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BGH vom 7. Juli 2010 – 5 StR 555/09: Rechtsbeugung
#1
Leicht offtopic, da es nicht direkt Familienrecht ist. Allerdings hat man im Familienrecht sehr oft den Eindruck, die Richter würden das begehen, was hier zur Verhandlung anstand: Rechtsbeugung.

Ein Straftatbestand, bei dem Deutschland ein weiteres Mal die rote Laterne trägt. Es gibt ihn nämlich so gut wie gar nicht. Selbst ein ehemaliger Präsident des Volksgerichtshofs wurde davon freigesprochen. Die Oberlandesgerichtsrichterbande aus Naumburg, die im Fall Görgülü einen lupenreinen Rechtsbruch begangen haben: Verfahren wurde still beerdigt. Richter dürfen in diesem Land buchstäblich alles und das nutzen sie auch weidlich aus. Ein Berufsstand, dessen Angehörige vor Scham über sich selbst zehn Meter tief im Boden versinken müssten, hätten sie noch einen Rest Gewissen. Recht zieht vor allem eins an: Rechtsbrecher. Nicht ohne Grund haben Feuerwehrleute die höchste Quote Brandstifter, Vorbestrafte die höchste Quote Polizeibewerber, Mörder die höchste Quote Ärzte.

Fälle über Rechtsbeugung tauchen auch nicht in den Medien auf. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, so wie kürzlich, als ein Fall bis zum BGH hochging - der das Urteil prompt aufgehoben hat. Um was ging es? Ein Landgericht hat einen Richter und einen Oberstaatsanwalt zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Von der zudem "zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung" sechs Monate als vollstreckt erklärt worden ist! Sie begingen Untreue (Veruntreuung von satten 400.000 EUR als Nachlasspfleger), absichtlich eine Reihe von schweren Verfahrensverstößen, um ihrem Angeklagten und weiteren Personen Nachteile zuzufügen. Noch ein paar andere "Kleinigkeiten" wie Geldwäsche, Verwicklung der Ehefrauen etc. Insbesondere erliess der Richter auf Antrag des Mitangeklagten Staatsanwalts gegen Zeugen, unter anderem den Verteidiger des dortigen Angeklagten, Haftbefehle, ohne dafür zuständig zu sein.

Der BGH hat das Urteil aufgehoben, weil die Robentäter nur von zwei Richtern verurteilt wurden statt von drei. Es sei eben ein kompliziertes Verfahren, da brauche man drei Richter.

Beschluss vom 7. Juli 2010 – 5 StR 555/09 Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1 - liest sich wie der Bericht aus einem Mafiahauptquartier. Ist es ja auch.
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#2
Rechtsschöpferische Richter

Das Unterhaltsmaximierungsprinzip

Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der Fürsten.
Hat sich daran etwas geändert?

Die Fiktion von der Gewaltenteilung
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