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Hartz-4-Reform: Die versteckte Unterhaltserhöhung
#7
Rein "unterhaltstechnisch" gedacht, möchte man deiner Argumentation folgen. Korrigieren müßte man sie dann um die anteiligen (und variablen) Wohnkosten des Kindes, den diese gehören ja neben dem Regelsatz zum allgemeinen Lebensbedarf des Kindes.

Also bezogen auf dein Beispiel:

Vater zahlt nach Stufe 2 Unterhalt: 383 EUR plus 92 EUR KG = 475 EUR stehen dem Kind zur Verfügung.
= Einkommen des Kindes

Bedarf:
Regelsatz (Kind 10 J) = 251.-
anteilige Wohnkosten = 109.- (! variable, hängt von angemessener Gesamtmiete und Teiler ab)

= 360.- (staatlich zugestandener Bedarf trotz höheren Kindereinkommens)

Dann schrumpft der von dir gemeinte Bereich, in dem "schon alles bezahlt ist" auf 115.- Fraglich wäre dann allenfalls, inwieweit die Mutter ihren Teil des Kindergeldes für die Zusatzleistungen verwenden müßte.

Nun hast du aber vergessen, dass das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer nicht-/geringarbeitenden Mutter lebt. D.h. sie ist wegen dem Subsidiaritätsprinzip von Sozialleistungen verpflichtet, das Unterhaltsmaximierungsprinzip auf den außerhalb lebenden Elternteil anzuwenden. Tut sie es nicht selbst, übernimmt das eben das Amt. Hier wird dann Sippenhaft der BG und Raffgier des Staates optimal kombiniert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Hartz-4-Reform: Die versteckte Unterhaltserhöhung - von sorglos - 27-09-2010, 15:02

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