28-08-2010, 21:35
[Diskussion hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3245 ]
Meine Vorgeschichte unterscheidet sich nicht sehr von den anderen hier beschriebenen Tragödien. Schauplatz war die Schweiz. Ich war dort verheiratet und wurde Vater von zwei Kindern. Das Ende kam nach wenigen Ehejahren kurz und schmerzhaft. Meine Frau gönnte sich einen Lover und zog über Nacht mitsamt den Kindern zu ihm. Einige Monate später waren wir geschieden. Üppige Kinderalimente zahlbar an die Mutter sowie 14-tägige Besuchswochenenden und hälftige Ferien der Kinder bei mir wurden vom Gericht im Scheidungsurteil festgelegt, aber damit konnte ich leben.
Während die Kinderalimente zuverlässig flossen vereitelte die Mutter die Besuchswochenenden immer häufiger. Ich suchte darüber das Gespräch mit ihr, aber sie blockte alles ab. Kurz darauf heiratete sie ihren Lover und ab da gab es kaum mehr Besuchswochenenden.
Ein befreundeter Advokat machte mir klar, dass es in der Schweiz keine wirksame juristische Möglichkeit gibt, die Mutter zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bringen. Kontakt zu den Kindern gibt es nur, wenn die Mutter das will.
Ich beschloss ein Jahr zu abzuwarten, Ruhe einkehren zu lassen und zu sehen, wie sich die Dinge seitens der Mutter entwickeln würden.
Ich nutzte die Zeit um nachzudenken, mein Leben aufzuräumen und meine Zukunft finanziell abzusichern. Die Kinder waren in dieser Zeit drei Wochenenden sowie eine Woche der Ferien bei mir zu Besuch. Eine Verbesserung hin zu den im Urteil festgelegten Modalitäten war nicht in Sicht und die Situation wirkte sich auch negativ auf meine Gesundheit aus – Übergewicht, Bluthochdruck, Tinitus und Depressionen machten mir schwer zu schaffen.
So hatte ich mir weder meine Vaterschaft noch mein restliches Leben vorgestellt. Ich bin kein Schweizer und eigentlich war ich nur noch wegen der Kinder da. Die wenigen Tage mit ihnen waren es mir aber nicht wert, in der Schweiz zu bleiben. Allein sein kann ich überall auf der Welt und dazu noch an schöneren Plätzen als der Schweiz.
Mein Arzt empfahl mir zudem Abstand zu meinen Belastungen, am besten durch eine Ortsveränderung und so brach ich auf, um mir eine neue Heimat zu suchen, ein Land, in dem ich künftig leben und arbeiten wollte. Am Ende waren China, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Thailand, Südkorea und Vietnam in meiner engeren Auswahl. Nach Abklärung von Aufenthalts-, Arbeits- und Lebensbedingungen habe ich mich für eines dieser Länder entschieden und bin dorthin ausgewandert um ein neues Leben aufzubauen.
Das war zwar mühsam und oft schwierig mit teils heftigen Rückschlägen. Ich habe das aber alles überstanden und nach vier Jahren kann ich sagen, dass es sich gelohnt hat. Ich fühle mich wohl, bin gesund und wieder verheiratet. Meine Frau und ich können gut vom Lohn für unsere Arbeit leben.
Aber das Einkommen von ein paar hundert Franken reicht natürlich bei weitem nicht, monatlich 2’xxx Franken Kinderalimente aufzubringen. Eine Herabsetzung der Alimente kommt für die Schweizer Justiz allenfalls und nur in geringem Umfang bei unverschuldeten Einkommensverlusten in Betracht, Abstriche durch eine Auswanderung sind immer selbst verschuldet. Im Ergebnis empfinde ich das als Freiheitsberaubung und Sklaverei, denn kaum ein Land der Erde erreicht das Einkommensniveau der Schweiz. Ich lasse mir jedenfalls nicht vorschreiben, wo ich zu leben und zu arbeiten habe.
Weil ich ausgewandert und nicht abgetaucht bin ist meine Adresse in der Schweiz bekannt. Meine Ex-Frau habe ich über die neue Einkommenssituation informiert und die Kinderalimente an meine Leistungsfähigkeit angepasst.
Alimentevorschuss vom Staat gibt es nicht, weil ihr Gatte zu viel verdient und über ein zu hohes Vermögen verfügt. Das finde ich gerecht. So trägt derjenige, der mir meine Familie geraubt hat, auch die finanziellen Lasten aus seiner Tat.
Die staatliche Unterstützung beschränkt sich auf unentgeltliche Inkassohilfe, also den Versuch bei mir Geld einzutreiben. Mit der Inkassostelle konnte ich mich in gepflegter und freundlicher Konversation schriftlich auf Zahlungen entsprechend meiner Leistungsfähigkeit einigen.
Es laufen zwar monatlich trotzdem noch 2.xxx Franken neue Schulden auf, die interessieren aber niemanden. Am Ende erben die Kinder meine Hinterlassenschaft. Dann sind sie Gläubiger und Schuldner in einer Person, oder sie schlagen das Erbe aus. Das Ergebnis ist immer ein Nullsummenspiel.
Restrisiken lassen sich natürlich nie ganz ausschliessen. Meine Vereinbarung mit der Inkassostelle kann jederzeit widerrufen und ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet werden.
Schweizer Bürger haben dann ein Problem spätestens bei der nächsten Passverlängerung und wären, ohne gültigen Pass und damit ohne Visa, gezwungen in die Schweiz zurückzukehren um sich dem Gerichtsverfahren zu stellen. Weil ich keinen Schweizer Pass habe, bin ich davon nicht betroffen.
Allerdings kann ich in der Schweiz national zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ich werde freiwillig niemals wieder in die Schweiz einreisen. Deshalb ist auch das kein Problem für mich.
Eine internationale Fahndung nach Alimente-Schuldnern gibt es nicht, kann aber möglicherweise irgendwann einmal kommen. Mit diesem Risiko kann ich leben und alles Weitere wird die Zeit mit sich bringen.
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Meine Vorgeschichte unterscheidet sich nicht sehr von den anderen hier beschriebenen Tragödien. Schauplatz war die Schweiz. Ich war dort verheiratet und wurde Vater von zwei Kindern. Das Ende kam nach wenigen Ehejahren kurz und schmerzhaft. Meine Frau gönnte sich einen Lover und zog über Nacht mitsamt den Kindern zu ihm. Einige Monate später waren wir geschieden. Üppige Kinderalimente zahlbar an die Mutter sowie 14-tägige Besuchswochenenden und hälftige Ferien der Kinder bei mir wurden vom Gericht im Scheidungsurteil festgelegt, aber damit konnte ich leben.
Während die Kinderalimente zuverlässig flossen vereitelte die Mutter die Besuchswochenenden immer häufiger. Ich suchte darüber das Gespräch mit ihr, aber sie blockte alles ab. Kurz darauf heiratete sie ihren Lover und ab da gab es kaum mehr Besuchswochenenden.
Ein befreundeter Advokat machte mir klar, dass es in der Schweiz keine wirksame juristische Möglichkeit gibt, die Mutter zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bringen. Kontakt zu den Kindern gibt es nur, wenn die Mutter das will.
Ich beschloss ein Jahr zu abzuwarten, Ruhe einkehren zu lassen und zu sehen, wie sich die Dinge seitens der Mutter entwickeln würden.
Ich nutzte die Zeit um nachzudenken, mein Leben aufzuräumen und meine Zukunft finanziell abzusichern. Die Kinder waren in dieser Zeit drei Wochenenden sowie eine Woche der Ferien bei mir zu Besuch. Eine Verbesserung hin zu den im Urteil festgelegten Modalitäten war nicht in Sicht und die Situation wirkte sich auch negativ auf meine Gesundheit aus – Übergewicht, Bluthochdruck, Tinitus und Depressionen machten mir schwer zu schaffen.
So hatte ich mir weder meine Vaterschaft noch mein restliches Leben vorgestellt. Ich bin kein Schweizer und eigentlich war ich nur noch wegen der Kinder da. Die wenigen Tage mit ihnen waren es mir aber nicht wert, in der Schweiz zu bleiben. Allein sein kann ich überall auf der Welt und dazu noch an schöneren Plätzen als der Schweiz.
Mein Arzt empfahl mir zudem Abstand zu meinen Belastungen, am besten durch eine Ortsveränderung und so brach ich auf, um mir eine neue Heimat zu suchen, ein Land, in dem ich künftig leben und arbeiten wollte. Am Ende waren China, Kambodscha, Laos, Malaysia, Philippinen, Thailand, Südkorea und Vietnam in meiner engeren Auswahl. Nach Abklärung von Aufenthalts-, Arbeits- und Lebensbedingungen habe ich mich für eines dieser Länder entschieden und bin dorthin ausgewandert um ein neues Leben aufzubauen.
Das war zwar mühsam und oft schwierig mit teils heftigen Rückschlägen. Ich habe das aber alles überstanden und nach vier Jahren kann ich sagen, dass es sich gelohnt hat. Ich fühle mich wohl, bin gesund und wieder verheiratet. Meine Frau und ich können gut vom Lohn für unsere Arbeit leben.
Aber das Einkommen von ein paar hundert Franken reicht natürlich bei weitem nicht, monatlich 2’xxx Franken Kinderalimente aufzubringen. Eine Herabsetzung der Alimente kommt für die Schweizer Justiz allenfalls und nur in geringem Umfang bei unverschuldeten Einkommensverlusten in Betracht, Abstriche durch eine Auswanderung sind immer selbst verschuldet. Im Ergebnis empfinde ich das als Freiheitsberaubung und Sklaverei, denn kaum ein Land der Erde erreicht das Einkommensniveau der Schweiz. Ich lasse mir jedenfalls nicht vorschreiben, wo ich zu leben und zu arbeiten habe.
Weil ich ausgewandert und nicht abgetaucht bin ist meine Adresse in der Schweiz bekannt. Meine Ex-Frau habe ich über die neue Einkommenssituation informiert und die Kinderalimente an meine Leistungsfähigkeit angepasst.
Alimentevorschuss vom Staat gibt es nicht, weil ihr Gatte zu viel verdient und über ein zu hohes Vermögen verfügt. Das finde ich gerecht. So trägt derjenige, der mir meine Familie geraubt hat, auch die finanziellen Lasten aus seiner Tat.
Die staatliche Unterstützung beschränkt sich auf unentgeltliche Inkassohilfe, also den Versuch bei mir Geld einzutreiben. Mit der Inkassostelle konnte ich mich in gepflegter und freundlicher Konversation schriftlich auf Zahlungen entsprechend meiner Leistungsfähigkeit einigen.
Es laufen zwar monatlich trotzdem noch 2.xxx Franken neue Schulden auf, die interessieren aber niemanden. Am Ende erben die Kinder meine Hinterlassenschaft. Dann sind sie Gläubiger und Schuldner in einer Person, oder sie schlagen das Erbe aus. Das Ergebnis ist immer ein Nullsummenspiel.
Restrisiken lassen sich natürlich nie ganz ausschliessen. Meine Vereinbarung mit der Inkassostelle kann jederzeit widerrufen und ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet werden.
Schweizer Bürger haben dann ein Problem spätestens bei der nächsten Passverlängerung und wären, ohne gültigen Pass und damit ohne Visa, gezwungen in die Schweiz zurückzukehren um sich dem Gerichtsverfahren zu stellen. Weil ich keinen Schweizer Pass habe, bin ich davon nicht betroffen.
Allerdings kann ich in der Schweiz national zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ich werde freiwillig niemals wieder in die Schweiz einreisen. Deshalb ist auch das kein Problem für mich.
Eine internationale Fahndung nach Alimente-Schuldnern gibt es nicht, kann aber möglicherweise irgendwann einmal kommen. Mit diesem Risiko kann ich leben und alles Weitere wird die Zeit mit sich bringen.
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