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Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre?
#1
Hallo wer kennt sich aus? Folgende Situation!
Ich wohne im eigenen bezahlten Haus, das meine einzige spätere Rente darstellen sollte. Ich habe meiner Frau bei der Scheidung ein Haus schuldenfrei überlassen, sie hat noch mehrere ETW,gen, Zinseinkünfte aus Barvermögen, Mieteinnahmen, und Geldeinkünfte aus nichtselbstständiger, sowie aus selbstständiger Erwerbstätigkeiten in Höhe von ca. € 1500,- dazu kommt das Kindergeld und ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von ca. € 1500,- der als Einkommensquelle herangezogen wird.
Bei mir verhält es sich so, das ich aufgrund von sich nicht erholender Wirtschaftskriese, schon 3x mein Haus verkaufen mußte um meine Schulden zu bezahlen, welche sich immer wieder anhäuften und bei Nichthandeln zur Zwangsversteigerung geführt hätten. Ich hatte das Glück stets vorher die Notbremse zu ziehen und rechtzeitig zu inserien, bevor der Kuckuckmann kam. Also mit einem etwaigen Mehrerlös, kaufte ich mir eben wieder ne neue, alte gebrauchte billigere Immobilie um dort so hoffte ich jedesmal in Ruhe meine alten Tage verbringen zu können. Ich bekomme mal € 76,- an Rente, da immer selbstständig gewesen. Nun habe ich mir im Jahr 2009 gerade wiedernmal ein älteres Häuschen angeschafft und zum teil renoviert! Als ich arbeitslos wurde, habe ich mich im Sept. 2009 mit meiner 17 jährigen Tochter zusammengesetzt und ihr mitgeteilt, das Paps die Firmen wegen unrentapilität aufgegeben hätte und nun als Betriebsleiter in einem Friseursalon in Teilzeit zu € 940,- arbeiten werde ab Okt.2010! Deshalb könnte ich die € 334,- monatl. Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zahlen, sondern einen geringeren Satz.
Die Mutter schickte direkt den Gerichtsvollzieher, so das ich gehalten war, eine Abänderungsklage ihres Titels zu veranlassen. Mein Anwalt meinte, ich müßte nichts mehr bezahlen, da meine Ausgaben bei aufgelisteten, belegten € 1250,- den Einnahmen von nur € 1140,- gegenüberstehen würden, ohne Essen, Kleidung gerechnet, wo bitte bliebe da was um Unterhalt zu zahlen, so seine Meinung!
Die Richterin sah es anders! die verdonnerte mich zur vollen Zahlung, da ich mich ja noch neben dem 32 Stundenshop um Zusatzarbeit bemühen könnte, mir für mein von mir bewohntes Haus ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von € 500,- angerechnet wurde, käme sie so auf die €1500,- somit wäre ich zur weiteren vollen Zahlung verpflichtet!

Also Auto verkauft, nachgezahlt und dann arbeitslos geworden und nun war ich Hartzer mit € 400,- Einnahmen, nochmals Unterhaltsabänderungsklage eingereicht mit 70 Bewerbungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten! Vom Klomann bis zum Friseurmeister, Auto, Hausverkäufer, Besteckreiniger, hatte ich mich beworben, um eben alles zu versuchen dem Unterhaltsbekehrenden gerecht zu werden. Nur Absagen, anscheinend mit 51 Jahren zu alt? Wiederum verlor ich die Abänderungsklage, nicht genügend beworben!Dann rechnete sie mir einen Wohnwert € 500,- und ich hätte bei genügend Bemühungen meinerseits ein Einkommen von mind. €940,- wie gehabt erzielen können, hätte ich mich denn genügend beworben. Alle Friseure im Umkreis von 30 km habe ich angeschrieben ohne Erfolg! Sie nahm widerrum ein fiktives Einkommen in Höhe von €940,-, sowie Mietwohnwert € 500 und den hartzersatz in Höhe von €400,- als Berechnuungsgrundlage zur Hand, so das ich immer noch € 334,.- zahlen soll! Rückwirkend €3200,- Also Auto verkauft und den Löwenanteil bezahlt, während meine Tochter 3 Wochen Amerika Rundreise veranstaltete! Meine Tochter hat gerade den Führerschein gemacht, fast neues Auto gekauft, wieder Rundreise Italien, will sagen denen gehts suppi auf meine Kosten und ich kann nichts dagegen tun? Jetzt 18 Jahre und ich habe Anwalt gewechselt, klage zum 3.mal auf Unterhaltsabänderung, da jetzt 18 und die geht noch 2 jahre zur Schule, dann will sie studieren bis 27 Jahre, da frage ich mich, soll das so bleiben, das ich widerrum mein gerade erst bezogenes Haus verkaufen, versteigert bekomme nur um verwöhntes Gör ihren Lifestyle zu finanzieren, während ich zum Dauerhartzer werde und um mein ganzes Lebenswerk gebracht werde, zum mittellosen Sozialfall durch Richters Hände gemacht werde? Ist das die Deutsche Gerechtigkeit?
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#2
Die Klage ist richtig, weil ab dem 18. Geburtstag der Tochter nun die Mutter ebenso zu zahlen hat. Ich nehme an, du hast die Tochter bereits aufgefordert, dir das mütterliche Einkommen und ihr eigenes mitzuteilen. Inclusive Belegen natürlich. Und es kam keine Antwort. Oder doch? Ansprechpartner für dich ist ab jetzt IMMER die Tochter direkt!

Für eine Detailbeurteilung fehlt die Gesamtdarstellung des Falls. Zweifel habe ich aber an den 500 EUR Wohnwert. Das gibt es nicht und selbst wenn sich die Richterin da hineinversteigt, so müssen die Kosten für die Unterhaltung und Renovierung der Immobilie ebenso berücksichtigt werden. Deine Wohnsituation geht niemand etwas an, du hast keine Mietzahlung (bzw. Nicht-Zahlungen) nachzuweisen wenn es um Kindesunterhalt geht. Offenbar hast du den Mund nicht gehalten und bestätigt, im eigenen Haus zu wohnen. Niemals mehr Informationen geben wie unumgänglich!

Bei den Bewerbungen ist es Standard, dem Unterhaltspflichtigen einen Textbaustein an den Kopf zu werfen, er hätte sich nicht genügend bemüht. Es liegt an deinem Anwalt, hier gegenzuhalten und ggf. eine Instanz höher zu gehen. Dein Anwalt hat aber ganz offensichtlich so übel und mies gearbeitet, wie das bei Anwälten leider üblich ist. Dafür kannst du zwar nichts, aber wenn du schon dazu gezwungen wirst, diesem unehrenhaften und verlotterten Berufsstand Geld in den Rachen zu werfen, dann wechlse beim ersten Anzeichen von Unfähigkeit zu einem neuen Anwalt, nicht erst wenn das Urteil da ist.

Du hast dich in der Vergangenheit offenbar immer sehr brav gefügt und riesige Anstrengungen unternommen, um irgendwie zu zahlen. Du siehst, was dabei herauskommt: Du bist für die Berechtigte eine sichere Miete und lieferst ihnen den Beweis, dass man nur genügend lange draufschlagen muss, bis das Geld aus dir herausklimpert.

Es gäbe noch mehr zu sagen, z.B. über Pfändungsschutz für Altersversorgung, Anrechnung von ALG 2 Leistungen etc. Hauptsache, du wechselst den Anwalt und lässt dir von dieser Richterin nichts mehr sagen, sondern gehst in Revision. Auch hier hast du leider bewiesen, dass man dich mit rechtsbrecherischen Urteilen knechten kann, die Richterin wird wohl dasselbe nochmal versuchen, um deinen Fall easy und gewinnbringend auf deine Kosten vom Schreibtisch zu haben. Revision!

Und noch was: Arbeite nicht im Friseursalon, sondern renoviere alte Häuser und verkauf sie gewinnbringend weiter, das kannst du offenbar :-)
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#3
es ist doch immer wieder erstaunlich, von Männern/Vätern zu lesen, die wie die Stehaufmännchen sind.
Kaum schlägt man sie um, rappeln sie sich wieder auf ... reissen sich den Ar... auf, um den Unterhalt für Kinder, denen sie entfremdet werden, aufzubringen

Suche Beispiele für ebensolche Mütter*! Wer hilft?

*Nachkriegsgeneration
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#4
(05-10-2010, 15:00)p schrieb: Du siehst, was dabei herauskommt: Du bist für die Berechtigte eine sichere Miete und lieferst ihnen den Beweis, dass man nur genügend lange draufschlagen muss, bis das Geld aus dir herausklimpert.

Mich hat die Geschichte sprachlos gemacht und es ist wirklich so: Einmal immer alles gezahlt, dann muss auch in Zukunft alles gezahlt werden. Von Gnade oder gar Gerechtigkeit keine Spur.

Diese Motivation sich wieder aufzurappeln und zu zahlen ist bemerkenswert. Vielleicht gibt es einen Aha-Effekt wenn ottmar schmidt als Rentner bei der Tafel sitzt oder sich altes Brot von einer Abholstelle für Rentner besorgt. Dann wird er sich fragen: War es das wirklich Wert gewesen? Gab es einen Dank? Den gibt es bestimmt nicht. Jahrelang gezahlt und als Rentner in der Unterschicht angekommen. Eine glanzvolle Karriere eines Unterhaltspflichtigen geht dann zu Ende! Und dann wirds noch einen schönen Platz in einem staatlichen Massengrab geben.
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#5
Servus Ottmar,

lass das Gör studieren (auch auf deine Kosten!). Da du keine ausreichende Rente bekommen wirst, bist du zwangsläufig im Alter ein Fall für Transferleistungen. Töchterchen wird nach ihrem Studium und Einstieg ins Berufsleben dann selbst erfahren dürfen, dass z.B. die ARGE sie auffordern wird, Elternunterhalt von ihrem Erwirtschafteten an dich, respektive die ARGE zu zahlen.

Und an diesem Tag köpfst du ne Flache Brause ;-)

Beste Grüße und Kopf hoch
JahJah
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