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Ich frage mich gerade, wie man sich, wenn man total am Ende und finanziell ausgeblutet ist, noch beim Staat und seinen Kindsmüttern "bedanken" kann.
Wie wärs damit, einfach massenhaft Kinder zu adoptieren?
Da war doch mal ein Artikel in den Medien, dass jemand aus Rache an den Staat Tausende von ausländischen Kindern adoptiert hat.
Was haltet ihr davon?
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16-09-2010, 09:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-09-2010, 10:13 von Nathan.)
Der hatte die Kinder nicht adoptiert, sondern massenhaft in Paraguay Vaterschaften anerkannt, um beim deutschen Staat für die Kinder Pass, Aufenthalt und Ausbildung zu erzwingen.
Geht heute nicht mehr, denn der Staat verlangt seitdem einen Gentest als Abstammungsnachweis.
Darüber hinaus halte ich gar nichts von Deiner "Idee", weil Du bei solchen Aktionen unweigerlich beim Adoptionshandel = Kinderhandel = Menschenhandel und damit hinter Gittern landest.
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Das geht. Aber nur, wenn du selbst völlig mittellos bist und somit auch für deren Unterhalt nicht leistungsfähig, denn ansonsten zahlst du für adoptierte Kinder genauso wie für leibliche.
Es ist nur fraglich, ob die Adoption genehmigt wird, wenn du das Kind nicht versorgen kannst.
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OK, also eine Schnappsidee.
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(16-09-2010, 09:51)Nathan schrieb: ...
Geht heute nicht mehr, denn der Staat verlangt seitdem einen Gentest als Abstammungsnachweis.
...
Weiss unser Justizministerium das eigentlich? Oder muss das einer sein bei dem die Mutter zugestimmt hat???
Gruss
PP
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Wer mittellos ist, kann sich auch selber ans fröhliche zeugen machen.
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Für eine Adoption bedarf es einer Überprüfung des Jugendamtes. Und wir hier sind nicht grade Freunde dieser Comedians. Aber eins möchte ich gerne wissen, ist ein Gentest tatsächlich Pflicht, wenn ein Mann die Vaterschaft eines Kindes im Ausland anerkennt?
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21-09-2010, 07:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-09-2010, 08:06 von Nathan.)
Der Abstammungsnachweis wird nicht bei Anerkennung der Vaterschaft, sondern bei Antrag auf Familiennachzug, Reisepass oder Personalausweis verlangt. Es entscheidet die Ausländerbehörde bzw. die Auslandsvetretung im Einzelfall ob der Test erforderlich ist. Siehe auch Gendiagnostikgesetz GenDG §17 Absatz 8.
Zitat:(8) Auf genetische Untersuchungen an einem Mundschleimhautabstrich, die
zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses im Verfahren nach dem Pass oder
Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der
Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz beigebracht werden...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/...gesamt.pdf
Eine gut verständliche Zusammenfassung:
http://www.openpr.de/news/436657/DNA-Abs...chzug.html