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Kein Sorgerecht -> keine Sorgepflicht -> kein Geld
#26
(08-09-2010, 15:34)seeelig schrieb: das forum hier macht mir angst und so langsam bekomme ich ein gespür, welchen situationen väter ausgeliefert sind

was ich mir wünsche? den ultimativen tipp, wie ich den hier erzählten folgen aus dem weg gehen kann ohen dabei selbst vor die hunde zu gehen...

aber dankbar bin ich auch für kleine tipps, für jemandem, der mir verständlich macht, was im kopf des mannes vorgeht...

DAS ist doch mal eine Aussage, mit der kann so ziemlich jeder was anfangen.
Angst soll Dir das Forum nicht machen. Angst macht einem Vater nur das, was der Grund für dieses Forum ist. Weil man(n) dem fast wehrlos ausgeliefert ist und sich dann mit mehrheitlich albernen und hilflosen Versuchen wehren möchte - aber nicht KANN. Und wenn Dir das auch so langsam dämmert, dann kommen wir genauso langsam auf einen gemeinsamen Nenner.
Einen ultimativen Tipp kann Dir keiner geben. Den sucht jeder hier - ich seit 10 Jahren. Es ist wie die Suche nach dem Stein der Weisen oder dem heiligen Gral. Suche weiter - oder mach das Beste aus der Situation und akzeptiere den Status Quo. Das ist mein persönlicher Lösungsansatz. Bei mir klappts, ob's bei Dir klappt musst Du selber erfahren.

Was im Kopf eines Mannes vorgeht? Nunja ... *grins* ... Gegenfrage: Was geht im Kopf einer Frau vor?

Eine Bitte, nicht böse, sondern sachlich gemeint: Lies mal Deine Beiträge. Versuch es mit etwas Abstand zu tun. MasterChief hat mit dem Personalpronomen irgendwie recht... oder nicht?

@MasterChief: Danke. Treffer versenkt. Genau das ist der Punkt. Die ganze Diskussion ist irgendwie obsolet - weil sie nirgends hinführt. Aber die Erkenntnis musste bisher auch jeder erstmal gewinnen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#27
du kannst möchtest meine fragen nicht beantworten / nicht ernst nehmen?
du möchstest ein psychoanalytisches gespräch über meine ich-bezogenheit?
dein zug ist scheinbar abgefahren, das selbe erhoffst du dir von meinem, damit ein weiterer vater bei dem alles in schrben liegt dem verein beitritt???

ist er aber noch nicht.
sorry, bin noch nicht soweit.
ich erhoffe mir noch immer antworten und erlaube meinen blickwinkel einzubringen und gegen den "väter-blickwinkel" abzugleichen.
ich entschuldige mich hiermit offiziell ganz polemisch provokativ persönlich auf dich gemünzt dafür, dass ich scheinbar eine ziemlich grundsätzlich andere weltanschauung habe als du!

ich kann dir aber gerne privat die emailadresse des vaters zukommen lassen, damit du ihm hilfreiche tipps geben kannst, wie wir uns noch besser streiten und das ganze wie hier mehrfach beschrieben endet...

es tut mir echt leid, aber ich will dich mal sehen, wie du bei einem kleines ae treffen vorbeischaust in der hoffnung auf annäherung/verständnis und die selbsternannte alphamutter nichts besseres zu tun hat, als dich permanent anzufeinden...

ja, ich fühle mich inzwischen persönlich angegriffen und bin genervt von dir und deiner auf krawall gebürsteten art auf jeden meiner beiträge zu reagieren...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#28
...sinnlos.
getroffene Hündinnen bellen eben auch.

Mitnichten habe ich Dich persönlich angegriffen und wenn Du meine Art als auf "krawall gebürstet" empfindest, ist das einzig Dein Problem. Niemand zwingt Dich zum lesen oder antworten. Die ignorieren-Funktion kann ich Dir aber gerne erklären, falls Du sie nicht findest.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#29
....und schon gleitet wieder ein thread ins persönliche ab Wink
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#30
seeelig,

auf einer Infoveranstaltung, die kürzlich vom hiesigen Jugenamt angeboten wurde, nutzte ich eine Gelegenheit, die von dir gestellte Frage zur gescheiterten Beratung zu stellen.
Immerhin benannte man nach einem kurzen Moment des "Häh?" die Option, das Angebot des hier anerkannt tätigen und während der Veranstaltung vertretenen Diakonischen Hilfswerkes zu nutzen. Selbst bei uns, betroffenen Vätern, eine überwiegend geschätzte Einrichtung, zur Mediation außerhalb der Mühlen der Justiz, was jedoch kein Garant für eine überregional hohe Qualität sein muss.

Beratungen aus dem Jugendamt haben ganz offensichtlich irgendetwas an sich, was nicht zur Streitbeilegung eignet.
Ich nannte es " Das subjektive Gefühl mindestens eines Betroffenen, als Verlierer aus dem Gespräch zu gehen."
Irgendwie schaffen die es nicht Gewinner auf beiden Seiten zu generieren, wenngleich ich beiden Beratenden sogar in ihren, von dir hier eingestellten, Vorschlägen folgen kann!?
Solange jedoch Beratungen zu solchen Ergebnissen führen, taugen diese nichts und mittlerweile bin ich der Meinung, dass diese Angebote besser aus den Jugendämtern komplett ausgelagert gehören - oder noch besser: Das Jugendamt insgesamt aufgelöst. Geld einstreichen kann auch jedes andere Amt mit Geldzählmaschine. Und Unterhaltsurkunden kann man ohnehin beim Notar ausfertigen lassen.

Zu euch Eltern:
Mir als Mann und Vater reichen die von mir bereits genannten Gründe zu bocken oder als Außenstehender zu akzeptieren. Nun kommt aber bei diesem Vater die reichlich große Schippe mit der Aufenthaltsgenehmigung noch obendrauf.

Deine Entscheidung für die Geburt des Kindes mag von einer oder zehn gute Begründungen begleitet sein, es bleibt jedoch deine Entscheidung ohne Berücksichtigung seiner Begründungen dagegen.
Du könntest es allein dabei belassen achselzuckend zu sagen: "Ist halt so!"
Die Wirkung auf ihn ist und bleibt auf lange Sicht gleich, verändert sich, wenn überhaupt, nur im Schneckentempo. Ein Tempo das nicht schneller sein kann, dir jedoch nicht angemessen schnell erscheint.

Du schreibst selbst, dass der Vater mittlerweile Vater sein möchte.
Deine Ungeduld und dein Fordern/Festlegen wird er immer auch im Zusammenhang mit deiner alleinigen Entscheidung in Verbindung bringen und packt diese Einzelthemen oben auf diesen Haufen.
Gelingt es dir eine Forderung durchzusetzen ,wird er die nächste Lage erwarten.
Gelingt es euch eine Lage abzutragen bleibt der Haufen dennoch unüberwindbar hoch.
Der bisher unkompostierte Haufen ist in eurem Fall immer die damals allein getroffene Entscheidung.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#31
(08-09-2010, 19:12)Bluter schrieb: Beratungen aus dem Jugendamt haben ganz offensichtlich irgendetwas an sich, was nicht zur Streitbeilegung eignet.
Ich nannte es " Das subjektive Gefühl mindestens eines Betroffenen, als Verlierer aus dem Gespräch zu gehen."
Irgendwie schaffen die es nicht Gewinner auf beiden Seiten zu generieren, ...
Exclamation Volle Zustimmung, @Bluter! Genau so habe ich es meist erfahren. Und nicht nur in meiner eigenen Sache. Wink

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#32
(08-09-2010, 15:34)seeelig schrieb: ja, das problem liegt bei uns. nein, ich denke nicht, dass es für das kind einfacher ist, den juristischen weg einzuschlagen.

Dafür sollte man seelig einfach auch mal Respekt aussprechen.
Und dafür, daß sie sich nicht beleidigt zurückzieht, wie alle anderen vor Ihr.
Trotzdem hat vorsichtiger seine Worte weise gewählt und gab keinen Anlaß zu seeligs unangemessener Replik.
Da liegen noch ein paar mehr Leichen im Keller, so hat es zumindest den Anschein.

seelig möchte Vorschläge, biddeschön:

1. Du hast das mit dem Umgang schon einmal fabelhaft organisiert. Zumindest eine Nacht und einen Nachmittag pro Woche von vormals Null läßt sich gut an. Das haben viele hier im Forum nicht. Mach weiter und baue es auf hälftige Betreuung aus.
2. Die Aufenthaltsgenehmigung ist für Monsieur offenbar oberste Priorität. Das ist verständlich, da die existentielle Sorge damit einhergeht. Wenn er sein Kind an sich binden soll (und das sollte jeder Vater), braucht er Sicherheit für die Zukunft. Somit sind Aufenthaltsgenehmigung und Vaterschaft untrennbar miteinander verknüpft, das gemeinsame Sorgerecht daher ohne Alternative.
3. Du benötigst Zuspruch und Anerkennung für Deine Leistung. Die wirst Du überall finden, nur nicht hier, weil jeder hier mit Dir liebend gerne tauschen würde. Auf unserer Seite möchtest Du nicht wirklich sein, weil wenn Du Dir dies auch nur ansatzweise vorstellen könntest, würden Dir Zuspruch und Anerkennung Dritter völlig egal sein.
Das einzige was zählt, ist euer Kind.

Entscheidend ist die Reihenfolge der Punkte.
Du kommst als Letztes.
Das mag zwar persönlich unbefriedigend sein, Euer Kind darf das von Dir aber erwarten. Es ist sogar Deine Pflicht ihm gegenüber.

Und solange Du die Scheidungsindustrie nicht anrufst, habt ihr es beide selber in der Hand.
Bleib auf Deinem Weg - Du bist eine positive Ausnahme.

Zitat:er will das sorgerecht (sein vorschlag pro forma, damit er hierbleiben kann, wenn er das dritte studium vergeigt), ich sage vorerst nein.
er will, dass ich rücksicht auf seine lebenssituation nehme (aufenthaltsgenehmigung ungewiss, etc), ich bin der ansicht, dass ich die komplette "last" (auch hier ahne ich kommentare voraus) alleine trage und alles andere nicht mein job ist, solange ich das gefühl habe, dass meine situation ja auch nicht zur debatte steht.
klar, hat nichts mit dem kind zu tun.
hat es aber doch, denn ich möchte einen weg ohne gericht und hass und verbitterung und zahlungsaufforderung udn schuldzuweisung und und und finden...
Genau an den fetten Stellen setzt Deine Logik aus.
Es hat tatsächlich nichts mit dem Kind zu tun, aber Du willst es nicht wahrhaben.
Allein seine existentielle Sorge um den Aufenthalt in Deutschland ist direkt mit dem Kind verbunden.
Dein "Weg", der zwar gut ist, aber nicht.
Jeder Weg, der dem Kind Vater und Mutter erhält, ist gut aber Deine vorläufige negative Aussage zum gemeinsamen Sorgerecht läuft diesem diametral entgegen.
Mit anderen Worten: Du widersprichst Dir selbst.

Von daher ist es zu erwarten, daß Dein Gegenüber komisch reagiert.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#33
Alles richtig, bis auf das hier:

(08-09-2010, 20:50)Master Chief schrieb: Allein seine existentielle Sorge um den Aufenthalt in Deutschland ist direkt mit dem Kind verbunden.

Als Hochschulabsolvent hat er fast überall auf der Welt ein überdurchschnittliches Leben zu erwarten. Existenzfragen, wenn man wieder in seine Heimat zurückkehrt sind irrational.

Wenn er beim Studium versagt und darauf hofft, eine Schwarzarbeits- und ALG 2 Karriere in Deutschland einzuschlagen, dann hat er wohl wirklich Existenzfragen. Aber die Lösung liegt dann nicht im Kind, sondern bei sich selber.
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#34
(08-09-2010, 23:16)p schrieb: Als Hochschulabsolvent hat er fast überall auf der Welt ein überdurchschnittliches Leben zu erwarten. Existenzfragen, wenn man wieder in seine Heimat zurückkehrt sind irrational.

Mißverständnis: Ich meinte die existentielle Sorge um sein Leben in Deutschland und damit einhergehend seine Vaterschaft.
Gibt es kein Leben für Ihn in Deutschalnd mangels Aufenthaltsgenehmigung gibt's de facto auch keinen Vater für den Kleinen. Seine Existenz in Deutschland wäre mit dem zwangsweisen Wegzug ausgelöscht.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#35
seeelig,

geht einfach beide zum Jugendamt und beurkundet die elterliche Sorge für Euch beide... und gut ist.
Da er finanziell zunächst wenig beisteuern kann, verteilt ganz einfach die Betreuung gleichmäßig, auch offiziell, dann können auch Ämter weniger Druck machen. Es entstehen dagegen zwei Residenzen für das Kind mit entsprechenden Ansprüchen.

Wenn es irgendwelche Schwierigkeiten geben sollte, dann ist die Alleinsorge im Handumdrehen wieder bei Dir. So kannst Du ihn m.E. weit besser 'motivieren'.Wink

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#36
erstmal danke!

hatte mir schon zwischenzeitlich überlegt mich direkt und ohne über los zu gehen in das nächste ae treffen zu begeben, mich dort von einer frauenrechtlich engagierten beraterin mit statisiken, die "beweisen", dass männer nunmal schweine sind einmuscheln zu lassen, nach hause zu gehen, den erstbesten anwalt anzurufen, beim melden eines schlechten gewissen wieder direkt in die solidarische ursuppe zu gehen, um mir dort den rücken stärken zu lassen...
dass ganze führt dann tatsächlich dazu, dass ich von innen bis aussen und sowas von ganzheitlich überzeugt bin, ja nur die rechte meines kindes und die meinen zu wahren und so weiter und so weiter... Wink

nein, ich denke ich bin hier richtig.
dank bluter (auch papaparis, nathan und wer hätte das gedacht auch masterchief, etc) und weil es eben nicht der vater ist, kann ich diese position emotionsloser und unpersönlicher gespiegelt bekommen, was grundsätzlich schon ein fortschritt ist.
dabei verliere ich (ich ich ich ich Wink) aber trotz allem nicht aus den augen, dass die situation auch für mich schwierig und belastend ist und ich nicht die einzige sein will, die verständnis aufbringt.
das ich ab und an nach anerkennung für meine kleinen inneren kämpfe verlange, hängt in meinen augen auch damit zusammen, dass es scheinbar wirklich kein falsch oder richtig gibt und ich mir überhaupt garnicht so sicher bin, ob das was ich tue sinn macht.
in meinem bekanntenkreis bin ich mit meinungen von "ein kind ist besser dran ohne vater als mit so einem" über "dein kind braucht eine mutter, die ihre energien nicht auch noch an die persönlichen probleme des vaters verschwendet" über "lass die justiz regeln" konfrontiert...
nur weiss ich auch, dass sind meine freunde, keiner in der position des vaters und wollen primär, dass es mir gut geht...
es geht mir nicht gut mit der situation und momentan ist die frage, wohin soll es gehen...

was ich noch nicht sehen kann, ist der zwingende zusammenhang zwischen aufenthalt und sorgerecht.
für mich ganz ganz ganz subjektiv und auf eigenen erfahrungen begründet, sollte doch genau das kind für das er sich letztendlich entschieden hat motivation genug sein, beim studium mal die arschbacken zusammenzukneifen, statt es zum dritten mal zu vergeigen und sich vorher schon überlegen, dass ich am ende schuld bin, weil ich das sorgerecht nicht teile.

abgesehen davon war ich auch mehr als schockiert, als wir in der ausländerstelle standen und es denen sowas von egal war, wie die geschichte aussieht. ich habe wirklich und ernsthaft versucht zu erklären, dass die situation aufgrund des eher bescheidenen verhalten des vaters während der schwangerschaft und der ersten monate nunmal gespannt ist, wir versuchen nen weg zu finden, das thema sorgerecht auch eine entwicklung ist (nach monaten des nicht sorgens brauche auch ich ein bisschen um zu begreifen, dass der vater sorgen will und frage mich natürlich wie langfristig oder kurzfristig dieser geistige umschwung ist, plus seine spätere weigerung windeln, essen, etc während des umgangs zu verfügung zu stellen, inkl erneuten 5 ausgesetzten umgangswochen seinerseits, damit ich die kosten übernehme)...
denen ist das herzlich am allerwertesten vorbeigegangen, entweder oder, die gesetze blablabla... scheisse ist das!

gestern ist mir eines ziemlich klar geworden. es gibt menschen, die einen weg mit minimalen kolateralschäden suchen und es scheint menschen zu geben, die so in ihrer frustration gefangen sind, dass sie lieber alles dafür tun ihr weltbild aufrecht zu erhalten (sich vor sich selbst und anderen zu rechtfertigen), statt die annäherung und damit verbundene "meine sicht ist nicht die einzige sicht" einsicht zu riskieren.
neue fragestellung: welcher spezies gehört der vater an und bin ich überhaupt in der lage das halbwegs objektiv zu sehen???

@bluter: kannst du mir noch etwas input zu diesem diakonischen hilfswerk geben? so wie ich es verstehe, bieten die beratungen an (ohne auch am ende eine entscheidende instanz zu sein, woher wohl dieses jugendamtbattledingens herrührt)?
hast du damit erfahrungen gemacht?

ich bin inzwischen dazu übergegangen, in den ein oder anderen konflikt den bruder des vaters einzubinden (zum einen, weil ich dann kooperativer bin und zum anderen weil ich den gedankan hatte, dass es umgekehrt genauso laufen könnte). lief eine zeitlang gut, inzwischen fühlt sich der vater wieder angegriffen von der ganzen aktion. (der haufen, i know)...

wie kommt er drüber weg, über den haufen?
wer kann ihm helfen?
was kann ich tun, ohne mich an allerletzte stelle zu positionieren (erst kind, dann vater und vieeeeleicht irgendwann ich)??? denn dann stehe widerum ich auf kurz oder lang vor dem haufen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#37
Sehr gut!
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#38
seeelig,

ich kann aus Deinen Beiträgen keinen Grund entnehmen, der eine Nichtbeteilung dss Vaters an der elterlichen Sorge, der einen so schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des Vaters UND des Kindes rechtfertigen könnte.

Irgendwie diskutieren wir hier, als gebe es die entsprechenden Urteile aus Straßburg und Karlsruhe nicht.

Sollten Aufenhalt, Ausbildung und Familienleben des Vaters in D tatsächlich vom Sorgerechtsstatus abhängig sein und sollte er mal an einen tüchtigen Anwalt geraten, dann steht Dir ein druckvoller Antrag des Vaters auf elterliche Sorge ins Haus, der sich gewaschen hat. Die derzeitigen Unstimmigkeiten werden Dir dann wie erholsame Spaziergänge vorkommen.

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#39
die ausbildung ist nicht vom sorgerecht abhängig. er hat ein studentenvisum und danach die option sich einen job zu suchen.

so wie hier von mir gefordert wird, dem vater nach 1,5 jahren plus 9 monaten noch immer zeit zu geben, sich damit zu arrangieren, dass es dieses kind gibt, fordere ich mir ein, nach 9 monaten plus 1 jahr sorglosigkeit (und weiterhin finanzieller sorglosigkeit) eine entwicklung stattfinden zu lassen.
diese beinhaltet dass sich das kind peu a peu an den vater gewöhnt, der vorher durch abwesenheit geglänzt hat. diese beinhaltet auch, dass der vater die chance hat sich peu a peu an die verantwortung zu gewöhnen, mit der er laut aussage des bruders noch oft überfordert ist (reaktion auf zahnendes kind über nach -> ich möchte keine nächte mehr, das ist mir zu anstrengend -> 2 Tage später, ich will doch).
der vater möchte das sorgerecht nach eigener aussage vorerst pro forma (kind dient dem vater als mittel). als ich ihm daraufhin die konsequenzen der sorgerechtsteilung schildern wollte, hat er abgewinkt. diese aufgaben seien meine aufgaben plus die sicherstellung seines aufenthaltes, weil ein kind ja den vater braucht.

ich sehe hier keine wahrnehmung der sorgepflicht, aber einen weg dorthin.
der vater ist inzwischen nicht mehr unzufrieden mit der regelung an sich, aber er findet die regelung scheisse, weil ich dabei das sagen habe (und wegen des von bluter erwähnten haufens)
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#40
In fast allen Ländern Europas gäbe es diese Diskussion überhaupt nicht. Das gemeinsame Sorgerecht gibts da mit der Vaterschaftsanerkennung und du musst dagegen klagen, wenn du anderer Ansicht bist.

Zitat:neue fragestellung: welcher spezies gehört der vater an und bin ich überhaupt in der lage das halbwegs objektiv zu sehen???

Immerhin hast du mit ihm eine Liebesbeziehung angefangen, warst mit ihm im Bett incl. Kinderzeugung, kennst seinen Bruder und vielleicht andere Verwandten, hast dich mit ihm über das entstandene Kind unterhalten. Damit hattest du viele Berührpunkte und Einblicke in sein Leben, so dass du ihn einschätzen können solltest.
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#41
@profiler:
ich denke nicht, dass ein generelles urteil gesprochen wurde.
der fall hatte mit einem mann zu tun, der von anfang an seine sorgepflicht mehr als wahrgenommen hat und ihm das recht diese pflicht WEITERHIN auszuüben genommen wurde.

ich freue mich über das urteil, weil es gerecht ist und das mir momentan das leben schwer machen könnte.

hier muss aber differenziert werden, zwischen jemandem der von anfang an gesorgt hat und jemandem der geraume zeit die sorge verweigert hat und plötzlich doch will (und wenn man böswillig ist die motivation unterstellt, es ginge nur um den aufenthalt).
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#42
seeelig,

Du befindest Dich trotz entgegenstehender Urteile noch immer in dem Irrglauben, über das Elternrecht des Vaters und die Ansprüche des Kindes bestimmen zu können. Damit hat das BVerG am 21.07. Schluß gemacht.

Bitte nenne doch mal einen Grund, den Du überzeugt einem Familiengericht vortragen könntest, der der elterlichen Sorge beider Eltern entgegenstehen könnte. Weißt Du überhaupt, was die eS beinhaltet? Was verstehst Du darunter, 'er hät sich nicht gesorgt'?

Auf welches Urteil beziehst Du Dich eigentlich?
In der Rechtsliteratur wird die Auffassung vertreten, daß schon allein die Anerkennung der Vaterschaft, die be(ur)kundete Absicht also, Verantwortung übernehmen zu wollen, ausreiche, die elterliche Sorge zu begründen. Nicht einmal Zusammenleben sei notwendig.

Wie soll denn ein Vater ohne Sorgerecht auch 'beweisen', daß er sich im rechtlichen Sinne sorgt, wenn er rechtlich dazu gar keine Möglichkeit hat.
Das ist m.E. unlogisch. Mal ganz davon abgesehen, daß er Elternpflichten wahrnimmt, sich 'sorgt', wenn er auch nur eine halbe Stunde gelungenen Umgang hat.

Straßburg hat in dem 'Zaunegger-Urteil' konventionsgemäß stärker auf den Schutz des faktischen Familienlebens abgestellt. Hat der Vater, wie hier gegeben, Kontakt zum und Umgang mit dem Kind, dann unterfällt er dem Familienschutz der EMRK.

Das BVerfG hat dagegen GG-gemäß stärker auf das Elternrecht gezielt, das nur dann eingeschränkt werden dürfe, wenn Belange des Kindeswohls berührt seien.

Wo siehst Du in Deinem Fall das Kindeswohl gefährdet, wenn der Vater auch rechtlich die elterliche Sorge ausübt?

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#43
unsere verschiedenen ansätze beginnen ganz am anfang:
ich sehe mich seit 1,5 jahren als alleinige wahrnehmerin und ausüberin der sorgepflicht (du vermutlich auch - bis auf die einschränkung alleinige)
du siehst den vater seit 1,5 jahren als weiteren wahrnehmer und ausüber der sorgepflicht (ich nicht)

gründe für mich:
* anfängliche nichtausübung der sorgepflicht und die damit einhergehende frage, ob zu diesem frühen zeitpunkt sorgerechtlich/pflichtig geeignet
* vermögenssorge (entgegen der hier beschriebenen praxis, wurde ich bei der kontoeröffnung für äffchen nach der väterlichen unterschrift resp. dem alleinerziehendenwisch gefragt udn darüber aufgeklärt, dass der vater zugriff auf die konten hat. IMMER bei geteiltem sorgerecht) in verbindung mit weiterhin vorhandenen finanziellen nicht-verantwortungsübernahme des vaters und dem fakt das der vater mir weiterhin einen teil des geldes für den vaterschaftstest schuldet (er hatte zu dem zeitpunkt das geld nicht, ich wollte dieses thema sofort vom tisch, damit junior nicht mit 3 in einen "jetzt zweifle ich die vaterschaft"-krieg konfrontiert wird) --> angst vor zugriffen auf die konten meines sohnes
* aufenthaltsbestimmungsrecht: bei nicht erfolgreichem studium und schlechten beruflichen perspektiven wegzug ins heimatland inkl rechtstreit über den weiteren aufenthaltsort des kindes
* weiterhin bestehende elternkonflikte, die eine gemeinsame sorge (die ja auch die erziehung umfasst) unmöglich machen (so ist der aktuelle stand nunmal, ob es mir gefällt oder nicht)

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#44
Das sind Scheinkonflikte, die mit dem Sorgerecht wenig zu tun haben. Ein Konto für ein Kleinkind, soll das ein Problem sein? Ein Wegzug der bei gemeinsamem Sorgerecht gar nicht zulässig ist (beide müssen dem zustimmen!)? Erziehungskonflikte, die gar nicht vom Sorgerecht abhängen?

Nach deiner Schilderung liegen die Probleme woanders. Zu deiner Seite wurde schon einiges gesagt. Auf seiner Seite ist das Problem, dass er noch nicht in der Vaterschaft angekommen ist, egal ob es dafür eine plausible Begründung gibt oder nicht. Er scheint keine Ahnung zu haben, auf welchem dünnen Brett er sich zum Beispiel beim Unterhalt bewegt. Ich bin auch grundsätzlich der Ansicht, dass Eltern entweder gleichberechtigt ihre Kinder zu betreuen haben oder, wenn sie das für sich ablehnen, Kindesunterhalt zu zahlen haben. Es ist vollkommen inakzeptabel, sich beidem zu verschliessen. Dann können sie das Kind gleich zur Adoption freigeben. Abzulehnen ist natürlich auch, einseitig Unterhalt zu fordern, aber dem anderen Elternteil die Mitbetreuung zu verweigern.

Hast du ihm diese Zusammenhänge mal klargemacht?
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#45
zum urteil des europäischen gerichtshofes:
ich sehe darin nicht die aufforderung sofort jedem vater (ob er will doer nicht) das sorgerecht zuzusprechen.
ich sehe darin die aufforderung es zu ermöglichen in deutschland überhaupt eine gemeinsame sorge zu beantragen und prüfen zu lassen, ohne das dies allein vom wohlwollen der mutter abhängt.

@ p: er empfindet das erwähnen der möglichkeiten die ich hätte (bsp unterhalt), aber nicht nutze als drohung... was vorsichtiger glaube ich sehr gut nachvollziehen kann... von mir aber definitiv nicht so gemeint ist, sondern eher ein hinweis darauf sein soll, dass ich tatsächlich versuche das ganze nicht zum eskalieren zu bringen, was mich aber wiederum in eine gefühlt besserwisserische überhebliche position bringt, was mir wiederum ein stückchen geduld raubt... so on and on and on...

ja, meine vermutung, nicht angekommen in der vaterschaft... plus konflikte (und nein, ich hab schon auch nen brass, aber es scheint mir ein bisschen leichter zu fallen zu trennen)

und wieder sind wir beim sorgerechtsdilemma...
er will das sorgerecht um hierbleiben zu können, wenn er das studium vergeigt, um dann vielleicht die pflichten wahrzunehmen.
und dieses vielleicht bereitet mir kopfzerbrechen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#46
(09-09-2010, 11:46)seeelig schrieb: zum urteil des europäischen gerichtshofes:
ich sehe darin nicht die aufforderung sofort jedem vater (ob er will doer nicht) das sorgerecht zuzusprechen.
ich sehe darin die aufforderung es zu ermöglichen in deutschland überhaupt eine gemeinsame sorge zu beantragen und prüfen zu lassen, ohne das dies allein vom wohlwollen der mutter abhängt.

Der EGMR hat die Gleichberechtigung zum Ziel und die Beseitigung von Diskriminierung.

Dem wird nicht Genüge getan, wenn man die gesetzliche Diskriminierung durch eine gerichtliche ersetzt.
Es kommt nicht darauf an, es beantragen zu dürfen, sondern es bekommen zu können. Eine reine Änderung des Ablehnungsverfahrens reicht nicht.

Und solange Mütter auch immer und sofort das Sorgerecht über das Kind bekommen, egal ob sie es wollen oder nicht oder dafür geeignet sind, werden Väter weiterhin diskriminiert, wenn es bei ihnen nicht genauso gehandhabt wird.

Beide Eltern haben das natürliche Recht, für ihre Kinder zu sorgen.
Und erst, wenn sie sich dafür als untauglich erweisen, kann und soll es ihnen nach den, strengen, Maßstäben des §1666 entzogen werden.
Und das nicht nach Fragen des Geschlechts.

Die Motive, warum ein Elternteil mit dem anderen ins Bett gestiegen ist, spielen dabei keine Rolle.
Bei der Mutter fragt da ja auch niemand nach.
Es soll schließlich sogar schon mal vorgekommen sein, dass eine Frau aus purer Wollust mit einem Mann ins Bett gestiegen ist.
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#47
seeelig,

Straßburg war gestern, heute ist Karlsruhe. Und die haben nun mal festgelegt, daß die eS vom nichtehelichen Vater beantragt werden könne, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere.
Das Gericht prüft dann, nicht die Kindesmutter, wie es weitergeht.

Sein Aufenthaltsrecht ist also vom Studentenstatus abhängig.
Wenn ich Dich recht verstehe, dann befürchtest Du, daß ihm mit Sorgerecht die nötige Motivation verloren gehen könne, weil bei Nichterfolg oder Abbruch er sich in das Netz der Vaterschaft fallen lassen könne. DAS sollte aber alles nicht vom Sorgerecht abhämgig sein.
Steure seine Motivation, wenn Du so willst, besser über Betreuungsanteile und Barunterhaltpflicht.

Mach mit ihm eine rechtsverbindliche Vereinbarung dazu. Für die Dauer der Regelstudienzeit hälftige Betreuung und damit Wegfall von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Du verzichtest auf Betreuungsunterhalt. Er hat ein ordnungsgemäßes Studium nachzuweisen, um in den Genuß dieser Vereinbarung zu bleiben. Das sollte ausreichen, ihn auf Kurs zu halten. Macht er zügig einen guten Abschluß, dann hätten ALLE gewonnen.

Je nachdem, aus wekcher Ecke der Welt er kommt, kann Vaterschaft eine große symbolische Bedeutung haben. Eine gewisse Verklemmung sehe ich auch darin, daß er Dir bei geS freie Hnad liieße, Du ihm das aber offenbar als Verantwortungslosigkeit auslegst. Geht damit mal in eine Mediation!

Im Übrigen soll es Väter geben, die plötzlich ihre väterliche Leidenschaft entdecken, und auch Mütter, die dies als Vorteil erkennen.

So richtig scheint Ihr BEIDE noch nicht recht in Eurer Elternschaft angekommen zu sein.

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#48
(09-09-2010, 12:51)Profiler schrieb: Steure seine Motivation, wenn Du so willst, besser über Betreuungsanteile und Barunterhaltpflicht.

Mach mit ihm eine rechtsverbindliche Vereinbarung dazu. Für die Dauer der Regelstudienzeit hälftige Betreuung und damit Wegfall von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Du verzichtest auf Betreuungsunterhalt. Er hat ein ordnungsgemäßes Studium nachzuweisen, um in den Genuß dieser Vereinbarung zu bleiben. Das sollte ausreichen, ihn auf Kurs zu halten. Macht er zügig einen guten Abschluß, dann hätten ALLE gewonnen.

betreuungsanteile?
ich beanspruche keinen betreuungsunterhalt.
verstehe ich richtig, dass er bei geteiltem sorgerecht unterhaltsansprüche geltend machen könnte (worst case: studienabbruch, hartz4)???
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#49
(09-09-2010, 13:34)seeelig schrieb: verstehe ich richtig, dass er bei geteiltem sorgerecht unterhaltsansprüche geltend machen könnte (worst case: studienabbruch, hartz4)???
Nein, das ist nicht so.
Das SR hat keinerlei Einfluss auf Unterhaltsansprüche jeglicher Art.
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#50
Ich meinte Kindesunterhalt versus Unterhalt in Form von Betreuung, beides ist vom Gesetz her gleichwertig.

Du solltest Betreuunjsunterhalt für Dich beanspruchen, um dann großzüigg zu verzichten - als Gegenleistung für ein zügiges und erfolgreiches Studium.

Wenn ihr beide gleichermaßen betreut, dann könnten sich die gegenseitigen Ansprüche aufheben. Hängt aber m.W. vom Einkommen der jeweiligen Partei ab. Das ist vom Sorgerecht unabhäbgig.

Wenn Du denkst, die Alleinsorge zu beanspruchen, um das Kind ganz für Dich 'besitzen' zu können, um Dich so vor möglichen Unterhaltsansprüchen des Vaters drücken oder ggf. Einkommen generieren zu können, dann könnte Dir das ein aufmerksamer Anwalt des Vaters als Sorgerechtsmißbrauch links und rechts um die Ohren hauen. Ohnehin müssen sich Mütter nun genauer überlegen, was sie als trifftige Gründe gegen das Sorgerecht des Vater ins Felde führen.

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