27-09-2010, 13:05
Wieso sollte die ARGE den BGH-Beschluss XII ZR 65/07 nicht nutzen, um mehr vom Barunterhaltspflichtigen zurück zu fordern?
Es wird ja jetzt schon mehr gefordert, nämlich die Tabellensätze, als dann umgekehrt den Kindern als Regelsätze gewährt wird. Der Überschuss wird dann zugunsten des Staates einfach mit dem Bedarf der Mutti verrechnet.
Es wird ja jetzt schon mehr gefordert, nämlich die Tabellensätze, als dann umgekehrt den Kindern als Regelsätze gewährt wird. Der Überschuss wird dann zugunsten des Staates einfach mit dem Bedarf der Mutti verrechnet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #