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Hartz-4-Reform: Die versteckte Unterhaltserhöhung
#1
Sehr geschickt, wie die FDP-CDU/CSU-Koalition mit billigstem Populismus am Hartz4-Rad dreht......

Einige klopfen sich die Schenkel, dass nun "Alk und Kippen" gestrichen werden - und haben nicht geblickt, dass dann eben die Sozialhilfemutter dafür das Geld der Kinder nimmt. Wer soll/könnte das kontrollieren oder verhindern?

Apropos Kinder ..... Schaut man sich die verschiedenen Berichte an, z.B.

Zitat:FDP-Wirtschaftsexperte Martin Lindner: „Wir sind bei den Sozialleistungen am absolut oberen Anschlag. Wenn wir bei den Bildungsleistungen für Kinder drauflegen wollen, muss bei anderen Posten gekürzt werden. Dies kann z. B. bei Alkoholika und Zigaretten sein.“ http://tinyurl.com/3482yd2

Da kommen mir zwei Fragen:
1. Welche Bildungsleistungen?
2. Wer ist eigentlich wir?

Zu den "Bildungsleistungen" meint die tagesschau:
Zitat:Was bleibt für die Kinder?

Statt mehr Regelsatz setzt Arbeitsministerin von der Leyen auf ein Bildungspaket. Darin enthalten ist zunächst ein Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung. Schulkinder bekommen auf Antrag und nach Nachweis Geld für Lernförderung. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden finanziert. Gutscheine garantieren die Teilnahme an eintägigen Ausflügen auch für Kindergartenkinder. Hilfsbedürftige Kinder, die in der Kita oder der Schule Mittag essen, sollen einen Essenszuschuss erhalten. http://www.tagesschau.de/inland/hartz186.html

Zu dem "Wir" meint der BGH:
Zitat:Der BGH hat mit Urteil vom 26.11.2008 - XII ZR 65/07 - entschieden, dass Kindergartenkosten und sonstige Betreuungskosten, die für das Kind aufgewendet werden, zusätzlich zum Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen sind. Der Unterhaltsbedarf eines Kindes besteht aus dessen allgemeinem Lebensbedarf (=Tabellenunterhalt) sowie den Kosten der Erziehung (=zusätzlich forderbar) (§ 1610 Abs. 2 BGB),

Ich kombiniere nun (und spekuliere im zulässigen Rahmen):
Die Koalition hetzt gegen "Alk und Kippen" und verschenkt großzügig Geld + Leistungen an unsere Kinder, welche sie sich anschließend mit "§33 SGB - Forderungsübergang" wieder beim Barunterhaltspflichtigen zurückholt.... Die Koalition hält sich mit "ihren" Geschenken strikt an den Rahmen des §1610 Abs2 BGB, sodass die Rückfordermöglichkeit haushaltsneutral stets gewährleistet ist.
Zusätzlich schenkt sie noch den KinderbesitzerINNEN einen Essenszuschuss, der bestimmt Tabellenunterhaltsunschädlich gestaltet wird. Die Ausgabenersparnis bleibt in dem Haushalt "wo die Kinder sind".

Vermutliches Ergebnis: mehr Geld für die AE-Muttis - und mehr Unterhaltsforderung an die Zahlväter.

Das Beste: Auf diese Weise kann der "Griff in die Tasche der Väter" am besten versteckt werden - eine direkte Regelsatzerhöhung würde direkt auf die Unterhaltshöhe durchschlagen, was angesichts des "Wahnsinnsbeschleunigungsgesetzes" auch in der Koalition bekanntermaßen zu väterlichem Negativ-Echo führte. Nun macht man es hintenrum über das vom BGH sperrangelweit geöffnete Tor der "Erziehungskosten". Netter Nebeneffekt Nr. 1: Mutti beantragt - Amt bewilligt - und fordert zurück. Ein Vater der sich wehrt, hat dann a) keinerlei Einfluß mehr auf die Art und Kosten der "gewährten" Leistung und da diese b) natürlich dem speziellen Kindeswohl dient(-en), wäre er der Buhmann und c) da die "Bildungspakete" bei allen Kindern individuell ein wenig anders sein werden, schlägt die Einzelfallgerechtigkeit voll zu, gegen die man sich kaum gemeinsam wehren kann.
Netter Nebeneffekt Nr. 2: Die "Bildungspakete" von zurzeit rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen sind bei einer Behörde dokumentiert - nebst den Einkommensverhältnissen der wegen Rückforderung inquisitorisch durchleuchteten Barunterhaltspflichtigen - wenn das keine Überwachung ist?

Einige der Zahlväter sind die Schenkelklopfer, die es toll finden, dass CDU+FDP es mal so richtig den "Harzern" zeigt. Dabei wird die Koalition soeben "gegen Alkis" und "für Kinder" mal wieder Euer Geld verteilen. Big Grin

Spätestens, wenn Eure "Bildungspakete" teuerer sind, als der Tabellenunterhalt.... hört ihr auf mit Schenkelklopfen. Idea

Aber so schlimm wirds erstmal (noch) nicht:

Zitat:Für 2011 sind dafür 80 Millionen vorgesehen - 240 Euro pro Kind.
Also wird man zunächst wohl so monatlich 20 Euro zusätzlich von den leistungsfähigen Zahlvätern fordern.... also streicht schon mal Alk und Kippen Angel Es ist ja für Eure Kinder. Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Timeo Danaos et dona ferentes.
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#3
(27-09-2010, 04:32)beppo schrieb: Timeo Danaos et dona ferentes.

deutsch: „Was immer es ist, ich fürchte die Danaer, selbst wenn sie Geschenke bringen.“

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
Kann ich so nicht sehen. Die Kindesunterhaltssätze sind sehr viel höher wie die Regelsätze, das hat sich über Jahrzehnt immer extremer auseinanderentwickelt. Es gab eine Zeit, da lagen sie mal fast gleichauf.

Um den Pflichtigen noch stärker in die Pflicht zu nehmen, müssen diese Zusatzausgaben fürs Kind die Hochwassermarke des Unterhalts übersteigen. Da der Unterhalt aber sowieso in schwindelnde Höhen gejagt wurde, muss das schon sehr viel Geld für Zusatzausgaben sein.
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#5
Wieso sollte die ARGE den BGH-Beschluss XII ZR 65/07 nicht nutzen, um mehr vom Barunterhaltspflichtigen zurück zu fordern?
Es wird ja jetzt schon mehr gefordert, nämlich die Tabellensätze, als dann umgekehrt den Kindern als Regelsätze gewährt wird. Der Überschuss wird dann zugunsten des Staates einfach mit dem Bedarf der Mutti verrechnet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Es kann doch nur gefordert werden, was noch nicht bereits bezahlt ist.

Beispiel: Zehnjähriges Schulkind, Vater zahlt nach Stufe 2 Unterhalt: 383 EUR plus 92 EUR KG = 475 EUR stehen dem Kind zur Verfügung.

Die Kinder sollen zusätzlich Sachleistungen erhalten, heisst es, aber der Regelsatz von 251 EUR bleibt unverändert. Damit wäre alles, was zwischen einer Zusatzleistung von 0 und 224 EUR liegt, längst über den Kindesunterhalt und Kindergeld bezahlt.
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#7
Rein "unterhaltstechnisch" gedacht, möchte man deiner Argumentation folgen. Korrigieren müßte man sie dann um die anteiligen (und variablen) Wohnkosten des Kindes, den diese gehören ja neben dem Regelsatz zum allgemeinen Lebensbedarf des Kindes.

Also bezogen auf dein Beispiel:

Vater zahlt nach Stufe 2 Unterhalt: 383 EUR plus 92 EUR KG = 475 EUR stehen dem Kind zur Verfügung.
= Einkommen des Kindes

Bedarf:
Regelsatz (Kind 10 J) = 251.-
anteilige Wohnkosten = 109.- (! variable, hängt von angemessener Gesamtmiete und Teiler ab)

= 360.- (staatlich zugestandener Bedarf trotz höheren Kindereinkommens)

Dann schrumpft der von dir gemeinte Bereich, in dem "schon alles bezahlt ist" auf 115.- Fraglich wäre dann allenfalls, inwieweit die Mutter ihren Teil des Kindergeldes für die Zusatzleistungen verwenden müßte.

Nun hast du aber vergessen, dass das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer nicht-/geringarbeitenden Mutter lebt. D.h. sie ist wegen dem Subsidiaritätsprinzip von Sozialleistungen verpflichtet, das Unterhaltsmaximierungsprinzip auf den außerhalb lebenden Elternteil anzuwenden. Tut sie es nicht selbst, übernimmt das eben das Amt. Hier wird dann Sippenhaft der BG und Raffgier des Staates optimal kombiniert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
(27-09-2010, 15:02)sorglos schrieb: Fraglich wäre dann allenfalls, inwieweit die Mutter ihren Teil des Kindergeldes für die Zusatzleistungen verwenden müßte.

Das Kindergeld zählt bei allen Sozialleistungen als bedarfsminderndes Einkommen. Wieso sollte das hier anders sein?

(27-09-2010, 15:02)sorglos schrieb: Nun hast du aber vergessen, dass das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer nicht-/geringarbeitenden Mutter lebt. D.h. sie ist wegen dem Subsidiaritätsprinzip von Sozialleistungen verpflichtet, das Unterhaltsmaximierungsprinzip auf den außerhalb lebenden Elternteil anzuwenden. Tut sie es nicht selbst, übernimmt das eben das Amt. Hier wird dann Sippenhaft der BG und Raffgier des Staates optimal kombiniert.

Das war aber immer schon so und ist keine erneute versteckte Unterhaltserhöhung.

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#9
@Inschöniör gib aber nicht alles aufeinmal aus Big Grin
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#10
Hier kann man nachvollziehen, wie die Bundesregierung die neuen Regelsätzen in der Grundsicherung errechnet hat.

Möchte dazu auch klipp und klar feststellen, das zum Beispiel viele alleinerziehnde Mütter Hartz 4 Gelder und Unterhalt vom Vater der Kinder erhalten und ihren fetten [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht hochbekommen um zu arbeiten.
Oft ist die Höhe der Grundsicherung von Hartz 4 genauso hoch wie das Einkommen durch Arbeit.
Das schafft keine Anreize arbeiten zu gehen.


http://www.bmas.de/portal/47956/2010__09..._sgb2.html
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#11
(28-09-2010, 10:00)marecello schrieb: Möchte dazu auch klipp und klar feststellen, das zum Beispiel viele alleinerziehnde Mütter Hartz 4 Gelder und Unterhalt vom Vater der Kinder erhalten und ihren fetten [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht hochbekommen um zu arbeiten.

Wobei korrekterweise anzumerken ist, dass Kindergeld, Unterhalt, Renten, etc. von H4 abgezogen werden.

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#12
Hi,

Zitat:Es wird ja jetzt schon mehr gefordert, nämlich die Tabellensätze, als dann umgekehrt den Kindern als Regelsätze gewährt wird. Der Überschuss wird dann zugunsten des Staates einfach mit dem Bedarf der Mutti verrechnet.

Deswegen zahle ich derzeit auch nur den Bedarf des Kindes und habe der Arge das auch gleich schriftlich gegeben. Bislang keine Vollstreckung und das geht jetzt schon so lange, dass die Ansprüche verwirkt sein dürften.

Warum tut die Arge nichts? Ich denke, sie wollen einfach vermeiden, dass ihnen gerichtlich bescheinigt wird, dass sie Gelder beanspruchen, die ihnen in Wirklichkeit nicht zustehen. So können sie es wenigstens erst einmal "unwissend" bei jedem versuchen, der das Unrecht noch nicht durchschaut.

Wie seht ihr das?

Gruß
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#13
Ja Nathan, da haste recht, aber die Unterkunftskosten sind auch noch dabei und ein großer finanzieller Posten.
Vergaß ich bei meinem Posting zu erwähnen, jetzt nachgeholt.
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#14
Habe heute Maischberger gesehen. Sehr interessant. Eine 4 fache Mutter, alleinerziehend "weint". Mann irgendwie 13 Jahre weg. So wenig Geld, jetzt noch dramatische 2, xx Euro bis Monatsende. Plötzlich gerät die "liberale" Fraktion ins Hintertreffen, die SED-Mauermörder ( Eine Alleinerziehende kann ja nicht arbeiten gehen) in der Offensive. Dann das Stichwort von einer SPD-Tussi "....viele Väter zahlen nicht..".... Sofort geht FDP-Neunmalklug in die Offensive "Ja.... das Stichwort usw..von Erzeugern die nicht zahlen, Ja auch Seehofer selbstverständlich alle, die müssen vorrangig zahlen, die Erzeuger ...denn die Allgemeinheit kann das nicht zahlen, leisten" Dann wollte man natürlich wissen, was sie von den Erzeugern, die ja sicherlich nicht zahlen, wenn Frau HartzIV bekommt, bekommen. Dann war das ganze OFFENBAR nicht richtig abgesprochen, denn man versuchte ihr fragetechnisch in den Mund zu legen, daß Sie nichts - später , daß sie erst JETZT - etwas vom Erzeuger bekommt. "Ich bekomme 800 Euro" sagt sie letztendlich. Bingo. Mit Kindergeld und Wohngeld hätte Sie also ca 1700 Euro. Die NFDP registriert die 800 Euro gar nicht, sondern geht auf nochmal darauf ein, daß sie ja zu wenig kommt, und das die Erzeuger eben zahlen sollen." Alle umwarben dann die Alleinerziehende, bis selbst die dann denn FDP-Mann fragte nach Arbeit, worauf er natürlich auswich.

Ausgerechnet von der FDP kommt dann das Beispiel, daß jemand der Arbeitet nicht mehr, oder kaum mehr hat, als jemand der nicht arbeitet, der Anreiz soll erhalten bleiben. Auf das richtige BEispiel kommt die FDP mit Absicht bis heute nicht:

UNterhaltszahlender Familienvater, Vollzeit, 10 Euro Stunde, 4 Kinder: Macht maximal 900 Euro fiktiven Selbstbehalt inklusive WOhnklo.
HartzIV Empfänger-Paar, keine Kinder ( über 700 Euro Regelsatz, 500 Euro Miete, Heizkosten, Vergünstigungen, Macht mind. 1300 Euro.) 400 Euro haben die die nicht arbeiten mehr. Und weit weniger drastische Sanktionen als bei UP.
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