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BMFSFJ
#1
Mein Lieblingsthema - nirgendwo sonst bildet sich der Geschlechtsfaschismus besser ab als auf der Homepage unseres "Familienministeriums"


1.) Gleichstellungspolitik - Politik für Frauen und Männer

Gleichstellungspolitik ist ein eigenständiges Politikfeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie zielt darauf, mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen. Und mehr Freiheit für Frauen und Männer, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Dazu gehört die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Entscheidungspositionen müssen in gleichem Umfang von Frauen und Männern besetzt werden - in der Wirtschaft und in der Politik. Frauen brauchen die gleichen Chancen und die gleichen Möglichkeiten. Sie dürfen nicht länger schlechter bezahlt werden.

Dies ist nur erreichbar, wenn die ungleiche Verteilung unbezahlter Fürsorge- und Hausarbeit zwischen Männern und Frauen überwunden und tradierte Rollenmuster erweitert werden, die vor allem Mütter und Väter daran hindern so zu leben, wie sie es sich wünschen.

Gleichstellungspolitik unterstützt aber auch Frauen in Notlagen und baut geschlechterbedingte Gefährdungen ab. Es geht darum, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen, es geht darum Frauen und ihre Partner im Schwangerschaftskonflikt zu begleiten.

Doch eine kleine Anmerkung: Was hat der Partner da bitte zu suchen???

Kennzeichen unserer modernen Gleichstellungspolitik ist es, bei unseren Maßnahmen die ganze Vielfalt von Frauen- und Männerleben, wie sie sich heute in Deutschland darstellt, zu betrachten. Es geht um gleiche Chancen von Frauen und Männern mit und ohne Kinder, in allen Altersstufen und Lebensphasen - unabhängig von der Herkunft.

2007 war das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle. Gleichzeitig hatte Deutschland in der ersten Jahreshälfte die EU-Ratspräsidentschaft inne. Beides bot Deutschland die Chance, aktiv die Politik der Gemeinschaft moderierend zu gestalten und Akzente zu setzen - auch im Bereich Gleichstellung.


2.) Chancengleichheit im Erwerbsleben

Frauen und Männer sollen gleichermaßen einer sozial abgesicherten und ihre Existenz sichernden Arbeit nachgehen können. Ziele des Bundesfamilienministeriums sind daher

* die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt,
* gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer, Mütter und Väter,
* gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sowie
* ein gleichberechtigter Zugang zu Führungspositionen in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Forschung.

Super dem ist nichts hinzuzufügen Shy

Bislang sind diese Ziele nicht erreicht: Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. In Führungspositionen in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung sind Frauen weiter deutlich unterrepräsentiert. Frauen werden weniger berücksichtigt, wenn in Familienunternehmen die Nachfolge geregelt wird, selbst wenn sie die besseren Qualifikationen aufweisen.

Durch gezielte Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Erweiterung der Erwerbsmöglichkeiten von Frauen. Insbesondere die Steigerung ihres Anteils in zukunftsorientierten Berufen sowie in Fach- und Führungspositionen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Ebenso wie die Unterstützung der Rückkehrmöglichkeiten nach einer Phase der Erwerbsunterbrechung. Durch den Ausbau des Angebots an Kinderbetreuung, die Einführung des Elterngeldes und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sind die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben deutlich verbessert worden.


3.) Frauen vor Gewalt schützen (Richtig liebe Damen: Wir sind immer noch in der Rubrik "Gleichstellung"

Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner geworden. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch deren Kinder. Gewalt gegen Mütter wirkt sich auch auf deren Kinder aus - sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie.
Gewalt trifft auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen.

Die Bekämpfung der Gewalt ist eines der vordringlichsten Ziele der Bundesregierung. Um Frauen wirkungsvoll zu schützen, hat die Bundesregierung im September 2007 mit dem "Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" erneut ein umfassendes Gesamtkonzept beschlossen. Der Aktionsplan II setzt da an, wo nach dem ersten Aktionsplan besondere Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Diese Notwendigkeiten sind insbesondere die Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderungen, im Bereich der medizinischen Versorgung und einer möglichst früh ansetzenden Prävention.

Das Thema Gewalt gegen Frauen hat auch international zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise auf europäischer Ebene ebenso wie innerhalb der vereinten Nationen.


4.) Schwangere informieren (Wo taucht denn jetzt der Partner auf???

Wer an Familienplanung denkt, hat häufig viele, thematisch ganz unterschiedliche Fragen: Wo findet man Beratungsangebote rund um die Schwangerschaft? Was ist Pränataldiagnostik? Wo bekommt man Unterstützung in Notlagen? Welche Regelungen gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch?

Die unten stehenden Informationen bieten einen Überblick über das Informations- und Hilfeangebot bei Fragen rund um die Themen Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt.


5.) Migrantinnen fördern (Ein dringliches Ziel im Bereich der GLEICHSTELLUNG!!!)

In Deutschland leben heute zirka 15 Millionen Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind. 49,8 Prozent von ihnen sind weiblich.

Migrations- und Integrationsprozesse von Männern und Frauen verlaufen unterschiedlich. Während Frauen, insbesondere der zweiten und dritten Migrationsgeneration sich auch an den Rollenleitbildern deutscher Frauen orientieren, d.h. für sich durchaus eine qualifizierte Berufsausbildung und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschen, scheinen Männer mit Migrationshintergrund sich eher an den Rollenleitbildern ihres Herkunftslandes zu orientieren.

Der Zugang zu Frauen mit Migrationshintergrund ist häufig schwierig. Er ist jedoch unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammen- und Integrationsarbeit. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es nicht "die" Migrantin gibt. Zwischen den Migrantinnen bestehen erhebliche Unterschiede nach Herkunftsethnie, Religionszugehörigkeit und Lebenssituation. Dies bedeutet, dass auch differenzierte Angebote für unterschiedliche Migrantinnengruppen entwickelt werden müssen.

Das betrifft auch die die Lebenssituation älterer Migrantinnen. Bisher wurde im Hinblick auf einen Verbleib im Alter häufig davon ausgegangen, dass ein großer Teil der Arbeitsmigrantinnen der ersten Generation in ihre Heimat zurückkehren würde. Das ist allerdings nicht der Falle, denn entgegen ursprünglicher Annahmen planen Migrantinnen jeden Alters überwiegend den Verbleib in Deutschland.


Hier noch die Übersicht über die Aufgaben des Ministeriums im Bereich Gleichstellung:

Gleichstellung
Das Bundesministerium

* erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren, (Also Frauen oder Gleichstellung = Im Zweifel für die Frau)

* entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund, (ah jetzt, also auch Immigrantinnenmänner - alles wieder verziehen Big Grin)

* führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche,

* fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,

* leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel"
,
* verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,

* stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.


Fazit: Angry
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BM...gaben.html
Hier ein kleiner Artikel mit Bezug auf Gewalt gegen Männer:
http://www.zeit.de/online/2009/11/frauen...von-frauen
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#2
Was auch viele nicht wissen: Der Zivildienst, dem nur Männer unterliegen, untersteht der Fuchtel des FRAUENMINISTERIUMS!



Di 24.02.2009
Gerechte Durchführung des Zivildienstes

Der Zivildienst beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes. Er wird gemäß Artikel 12a Absatz 2 als Ersatzdienst geleistet und deshalb - wie der Wehrdienst - in bundeseigener Verwaltung durchgeführt. Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ) ist die für das Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer und die Ableistung des Zivildienstes zuständige Behörde. Das BAZ ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet, das innerhalb der Bundesregierung für den Zivildienst zuständig ist.

Um das Anerkennungsverfahren und die Organisation des Dienstes den sich mit der Zeit ändernden Umständen anzupassen, werden das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG), das Zivildienstgesetz (ZDG) und weitere Gesetze und Verordnungen immer wieder entsprechend novelliert. Ebenso werden die vielfältigen Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Regelungen, die für einen geordneten Ablauf des Zivildienstes notwendig sind, wenn nötig den sich verändernden Gegebenheiten angepaßt.

Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts und anderer deutscher Gerichte sind für die Durchführung des Zivildienstes von Bedeutung. Informationen über Gesetzesänderungen, Urteile und politische Entscheidungen finden Sie auf dieser Seite.
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#3
Hier der offizielle Musiblogg zu meinem Lieblingsministerium - Gruß an dieser Stelle an alle Wehr-/Ersatzdienstleistenden Männer, die ebenfalls unter dieser Diskriminierung zu leiden haben:

http://www.youtube.com/watch?v=mSDwTeQciiw
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