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Umzug UK
#1
Hallo,

seit einiger Zeit lese ich regelmäßig die Beiträge dieses Forums und finde sie sehr hilfreich. Auch habe ich das Kapitel 4 mit dem Paragrafen “Auswandern” gelesen. Sollte die ganze Sache bei mir recht sauer ausgehen, spiele ich mit der Gedanken nach England zu gehen.

• Gerne hätte ich mehr über Vollstreckung deutscher Unterhaltforderungen und zivielrechtliche Gerichtsverfahren bzgl. D/UK erfahren – wer kann helfen?
• Hat jemand schon mal einen Kapitalgesellschaft in UK gegründet?
• Wie “frei” kann man sich dort “bewegen” im Sinne von Adresse, National Insurance und Bank?

Last but not least - Ausschnitt aus Kapitel 4:

„Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung werden eingestellt, wenn nicht schlüssig nachgewiesen werden kann, dass der Verpflichtete absichtlich ins Ausland umgezogen ist, um keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Internationale Haftbefehle wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht, auch keine EU-Haftbefehle. Verurteilungen in Deutschland verjähren gemäss §78 StGB nach fünf Jahren, was kürzer als die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz ist.“ -

Meine Jobchancen sind dort sogar besser als hier in Deutschland > sollte es hier den Bach runter gehen wäre dies doch einen Grund mein “Glück” dort zu suchen?

Gibt es websites oder sogar jemand mit wem ich mich außerhalb dieses Forums bzgl. UK unterhalten könnte?

Zusätzliche praktische Tipps / do’s and dont’s bzgl. England wären sehr hilfreich.

Vielen Dank an euch allen,
McCloud
Panto
#2
Der Umzug nach England ist nicht verkehrt. Damit hast Du fürs erste eine gewissen Zeit Ruhe vor Forderungen. Und ggf. kannst Du dort innerhalb eines Jahres eine Privatinsolvenz ohne Information der Gläubiger hinlegen, die europaweit anerkannt wird.

Eine polizeiliche Meldepflicht gibt es da nicht. Allerdings erhält man bei Aufnahme einer Arbeit eine Sozialversicherungsnummer, die wiederum nicht verwendet werden kann, um die ausfindig zu machen. Der andere Punkt ist die Aufnahme in die "electoral role", die sich schon zur Suche nach Personen verwenden lässt. Dem würde ich aber nicht sehr viel Bedeutung beimessen - die Ex müsste schon wissen, dass Du in England bist und dann eine professionelle Agentur oder einen Privatdetektiv mit der Suche beauftragen.

Alles andere ist in England kein Problem:
- Krankenversicherung hat jeder über eine Grundversorgung, die allen zusteht
- Gründung eine Ltd. für ein Pfund Stammkapital plus Gründungskosten von ein paar hundert Pfund ist kein Problem
- Umziehen ist unproblematisch - auch aus dem Ausland dorthin
- Für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bedarf es nur der Eingabe durch die Ex, das Jugendamt oder einen Anwalt. Damit diese aber zu einem Strafbefehl oder einer Verurteilung führt, müsste man Die schon nachweisen, dass Du trotz der Möglichkeit den Kindesunterhalt zu erwirtschaften, dies vorsätzlich nicht getan hast - das m passiert nur in ganz seltenen Fällen, wo sich ein Vater sehr renitent verhält. Wenn Du einfach weg bist und mntl. 10 bis 50 EUR für Dein Kind überweist, auf das Konto der Mutter, bist Du aus dem Schneider
Best Grüsse
Petrus
https://t.me/GenderFukc


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