30-09-2010, 18:41
(30-09-2010, 18:31)Brina86 schrieb: Zählt denn nicht in erster Linie das Wohl des Kindes?
Das Wohl des Kindes wird immer genannt, wenn es in Wirklichkeit um Eigeninteressen geht oder als Schlagwort ohne definierbaren Inhalt. Der Begriff gehört gestrichen, und durch "Interesse des Kindes" ersetzt.
Geht mal ins Jugendamt und berichtet dann, wie es dort lief. Vorher in der Trennungsfaq die Tips lesen zum Umgang mit Jugendamtsmitarbeiterinnen.