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Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab?
#1
Hallo,

Mein Mann und ich haben demnächst einen Termin beim Anwalt. Wir möchten gerne den Titel von einem dynamischen befristeten auf einen statisch befristeten (mit einem festen Unterhaltsbetrag) ändern lassen. Im Moment müsste er lt. Düdo Tabelle mehr als 400 Euro zahlen. Eine utopische Summe bei einem Bruttoeinkommen von nicht mal 1.300 Euro.

Im Moment zahlt er ja keinen Kindesunterhalt, weil er seit 2006 (seit er nach 8 Jahren bei seiner alten Firma wegen Krankheit entlassen wurde) immer nur gering bezahlte Arbeitsstellen (teilweise nur 6,00 Euro die Stunde) bei Zeitarbeiten fand, dazwischen immer wieder arbeitslos wurde usw. Aufgrund seiner chronischen Krankheit (durch mehrere fachärztliche Atteste belegbar) kann er leider keinen körperlich anstrengenden Beruf mehr ausüben und wenn dann nur für max. 3 Stunden täglich.

Er hat leider einen Bauberuf erlernt und da eine gut bezahlte Bürostelle als ungelernter zu finden. Naja, die Chancen stehen eher besch…. Umschulung war schon 2 x beantragt, wurde aber abgelehnt. Ist aber ein anderes Thema.

In ca. drei Monaten kommt unser gemeinsames Kind auf die Welt. Da ich leider schon 1 Jahr krankgeschrieben bin (Op an der Schulter mit schweren Komplikationen) werde ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro bekommen, da Krankengeld nicht als Lohn angesehen wird, sollte ich zu Hause bleiben.

Mein Mann wird ab Dezember zwar in eine höhere Lohnstufe fallen (bekäme dann ca. 1.500 brutto), aber trotzdem hätten wir dann nach Abzug aller Kosten (Miete, Nebenkosten, Rentenvers., weiterbild. Schule) nur ca. 500,00 netto zu dritt zur Verfügung. Wenn wir davon dann noch über 400 Euro Unterhalt leisten sollten, na dann gute Nacht!

Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?

Wie viel Unterhalt müsste mein Mann bei seinem Einkommen denn überhaupt noch leisten, wenn Kind Nr. 2 auf der Welt ist und ich daheim bleib.

Ich weiß zwar, dass mir hier keiner eine rechtsfundierte Auskunft geben kann (das kann nur der Anwalt), aber wenn ich vorher schon in etwa eine Ahnung habe, wird der Schock vielleicht nicht so groß.

Danke schon mal für die Antworten
Angel
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#2
Hallo,
bei einem angebl. Brutto-Einkommen von weniger als 1.300,00 Euro entsteht lt. Ddf.-Tabelle ein sog. Mangelbedarf. Weshalb dann mehr als 400,00 Euro Unterhalt?
Zum Zweiten ist das Wunschdenken auf einen gutbezahlten Bürojob mehr als utopisch, weshalb vermutlich die ARGE auch eine Unterstützung verweigert hat.

Was bitte hat aber die Frage nach dem Unterhaltsbetrag nach Geburt von Kind 2 mit der Frage zu tun, dass Sie daheim bleiben, wo Sie doch jetzt schon krank sind bzw. krank geschrieben sind?
Stehen Sie noch in einem Arbeitsverhältnis und sind derzeit krank geschrieben, dann würden Sie ja von Ihrer Krankenkasse noch Ersatzleistungen beziehen. Wenn nicht, würden Sie doch ggf. auf der Basis des Einkommens Ihres Mannes Leistungen beziehen (können).

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#3
Moin,

entscheidend sind seine Erwerbsbemühungen.
Auch wenn es unsinnig erscheint, muss er sich immer wieder um eine besser bezahlte Stelle bemühen.
Es gilt die Regel von 20-30 Bewerbungen pro Monat.

Die Möglichkeiten eines Richters ihn am langen Arm verhungern zu lassen sind vielfältig.
Ob er an einen Richter gerät, der so etwas auch tut, oder an einen, der, im Hinblick auf eure Situation bereit ist, die Augen zu öffnen, ist Spekulation. In der Klage muss eure kommende Situation jedenfalls sehr plastisch beschrieben werden.
Das BVerfG hat jüngst auch gerade wieder dem erfinden von fiktiven Einkünften Grenzen gesetzt, die aber von den Gerichten gerne übersehen werden.
Sein Anwalt muss daher auch auf seine Arbeitsmarktchancen verweisen und ein Gutachten darüber fordern.
Da das recht teuer ist, und die Kosten kaum auf dein Männe abgewälzt werden können, ist der Richter vielleicht eher bereit, statt dessen Unterhalt neu zu verteilen.

Ggf. sollte er mit seiner Klage auch warten, bis euer Kind geboren ist, um dann nicht nochmal klagen zu müssen.
Zumindest sollte er, wenn er jetzt schon klagen will, die Verhandlung so lange raus zögern, bis das Kind da ist.
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#4
(02-10-2010, 08:17)Angel schrieb: Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?

So schlecht sind die Chancen nicht, um es nicht wenigstens zu probieren. Der richtige Zeitpunkt dafür ist der Tag nach Geburt des nächsten Kindes :-) Leider wurde dafür die Anwaltspflicht eingeführt, die Klage kostet also auch noch Geld. Möglicherweise kriegt er aber Prozesskostenhilfe.

Wichtig ist auch, dass ihr sonstige Einnahmemöglichkeiten ausnutzt, z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, es kann sogar sein dass du Sozialgeld erhälst, in der Bedarfsgemeinschaft ist schliesslich nichts übrig. Musst du alles mal durchrechnen.
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#5
Hallo erstmal,

@Terbeck.
Die ARGE hat die Unterstützung nicht verweigert, vielmehr hat die RV die Umschulung nicht genehmigt. Die ARGE ist bei meinem Mann dafür nicht mehr zuständig.

Ich bin nur noch bis zum Mutterschutz krankgeschrieben. Kann also theoretisch nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehen. Bis dahin hat mir mein AG versprochen mir einen behindertengerechten Arbeitsplatz einzurichten. Wenn ich mich aber dafür entscheide, Elternzeit zu nehmen, bekomme ich ja Elterngeld und kein Krankengeld mehr.

Auf die über 400 Euro kam ich, weil er die ja lt. Düdo Tabelle (bis Einkommen 1.500) leisten müsste. Das er das nicht kann, ist ja logisch, da Mangelfall. Aber die Schulden laufen auf und werden nicht weniger.

@Beppo
20-30 Bewerbungen pro Monat sind bei meinem Mann utopisch, weil er gesundheitlich ziemlich eingeschränkt ist. Selbst die Arge hat von ihm (als er noch arbeitslos war) nur 2 Bewerbungen pro Woche verlangt, wegen seinen Einschränkungen. Da er wegen seiner Medikamente nicht Autofahren darf, ist auch der Suchradius ziemlich gering. [/b]

@p
Es wäre durchaus denkbar, dass wir Sozialleistungen bekommen könnten. Aber ehrlich gesagt, habe ich kein gutes Gefühl dabei beim Staat um Almosen zu betteln. Wir werden uns aber auf jeden Fall von der ARGE beraten lassen. Schon traurig, dass man beim Staat "betteln" muss, obwohl man Arbeit hat. Als reine Hartz IV Empfänger hätten wir vermutlich genauso viel. Das ist doch krank!

Wenn wir nur eine kleine Chance haben, diesen Titel abzuändern, dann sind wir auch liebend gerne bereit, den Anwalt zu bezahlen, wobei Prozesskostenhilfe sehr wahrscheinlich ist.

Trotzdem danke schon mal

Gruß
Angel
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#6
Eine Chance habt ihr auf jeden Fall. Übrigens wirkt auch manchmal der dezente Hinweis, dass du aufgrund der Unterhaltszahlungen bereits Sozialleistungen beantragen musstest. Letztlich zahlt der Staat damit den Unterhalt nämlich selber und das gefällt den Staatsdienern auch wieder nicht so richtig. Manche Richter sehen sich dann die Ex genauer an. Ist sie selber versorgungsfähig, werden auch die eisenharten Linien der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Vater plötzlich etwas weniger hart.

In euren Fall ist aber die Hauptstossrichtung die gesundheitliche Situation. Hier muss der Vater eben entsprechend gut und schlüssig nachweisen, was er nicht kann, z.B. autofahren und damit den Suchradius erhöhen. Das muss er wirklich nachweisen, eine blosse Behauptung im Gerichtsantrag reicht nicht. Den Hinweis auf Sozialleistungen bringt ihr im Zusammenhang mit der drohenden Selbstbehaltskürzung wegen gemeinsamer Haushaltsführung. Wenn sein Anwalt auf so etwas nicht von selbst kommt (Anwaltsgesockse, dessen einzige Leistung die Honorarabrechnung ist, gibts wie Sand am Meer), muss er da selbst aktiv sein und solche Dinge einbringen! Nicht darauf warten, dass ein Anwalt das wissen müsste. Es gibt immer nur einen Menschen, auf den man sich verlassen kann und das ist man selber.
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#7
(04-10-2010, 08:52)Angel schrieb: Aber ehrlich gesagt, habe ich kein gutes Gefühl dabei beim Staat um Almosen zu betteln. Wir werden uns aber auf jeden Fall von der ARGE beraten lassen. Schon traurig, dass man beim Staat "betteln" muss, obwohl man Arbeit hat. Als reine Hartz IV Empfänger hätten wir vermutlich genauso viel. Das ist doch krank!

Ob krank oder nicht: Der Staat will es ja so.
Die da oben lassen sich ihre Boni auf der Basis von staatlichen Garantien auszahlen.
Es ist noch einiges mehr faul im Staate Dänemark.
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#8
(04-10-2010, 09:28)p schrieb: In euren Fall ist aber die Hauptstossrichtung die gesundheitliche Situation. Hier muss der Vater eben entsprechend gut und schlüssig nachweisen, was er nicht kann, z.B. autofahren und damit den Suchradius erhöhen. Das muss er wirklich nachweisen, eine blosse Behauptung im Gerichtsantrag reicht nicht.

Den Hinweis auf Sozialleistungen bringt ihr im Zusammenhang mit der drohenden Selbstbehaltskürzung wegen gemeinsamer Haushaltsführung. Wenn sein Anwalt auf so etwas nicht von selbst kommt (Anwaltsgesockse, dessen einzige Leistung die Honorarabrechnung ist, gibts wie Sand am Meer), muss er da selbst aktiv sein und solche Dinge einbringen! Nicht darauf warten, dass ein Anwalt das wissen müsste. Es gibt immer nur einen Menschen, auf den man sich verlassen kann und das ist man selber.

Nachweisen kann er es. Er hat zwei Atteste von Fachärzten. Sollte das Gericht doch noch ein unabhängiges Gutachten fordern, wird es das nur bestätigen. Mit den Medikamenten, die er nimmt wäre Autofahren nicht wirklich ratsam.

Danke für den Tipp mit der Selbstbehaltskürzung. Am Donnerstag ist der Termin beim Anwalt. Ich werde dann berichten, was der dazu meint.

@Muslim
Hast ja Recht, trotzdem würde ich mich sch... dabei fühlen. Aber andererseits der Staat will es ja wirklich nicht anders.

Gruß
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