24-10-2008, 11:38
Die geschiedene Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der Mann für ein Kind und dessen Mutter aufkommen muss.
Die Ex-Frau steht der Mutter im Rang nicht gleich, da die Ehe nicht „lang“ war (15 Jahre) und die Ex keine ehebedingten Nachteile erlitten hat (trotz Krankheit, die während der Ehezeit ausgebrochen ist).
http://www.juris.de/jportal/portal/t/czj...s.Maximize
Die Ex-Frau steht der Mutter im Rang nicht gleich, da die Ehe nicht „lang“ war (15 Jahre) und die Ex keine ehebedingten Nachteile erlitten hat (trotz Krankheit, die während der Ehezeit ausgebrochen ist).
http://www.juris.de/jportal/portal/t/czj...s.Maximize
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.