29-09-2010, 16:59
(29-09-2010, 15:30)expat schrieb: dass die schule den einfachen weg geht und sagt "wer sorgerecht hat, hat recht auf auskunft" ist insofern logisch, um den verwaltungsaufwand im rahmen zu halten.
Und das ist der falsche Weg.
Eltern sind kein "Verwaltungsaufwand". Die Schule hat für Kinder und ihre Eltern da zu sein und hat die Eltern nicht als Verwaltungsfälle zu behandeln. So oder so sind die Kontakte zwischen Schule und Eltern nichts, das in Deutschland viel Inhalt hat. In 90% aller Fälle beschränkt es sich auf den vorgeschriebenen Elternabend, den Elternsprechtag und vielleicht ein Schulfest. Ein Geschiss wegen den restlichen 10% zu machen ist reichlich übertrieben. Einflussmöglichkeiten der Eltern wie in der Schweiz fehlen in Deutschland sowieso.
Im Bezug aufs Sorgerecht hat sich die Schule an gesetzliche Vorgaben zu richten. Die Lehrer können nichts für dem Bockmist, den Familienpolitikerinnen mit Paragrafen wie 1671 oder 1626a angerichtet haben. Allerdings legen Schulgesetze der Länder noch mehr Mist auf den Misthaufen, selbst Trivialitäten wie zwei Elternabend-Einladungen, wenn in der Datenbank zwei verschiedene Adressen sehen sind in Deutschland nicht möglich. In den USA ist das beispielsweise Standard.