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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#1
Hallo zusammen.

Nachdem ich im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 zweimal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angeklagt wurde, zwei Wohnungsdurchsuchungen miterleben musste und das Verfahren jeweils eingestellt wurde habe ich jetzt erneut eine Vorladung zur Befragung als Beschuldigter zum gleichen Vergehen erhalten !!

Die letzten Jahre hatte ich von meiner Ex und derem RA nichts mehr gehört. Nur das Jugendamt hätte gern den geleisteten Unterhaltsvorschuss von mir zurück. Stecken die dahinter ??

Ich habe schon 2002 die EV abgegeben und verdiene nicht mehr als 900 Euro brutto.

Bin gespannt, was jetzt auf mich zukommt. Werde mir wohl kurzfristig einen Anwalt suchen müssen...

Es grüsst Euch der Pinselpaul



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#2
wozu nochmal Schulden für den Anwalt machen?

wenn du nichts hast, können sie dich auch nicht einsperren.

Zur Polente musst du nicht gehen und wenn, musst du außer den persönlichen Angaben nichts sagen. Nichts zum Einkommen usw. Nur Name Geburtsort und Adresse.
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#3
Unterhaltsvorschuss sind Schulden; Dafür kann das Jugendamt kein Strafverfahren anzetteln, die können höchstens ermitteln und dann wieder die EV fordern.

Geld für einen Anwalt???? Geh einfach mal in ein Spassbad und dann gut Essen; das lohnt sich.

Vorladung von wem? Polizei? Hingehen, Aussage verweigern Aktenzeichen verlangen, fertig.
Staatsanwaltschaft; Da musst Du hin, aber als Beschuldigter musst Du nicht aussagen.

Für mich riecht das so, als würde jemand im Trüben fischen (vielleicht hat er ja wieder Geld, hat aber keine Lust zu vollstrecken - was sein Geld kostet - und macht es billig mit Strafanzeige;

Die Ex! Wer kann sonst Strafanzeige Unterhalt stellen??

Vergiss es.


Grüsse


Nero
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#4
Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Habe erfahren, dass sie bei meinem ehemaligen Arbeitgeber nach meinen Verdiensten gefragt haben.

Die Vorladung kommt von der Polizei. Ich gehe da erstmal hin und werde keine Angaben zur Sache machen.

Später kann ich ja immer noch versuchen, einen Anwalt auf Staatskosten zu bekommen ...

Wie gesagt, von der Ex und derem RA seit drei Jahren nichts gehört. Ansonsten kamen beinahe jeden Monat Briefe mit irgendwelchen absurden Forderungen wie nachehelichen Unterhalt und das, obwohl die Dame längst weitere Kinder hat !!

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#5
Anwalt auf Staatskosten gibts bei diesem Delikt nicht. Hast du dir das Kapitel über Unterhaltspflichtverletzung in der faq durchgelesen?
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#6
(02-10-2010, 09:26)pinselpaul schrieb: Die Vorladung kommt von der Polizei. Ich gehe da erstmal hin und werde keine Angaben zur Sache machen.
Der polizeilichen Vorladung musst Du nicht folgen, wenn Du sowieso nichts sagen willst. Ruf den Oberkommissar an, und teile ihm mit, dass Du nichts sagen und deshalb auch nicht kommen willst. Anders siehts beim Staatsanwalt aus. Da musst Du hingehen aber als Beschuldigter brauchst Du nichts zu sagen. Die Anklagebehörde ist in der Beweispflicht.
https://t.me/GenderFukc
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#7
Moin zusammen.

Nach langem warten kam ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde !? Es wurden einige Personen befragt, die aber nichts aussagen konnten oder die Aussage verweigert haben.

Wundert mich, dass hier "so schnell" aufgegeben wurde. Immerhin geht es auch um einen Rückstand von knapp 100.000 Euro ... !?

In Kürze endet dann auch meine Unterhaltspflicht. Sollte ich es wirklich überstanden haben ?

Gruss
Pp
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#8
Nach zwei völlig erfolglosen Verfahren incl. der beiden Hausdurchsuchungen (nach was haben sie gesucht? Bargeld? Wie lief das ab) sowie der EV hat das Gesockse wohl etwas die Lust verloren, das Spiel ein Drittes Mal durchzuziehen, um zum Schluss so deppert die wie ersten beiden Mal dazustehen. Auch Terrorinstrumente gegen Väter nutzen sich ab.

Hinsichtlichtlich Unterhaltspflichtverletzung kann es theoretisch bis zum Ende der Verjährungsfrist immer wieder zu neuen Verfahren kommen, auch wenn kein laufender Unterhalt mehr existiert. Sorge dafür, dass zivilrechtlich mit dem Ende der laufenden Verpflichtungen keine Titel mehr herumfahren und bereite die Privatinsolvenz vor. Auch wenn keinen grossen Unterscheid mehr für dich ausmacht, mach es: Das kostet den Staat nochmal Geld und Aufwand. Immer so verhalten, dass der Urheber des Unterhaltswahns das Maximum an Kosten und Aufwand hat.
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#9
Noch drei Jahre und bei mir steht das Gleiche an. Nur, wie bekommt man den Titel weg wenn darauf noch Schulden sind? Das ist die 100.000 Euro Frage. Also, es laufen ja dann immer noch weitere Unterhaltsschulden monatlich auf wenn man den Titel nicht zurückverlangt?
Sehr kniffelig.
Danach ab in die Privatinsolvenz.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
Bei meiner ältesten Tochter ging das ganz automatisch, dass mit Beginn der Volljährigkeit kein laufender Unterhalt mehr gefordert wurde. Die Titel müsste ich ja dann von meinen Töchtern einfordern, oder wer hat die ?

Was ist, wenn die volljährigen Töchter den Unterhaltsrückstand nicht einfordern ? Kann das die Mutter von sich aus, ohne Vollmacht der Kinder ?

Meine älteste Tochter wird nichts einfordern, wir beide haben heute wieder ein super Verhältnis und sie hasst heute ihre Mutter dafür, dass sie den Umgang mit mir verhindert hat.

----------------

Bei der Hausdurchsuchung ging es u.A. um Bargeld und allen Unterlagen die belegen können, dass ich mehr verdient haben könnte als angegeben.

Dass ich mir noch einen Zweitjob suche, um mehr Geld zu verdienen, hat die letzten 8 Jahre keiner gefordert !?

Ich grüsse Euch alle !
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