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BGH XII ZR 173/04: Kuckucksväter nochmal abgewatscht
#1
BGH vom 12.12.2007 Aktenzeichen XII ZR 173/04

Der BGH lässt wirklich nichts aus. Letztes Jahr wurde dem Staat vom Bundesverfassungsgericht der Marsch geblasen, endlich die irren Anforderungen für Vaterschaftsklagen auf ein menschenwürdiges Niveau zu senken und zwar in einer für den Gesetzgeber sehr engen Frist, die nun in wenigen Wochen abläuft. Die Gerichte sind gehalten, schon vor in Kraft treten neuer Gesetze dies zu berücksichtigen. Schliesslich handelt es sich um verfassungswidrige Gesetze, die werden ja nicht erst in Zukunft verfassungswidrig, sondern mit es bereits.

Den BGH ficht das nicht an. Man hat sich lieber im Juristen-Führerbunker verschanzt und gibt Nerobefehle aus.

So einen kriegt ein zweifacher Kuckucksvater zu spüren. Der machte einen DNA-Test (der beweist, dass er nicht der Vater ist) und führt andere Gründe an, warum er nicht der Vater sein kann. Vergebens. Der BGH tönt im Brustton der Überzeugung, der DNA-Test sei ohnehin nicht verwertbar, die Weigerung der Mutter dem Test zuzustimmen sei ebenfalls kein Verdachtsmoment, die Unähnlichkeit mit dem Kind sei irrelevant, somit ein Anfangsverdacht im Sinne der §1600b nicht gegeben, genau der Rechtsmüll den das BVerfG für verfassungswidrig erklärt hat! Doch was störts den BGH?

Der wird jetzt im April erneut klagen und dann wird er Recht bekommen müssen. Danke, BGH, für diese schwarzschillernde Aufführung von Schwachsinn. Hast der Mutter nochmal ein paar Monate Unterhalt als Betrugslohn verschafft und einem Amtsgericht samt Anwalt nochmal Umsatz, bravo.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
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