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Arbeitslos und tituliert, suche Rat...
#51
(01-02-2013, 21:59)p schrieb: Nein, damit der Aufstockerweg funktioniert. Lass den Staat zahlen.

Hab hier irgendwo schonmal gelesen, dass manche der Auffassung sind, beim Aufstockerweg würde der Staat zahlen... Aber letzten Endes ist es doch der Pflichtige, der für den KU arbeiten geht, diesen dann abdrückt und weiterhin vom kargen Regelsatz lebt... Das Einzige was das Jobcenter bei unterhaltspflichtigen Vätern u.U. zusätzlich zahlt ist (regelmäßigen Umgang vorrausgesetzt) eine etwas größere Wohnung (Kinderzimmer) sowie die Fahrtkosten zur Umgangswahrnehmung. Mehr nicht. Auch ein Aufstocker zahlt also KU aus seiner Hände Arbeit.
Recht hast Du nur in der Hinsicht, dass es als Aufstocker natürlich besser wäre, von seinem Lohn KU zu zahlen, um Schulden zu vermeiden, als ihn sich vom Staat wieder nehmen zu lassen...
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#52
Moin LongJohn.

In die Bedarfsberechnung zu einer (zeitweiligen) Bedarfsgemeinschaft fließt auch der Bedarf des Kindes ein. Dieser ergibt sich aus dem jeweilgen Regelbedarf / 30 * Anzahl der Umgangstage.
Die Reisekosten zum Umgang sind Mehrbedarf.

In die Einkommensberechnung gehen die Absetzbeträge ein, die vom Einkommen abzuziehen sind, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.

Bedarf und anrechenbares Einkommen werden dann verglichen und führen zur Bedürftigkeit und Aufstockung, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.

Unterhalt gehört zu diesen Absetzbeträgen, wie auch die
Freibeträge, die letzlich den Unterschied zum nackten Arbeitslosen ausmachen.

Dazu bitte hier unter Abs. 1 Nr. 7 nachlesen.

Technisch gesehen zahlt der Pflichtige den Unterhalt aus seinem Einkommen. Was übrig bleibt, das ist Grundlage bei der Bestimmung der Bedürftigkeit und führt ggf. zur Aufstockung.
.
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#53
(13-02-2013, 11:17)LongJohn schrieb: Auch ein Aufstocker zahlt also KU aus seiner Hände Arbeit.
Klar. Auch die Sozialversicherungsbeiträge und evtl. Lohnsteuer zahlt der Aufstocker aus seiner Hände Arbeit. Komischerweise würde hier niemand auf die Idee kommen, dass er das "den Staat zahlen läßt". Absetzbeträger sind Absetzbeträge - Moral ist hier völlig fehl am Platze.

Eigentlich einfach: Unterhalt ist Armut durch Gesetz - und dann kommen Gesetze, die deine Armut wieder beheben.

Es gibt zwei wesentliche Vorteile des Aufstockerweges:
a) man bekommt das, was man mit den Kinder braucht (und kann ggfs. so seinen Selbstbehalt erhöhen)
b) man hat keine Schulden aus beschissenen Titeln. Jede Unterhaltserhöhung kann einem am A... vorbei gehen, solange man ein gewissen Erwerbseinkommen hat.

Wer sein Erwerbseinkommen so eintaktet, dass er im wesentlichen für KU + Freibeträge arbeitet, hat überdies mehr freie Zeit u.a. für die Kinder. Jeder kann sich seine Wohlfühlzone leicht ausrechnen.

Arbeit über diese Grenzen hinaus lohnt sich erst wieder, wenn die Unterhaltszeit vorbei ist oder wenn man den Ertrag in anderer Form erlangen kann.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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