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OLG Koblenz vom 12.01.2010 zum Wechselmodell, weitere Urteile anderer Gerichte
#17
OLG Hamm vom 16.02.2012 Az. II-2 UF 211/11
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...20216.html

Ein ellenlanger Begründungstext. Das Wechselmodell wird abgelehnt. Der Vater will es, die Mutter lehnt ab - das übliche Muster. Hier hat der Vater die Kinder während der Beziehung überwiegend betreut, das nutzt ihm auch nichts. Die Mutter verweigert und argumentiert, die Kinder wären dann hin- und hergerissen, wissen nicht mehr wo sie hingehören (nämlich immer zur Mutter). Sie müssten "zur Ruhe kommen". "Auch die vom Antragsteller begehrten Telefonate liefen dem Wohl der Kinder zuwider. Sie, die Antragsgegnerin, würde bei Gestattung von Telefonaten auch am Wochenende in ihren Unternehmungen mit ihren Kindern unterbrochen."

"Das Jugendamt hat mit Bericht des SKF vom 11.10.2011 dazu Stellung genommen, dass die Gefahr bestünde, dass die Kinder bei einem praktizierten Wechselmodell angesichts der hoch konflikthaften Beziehung des Antragstellers zur Antragsgegnerin Schaden nähmen. Dass die Kinder die Umsetzung dieses Modells forderten, sei darin begründet, dass sie sich aus Loyalitätsgründen gegenüber dem Antragsteller in einer Bringschuld sähen. Der Antragsteller mache seine Bedürfnisse zu denjenigen der Kinder."

Wie üblich wird der Vater vor die Tür gesetzt. Das Gericht versteigt sich in nachweislich falsche Begründungen:

"Entscheidend gegen das Wechselmodell spricht, dass mit dem regelmäßigen Wechsel nicht nur ein hoher Organisationsaufwand für die Eltern besteht, sondern auch Belastungen für die Kinder verbunden wären. Denn abgesehen davon, dass sie sich im wöchentlichen Wechsel erneut auf einen anderen Elternteil und dessen Erziehungsstil einrichten müssten, fehlt es an einem fest definierten Lebensmittelpunkt. Der Sachverständige hat festgestellt, dass die vom Antragsteller begehrte Regelung mit einem zu großen "Hin und Her" für die Kinder verbunden ist. Insofern spricht bereits der Verlust eines eindeutigen Lebensmittelpunktes gegen das Wechselmodell. Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ein fester Lebensmittelpunkt aus entwicklungpsychologischen Gründen für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich ist, besteht zwar nicht. Allerdings hat der Sachverständige nachvollziehbar ausgeführt, dass ein Lebensmittelpunkt den Kindern ein Höchstmaß an Orientierung und die Gewähr dafür biete, dass gleichförmige Regeln erlebt werden. Der Verlust dieses Lebensmittelpunktes bedingt mithin Belastungen, die – sollte das Wechselmodell praktiziert werden – anderweit aufgefangen werden müssten. Dies indes setzt – worauf sowohl das Jugendamt als auch der Verfahrensbeistand und der Sachverständige verweisen – ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft des Antragstellers und der Antragsgegnerin voraus."

Eines der zugrundeliegenden Probleme ist, dass zitierte Veröffentlichungen zum Wechselmodell in Deutschland ausnahmslos von Juristen stammen, zum Teil uraltfeministischen Haupttäterinnen wie Peschel-Gutzeit. Dort treffen unheilvolle Kombinationen zusammen von Frauen-Kindbesitzdenken und zurechtkupieren von Kindern, damit sie in juristische Schemas passen. Die Praxiserfahrungen der Nachbarländer werden ebenso konsequent ausgeblendet wie die Stimmen von Nichtjuristen im eigenen Land, die mehrheitlich der anderer Ansicht sind.
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OLG Hamm vom 16.02.2012 Az. II-2 UF 211/11 - von p__ - 12-12-2012, 17:11
AG Erfurt und AG Heidelberg zum Wechselmodell - von Nappo - 20-11-2014, 01:06

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