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kindesentführung mit gewalt: strafbarkeit ist fraglich
#18
(09-02-2011, 08:07)thegripp schrieb: Anhand eines Video kann zumindest ich nicht nachvollziehen, was da konkret Sache war ...

Eine Sache beispielsweise war, dass deutsche Jugendämter was dagegen haben, wenn man Kinder der Kontrolle des Jugendamtes entzieht. Das wäre nämlich passiert, wenn die polnische Mutter mit dem Kind nach Danzig übergesiedelt wäre.

Ich habe mit Herrn Karrer telefoniert. Der hat mir dann berichtet, dass sich das Jugendamt immer den rausguckt, der mit dem deutschen Jugendamt kollaboriert. Das sind zwar meistens die Mütter, aber eben nicht immer. Wenn die Mutter das Kind mit nach Danzig nehmen will und der Vater dem Jugendamt die Kontrolle über das Kind garantiert, dann kollaboriert das Jugendamt eben mit dem Vater. So auch in einem Fall eines italienischen Ehepaares. Die italienische Mutter wollte mit dem Kind nach Sizilien, während der italienische Vater berufsmäßig in Deutschland blieb. Da hat das Jugendamt auch das Sorgerecht dem Vater übertragen, mit der Auflage, das Kind nicht zur Mutter nach Sizilien zu lassen.
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RE: kindesentführung mit gewalt: strafbarkeit ist fraglich - von olivierkarrer - 22-08-2010, 12:33
Zur Person Olivier Karrer - von Gast1 - 08-02-2011, 19:12
Verständnisschwierigkeiten - von Gast1 - 09-02-2011, 01:35
Die Kontrolle des Jugendamtes über das Kind - von Gast1 - 09-02-2011, 22:16
Abschaffung des Jugendamtes - von Gast1 - 17-02-2011, 02:27

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