Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BVerfG 1 BvR 3189/09: Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Vaters
#1
Beschluss vom 14. Juli 2010

Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt. Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen. Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.

Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen; das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen. Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen. Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen. Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...18909.html

Also liebe Richter, nicht einfach nach Schema F urteilen, sondern sich mit dem Einzelfall auseinandersetzen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#2
Kommt immer wieder und wird genau wie beim Thema fiktives Einkommen werden immer wieder die urteilenden OLGs gerügt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...74608.html (RA Rixe... )
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...91107.html
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Smile BGH / Umgangsrecht leiblicher, nicht juristischer Väter Zuschauer 7 7.757 07-11-2016, 10:23
Letzter Beitrag: Zuschauer
  BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen Simon ii 35 33.879 20-03-2015, 12:44
Letzter Beitrag: p__
  BVerfG 1 BvR 2843/14: Abstammungsgutachten gegen den Willen des sozialen Vaters blue 6 7.076 09-12-2014, 22:20
Letzter Beitrag: Zuschauer
  BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar p__ 10 16.581 18-12-2013, 04:20
Letzter Beitrag: Tamil

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste