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OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte
#14
Der Leitsatz Nr. 2 besagt, dass der 14-Tage-Umgang plus ein Nachmittag schon so superlang und ausgreifend ist, dass es keinen Grund gibt, den zu verlängern.

Oder übersetzt, Kindeswohl und Kindeswille haben sich immer dem 14-Tage-Standardkalender aus deutschen Gerichtssälen zu beugen, denn dort weiss man immer viel besser, was gut für ein Kind ist. Die Robe als Pädagogenmaster und überhaupt aller Weltkenntnisse.
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RE: OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte - von p__ - 12-02-2012, 17:03
AG Erfurt und AG Heidelberg zum Wechselmodell - von Nappo - 20-11-2014, 01:06

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