Zum anderen haben sich tatsächliche Schwierigkeiten nicht feststellen lassen. Die von der Mutter genannten „kleineren Unfälle“ hat sie bei ihrer Anhörung durch den Senat so dargestellt, dass der Vater es gelegentlich versäumt habe, das Kind abzustützen, es sei deshalb nach hinten gefallen. Solche Ungeschicklichkeiten stehen der Übernahme der Mitsorge jedoch nicht entgegen. (...)

Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Vater zu seinem Sohn bereits jetzt einen guten Kontakt aufgebaut hat. M… ist zwar erst ein Jahr alt, reagiert aber nicht nur auf seine Mutter, sondern auch auf seinen Vater positiv, wenn dieser ihn besucht. Wie die Verfahrensbeiständin in ihrem Bericht vom 2.3.2011 dargestellt hat, lässt sich das Kind vom Vater anziehen, reagiert auf seine Ansprache, kuschelt mit ihm und lächelt ihn immer wieder an. Der Vater seinerseits wendet sich dem Kind zu, geht auf es ein, ist liebvoll und vorsichtig mit ihm. Damit liegen alle Voraussetzungen dafür vor, dass sich aus der bereits bestehenden Bindung eine tragfähige Vater-Sohn-Beziehung entwickelt."



Irgendwie schon irre, bis zum OLG hoch glotzen rund zwanzig fremde Leute von Verfahrenspflegern, Anwälten bis zu den Richtern in die natürlichsten, privatesten familiären Beziehungen von Vater und Kind, wenn der einfach nur Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht sein will. Und alle kassieren auch noch dick für ihr Geglotze ab. Familie wird im Prinzip durch Juristen ersetzt.
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#97
sie hat aber nur gerade soo zugestimmt, wenn es nach ihr damals gegangen wäre dürfte ich den klein garnicht sehn,
und beim gericht in freinewalde habe ich das gemeinsame sorgerecht deshalb noch nicht bekommen , weil das neue gesetzt zu dem zeitpunkt noch nicht eindeutig war und nicht viel da zu drin stand und deshalb bin ich mit meinem anwalt bis zum olg gegangen
und mit dem umgang wird ja immer erweitert , das läuft ja alles wie geplant, und umziehen tu ich ende des monats schon
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#98
(13-04-2011, 13:49)p schrieb: Irgendwie schon irre, bis zum OLG hoch glotzen rund zwanzig fremde Leute von Verfahrenspflegern, Anwälten bis zu den Richtern in die natürlichsten, privatesten familiären Beziehungen von Vater und Kind, wenn der einfach nur Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht sein will. Und alle kassieren auch noch dick für ihr Geglotze ab. Familie wird im Prinzip durch Juristen ersetzt.
noch viel schlimmer:
Du musst als Vater, der sich seinem Kind ganz selbstverständlich sorgerechtlich verpflichtet fühlt, erst einmal zur (Gerichts-) Kasse gehen und eine Gerichtsgebühr (Gerichtskostenvorschuss) abdrücken.

Wir Väter müssen unsere Kinder teuer kaufen.
Mütter kriegen sie nachgeschmissen.
Das Kind wird für die Kindesmütter so zu einer billigen Handelsware.
Vielleicht liegt darin ein Grund dafür, dass ihnen das Kindeswohl so wenig bedeutet?!


Ibykus
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#99
(13-04-2011, 17:53)Ibykus schrieb: Das Kind wird für die Kindesmütter so zu einer billigen Handelsware.

Für den Staat auf jeden Fall. Die Geschichte, die in dem OLG-Urteil erzählt wird, klingt für mich eher so:

Geistig nicht gerade bemittelte Frau wird schwanger und kommt auf die Idee, den Vater aus dem Mutter-Kind Bild zu halten. Freundinnen und Helferindustrie tun das übliche. Vater klagt vor Gericht, Mutter wird vom Richter in Vergleiche geschwatzt. Irgendwann merkt sie, dass ein Nachmittag ohne Kind auch ganz nett ist und so lässt sie den Vater den vereinbarten vierzehntägigen Spaziergang mit dem Kind machen. Dann das Sorgerecht, sie blockiert erneut, gewinnt beim AG, verliert aber beim OLG. Das vierte Verfahren für den Vater. Wieviel Personenstunden all die Helfer wohl verbracht haben, voyeuristisch Vater und Kind zu beobachten?

Väter, die ihre Vaterschaft leben wollen, hat man nicht gern. Väter, die sie incl. Konsequenzen ablehnen auch nicht. Man hätte gerne ausschliesslich Väter, die ganz nach Befehl der Mutter die Kinder nehmen oder nicht nehmen und ihre Vaterschaft durch ein Maximum an Unterhalt ausdrücken.


Wenigstens schält sich nun so eine Art gefestigte Rechtsprechung heraus, jedenfalls auf OLG Ebene. Mutter verweigert Kommunikation und Umgang nicht: Chancen. Mutter verweigert: Keine Chancen aufs Sorgerecht.
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Mein Erfahrungsbericht (Amtsgericht):

Anwältin der Ex argumentiert, dass eine Kommunikation nicht möglich ist und daher gemeinsames Sorgerecht nicht zum Kindeswohl. Der Richter nimmt ihr das ab, obwohl das Kommunikationsproblem darauf beruht, dass die Ex keine Emails mehr antwortet. Der Streit fing überhaupt erst damit an, dass sie das gemeinsame Sorgerecht verweigert hat. Dennoch sieht der Richter "keinen Handlingsbedarf" und hat die Entscheidung vertagt bis wir in Mediationssitzungen wieder eine gemeinsame Linie finden. Sollte diese nicht gefunden werden, so gibt es auch kein Sorgerecht. D.h. alles was Mütter zu tun brauchen, ist Konflikte provozieren (was ziemlich einfach ist, da sie am längeren - oder einzigen - Hebel sitzen) und die Kommunikation einzustellen und voila ... nix iss mit gem. Sorgerecht. Eine Farce!
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