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Arbeitslos und tituliert, suche Rat...
#26
Hallo mal wieder... Nach der Sache mit meinen Eltern http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=5104 war monatelang Ruhe, aber gestern hab ich Post bekommen: Anhörung bei der Polizei als Beschuldigter wg. Verletzung der Unterhaltspflicht!
Ich hab den KU seit 2011 eingestellt, zahle aber dank Titel indirekt (Schulden), bin immer noch Hartz4 und verdiene momentan offiziell kein Geld nebenher...

Ob die Anzeige von der KM oder dem JA kommt, wollte man mir telefonisch nicht mitteilen. Was mach ich denn jetzt?? Hab noch keinen Anwalt und keine Ahnung, was da auf mich zukommt...!

Könnt ihr mir helfen?
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#27
Erstma keinerlei Aussage bei der Polizei bevor Du nicht Akteneinsicht bekommen hast. Dafür brauchst Du keinen Anwalt: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/...p3?seite=7

Danach weitersehen.
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#28
LJ,

die Kläger können auf diesem Wege ua in Erfahrung bringen, ob Du alles Erforderliche tust, um
- Deine Bedürftigkeit zu beenden und
- wieder leistungsfähig zu werden,
um Deine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.

Stell Dich darauf ein, daß man sich sehr genau ansehen wird, was Du diesbezüglich unternommen hast.

Ich lese nichts darüber, ob und wie Du über einen Minimaljob und Aufstockung Deinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommst.
.
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#29
Tja, was tun? Vielleicht mal in der Trennungsfaq das ellenlange Kapitel über Unterhaltspflichtverletzung nachlesen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...verletzung
Oder mit den unzähligen Threads anfangen, die sich damit beschäftigen. Hier die der letzten Monate:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4535
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3983
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5421
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5954
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#30
(20-09-2012, 12:20)LongJohn schrieb: Anhörung bei der Polizei als Beschuldigter wg. Verletzung der Unterhaltspflicht!

Wer stabil, selbstbewusst und wesenfest ist, kann durchaus zur Polizei gehen. Ich sehe sowas immer als gute Übung in Kontakt mit den Behörden an. Ich habe den netten Polizisten 1,5 Stunden bei meiner "Unterhaltsflichtverletzung" von seiner Arbeit abgehalten. Bei mir waren es ca. 20 Standardfragen aus deren Katalog. Bei mehr als die Hälfte der Fragen habe ich ausgesagt, dass dies kriminalistisch ermittelt werden darf. Ich hatte den Polizisten sogar meinen Wohnungsschlüssel gegen Quittung angeboten, denn der Schlaue hat immer den Schlüssel zur Tür. Die Akte musste durch 3 Bundesländer gereicht werden. Das hat Arbeit gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hat sich richtig Mühe gegeben. Mein Chef sollte auch zur Polizei - ging nicht hin - und wurde dann von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Dort ging er mit Anwalt hin. Mein Umfeld wurde befragt, aber da kam auch nichts bei raus. Selbst bei der Bank von meinem Arbeitgeber holten sie sich Infos. Das hat meinen Bekanntheitsgrad wohl gesteigert.

Das Motto bei der Polizei: Viel sagen und keine Infos abliefern. Und den Polizisten alles schön tippen lassen. Höflich sein, aber nicht die Verarschungstour abziehen. Es ist nicht schlau, wenn der Polizist dann persönlich motiviert wird, weil man frech ist.
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#31
(20-09-2012, 15:19)Leutnant Dino schrieb: Wer stabil, selbstbewusst und wesenfest ist, kann durchaus zur Polizei gehen.
Das halte ich für ziemlich kontraproduktiv. Den Polizisten interessiert der Fall höchstens im Rahmen seiner Dienstpflichten, die darin bestehen, die Ermittlungsaufträge der Staatsanwaltschaft durchzuführen. Da hin zu gehen bringt nichts ausser dem Risiko, sich an der falschen Stelle zu verplappern.

Ich würde kurz dort anrufen, und denen mitteilen, dass ich kein Interesse habe, der Polizei Auskünfte zu geben.

Dann solltest Du die Ermittlungsakte einsehen, was Dir nicht verweht werden kann, solange Dur noch keinen Anwalt hast. Und wenn da irgendetwas relevantes drin steht, kommt es darauf an, die passende Erklärung zu finden - das wäre der Zeitpunkt, wo ein Anwalt sich lohnen könnte.

Und bei allem immer schön die Fristen ausnutzen bzw. sogar aus wichtigem Grund (Mami ist krank) um Fristverlängerung bitten.

Generell gilt, dass Du bei der Polizei nicht erscheinen musst - bei der Staatsanwaltschaft schon. Aber als Beschuldigter muss man nichts sagen - damit sollte dann das Verhör beendet sein.
https://t.me/GenderFukc
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#32
Hallo LongJohn,

wenn ich richtig verstanden habe, ist der Stecher der KM Anwalt von Beruf. Mal ganz abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit, dass sich ein gutsituierter Freiberufler an einem Hartz4-Empfänger mästen will (die paar Flocken Kindesunterhalt brauchen die nicht wirklich...)- ich gehe davon aus, dass der Strafantrag nach § 170 StGB nur deshalb gestellt wurde, damit der Anwalt der KM (wer ist das wohl?) Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen kann. Und die Staatsanwaltschaft soll auf Steuerzahlers Kosten mal herausfinden, warum Du seit ein paar Monaten keinen KU mehr bezahlst.....damit der Herr Anwalt resp. die KM nicht auf eigene Kosten Nachforschungen anstellen müssen. Ich würde das als Missbrauch staatlicher Organe und Irreführung der Behörden sehen. Eine Mitteilung an die Anwaltskammer, in Kopie an den Oberstaatsanwalt, kann nicht schaden in diesem Fall.

Zur Vorladung zur Vernehmung: Ich würde dort anrufen, die Einladung dankend ablehnen und mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Du mußt da nicht hingehen und dich selbst belasten. Dann selbst für Akteneinsicht sorgen, es gibt einen recht umfangreichen Thread hier zum Thema.
Deine Situation ist denkbar gut: die Staatsanwaltschaft MUSS Dir beweisen, dass Du keinen Kindesunterhalt bezahlt hast, obwohl Du hättest können. Im fraglichen Zeitraum warst Du aber gar nicht leistungsfähig wg. Hartz4. Ob Du hättest trotzdem können, ob Du dich genug und ausreichend bemüht hast etc.pp. - das muss alles nicht deine Sorge sein, das muss alles die Staatsanwaltschaft beweisen. Sollen sie mal, ich würde mich da nicht beunruhigen deswegen.

Cool bleiben. Parallel eine Abänderungsklage zum Unterhaltstitel anzetteln, so lange Du noch auf Hartz4 bist.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
(20-09-2012, 14:55)p schrieb: Tja, was tun? ...

Danke für die Links, die FAQ kenn ich natürlich schon ganz gut.. Ich stellte diese Frage auch bewusst nochmal so allgemein an die Erfahrenen unter Euch, um nicht noch einmal unwissend in juristische Fallen zu tappen, wie damals bei meiner "freiwilligen" Titel-Unterschrift...


(20-09-2012, 16:34)Austriake schrieb: Hallo LongJohn,...
Dass ich an der Hirn-, sowie Moral-Amputiertheit meiner KM nahezu verzweifeln möcht, steht außer Frage... Vielleicht erleb ich ja noch den Tag an dem ein solch Verhalten (Umgang klar verweigern, aber mich, meine Eltern und meine Zukunft mit Forderungen, Drohungen u Klagen drangsalieren...) als "kindes-" oder gar "vaterwohlgefährdend" sanktioniert werden wird...

(20-09-2012, 16:34)Austriake schrieb: Zur Vorladung zur Vernehmung: Ich würde dort anrufen, die Einladung dankend ablehnen und mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Du mußt da nicht hingehen und dich selbst belasten. Dann selbst für Akteneinsicht sorgen, es gibt einen recht umfangreichen Thread hier zum Thema.
Deine Situation ist denkbar gut: die Staatsanwaltschaft MUSS Dir beweisen, dass Du keinen Kindesunterhalt bezahlt hast, obwohl Du hättest können. Im fraglichen Zeitraum warst Du aber gar nicht leistungsfähig wg. Hartz4. Ob Du hättest trotzdem können, ob Du dich genug und ausreichend bemüht hast etc.pp. - das muss alles nicht deine Sorge sein, das muss alles die Staatsanwaltschaft beweisen. Sollen sie mal, ich würde mich da nicht beunruhigen deswegen.

Cool bleiben. Parallel eine Abänderungsklage zum Unterhaltstitel anzetteln, so lange Du noch auf Hartz4 bist.

Austriake

Sehen die anderen das mit dem "Cool bleiben" genauso?

Wg der Aufstockung bzw. Abänderungsklage: die Route "Hartz4--400-Euro-Job--Aufstocker--JC-erzwingt-Abänderungsklage" (siehe auch die Geschichte des Herrn "Sorglos") ist wohl eine Lösung, die Ruhe bringt und würde natürlich in Betracht kommen, sie beißt sich aber immer wieder mit meinem Idealismus, meinem Gerechtigkeitsempfinden, sowie meinem (schon beschrittenen) Weg der Totalverweigerung... Weil ich würde ja wieder für den KU arbeiten und sie hätte genau das, was sie will - nämlich mein Geld!

Umgang: bislang hab ich mich nicht zu einer Umgangsklage durchringen können, doch mittlerweile führt wohl kein Weg dran vorbei, denke ich...
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#34
(20-09-2012, 13:27)Skipper schrieb: (...)
Ich lese nichts darüber, ob und wie Du über einen Minimaljob und Aufstockung Deinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommst.
.
LJ,

magst Du dazu noch 'was sagen?Undecided
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#35
(20-09-2012, 17:29)Skipper schrieb:
(20-09-2012, 13:27)Skipper schrieb: (...)
Ich lese nichts darüber, ob und wie Du über einen Minimaljob und Aufstockung Deinen Unterhalts- und Umgangspflichten nachkommst.
.
LJ,

magst Du dazu noch 'was sagen?Undecided

Nach Bearbeitung, siehe oben...!
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#36
(20-09-2012, 16:47)LongJohn schrieb:
(20-09-2012, 16:34)Austriake schrieb: Zur Vorladung zur Vernehmung: Ich würde dort anrufen, die Einladung dankend ablehnen und mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Du mußt da nicht hingehen und dich selbst belasten. Dann selbst für Akteneinsicht sorgen, es gibt einen recht umfangreichen Thread hier zum Thema.
Deine Situation ist denkbar gut: die Staatsanwaltschaft MUSS Dir beweisen, dass Du keinen Kindesunterhalt bezahlt hast, obwohl Du hättest können. Im fraglichen Zeitraum warst Du aber gar nicht leistungsfähig wg. Hartz4. Ob Du hättest trotzdem können, ob Du dich genug und ausreichend bemüht hast etc.pp. - das muss alles nicht deine Sorge sein, das muss alles die Staatsanwaltschaft beweisen. Sollen sie mal, ich würde mich da nicht beunruhigen deswegen.

Cool bleiben. Parallel eine Abänderungsklage zum Unterhaltstitel anzetteln, so lange Du noch auf Hartz4 bist.

Austriake

Sehen die anderen das mit dem "Cool bleiben" genauso?

Klar absolut. Kein Beschuldigter muss bei der Polizei eine Aussage gegen sich selbst machen. Wenn sie es ganz dringend haben, dann holen sie dich schon. Auch dann sagt man Name, Geb.-Datum, Anschrift und dass man die Aussage verweigert.

Das gilt solange, wie man nicht die Akte kennt.

Auch wenn man meint, man mache nur "harmlose Angaben", dann täuscht man sich fast immer: Alles kann Ansatzpunkte für weitere Ermittlungen ergeben...

Zum guten link von @mischka noch das:
http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandan...huldigten/

(20-09-2012, 16:47)LongJohn schrieb: .... sie beißt sich aber immer wieder mit meinem Idealismus, .....
Tja, das hat eben seinen Preis. Ob das Motto: "Lieber mit dem Kopf durch die Wand, als gar kein Fenster" allerdings das gleiche ist wie Idealismus, darf auch bezweifelt werden....

Apropos: Wie kann man von "Totalverweigerung" reden aber für "Umgang" (was für ein perverses Wort für Familienleben?) die Justiz beanspruchen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#37
(21-09-2012, 00:05)sorglos schrieb: Apropos: Wie kann man von "Totalverweigerung" reden aber für "Umgang" (was für ein perverses Wort für Familienleben?) die Justiz beanspruchen?

Du hast schon Recht in deiner Beobachtung.. Dies ist jodoch wohl dem Umstand geschuldet, dass ich mich in dieser Sache an einem gedanklichen und praktischen Scheideweg befinde: ich könnte wieder anfangen mit 400€-Job KU zu leisten und "Familienleben" einfordern. Nicht nur, weil ich damit aber KM und System Recht geben würde, sondern auch weil ich außer Stress und Ärger keinerlei Bezug zu dieser Familie habe (Tochter seit 3,5 Jahren nicht gesehen), hält sich meine väterliche Motivation mittlerweile arg in Grenzen...
Der gesunde Menschenverstand sowie die Sorge um meine (psychische und physische) Gesundheit fördern jedoch auch die Angst vor einem jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang...
Daher meine Zerissenheit zwischen "Bravsein" und "Totalverweigerung" (inkl. U-Boot-Taktik bzw. Flucht)....
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#38
LJ,

warum dabei Zusammenleben/Umgang mit der Tochter und Deine Vaterschaft auf der Strecke bleiben (müssen), leuchtet mir noch nicht ganz ein. Das hat doch eher etwas von Selbstverletzung.Undecided
.
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#39
So, ich war nun bei der Polizei zur Anhörung wg § 170, habe mir aber nur das Aktenzeichen geben lassen und keine Aussage gemacht... Warte nun noch auf den Beratungshilfe-Antrag und bin auf Anwaltssuche..

Ein Bekannter meinte, ich bräuchte zum anstehenden Verfahren nicht unbedingt nen Anwalt, da man mich auf AG-Ebene eh wegen nicht ausreichender Bewerbungsbemühungen verurteilen wird... Stimmt das?

Meine Bemühungen sind nun auch wirklich schmal gewesen, ich habe aber immer die Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters erfüllt. Im letzten Jahr beinhalteten die aber vorwiegend die Pflicht zur Wiederherstellung meiner Leistungsfähigkeit ergo Gesundheitszustandes und ich hatte daher keine Verpflichtung mich auf Vollzeitstellen zu bewerben.
Zählt das in einem 170er-Verfahren überhaupt?
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#40
(02-10-2012, 10:57)LongJohn schrieb: Ein Bekannter meinte, ich bräuchte zum anstehenden Verfahren nicht unbedingt nen Anwalt, da man mich auf AG-Ebene eh wegen nicht ausreichender Bewerbungsbemühungen verurteilen wird... Stimmt das?

Wenn es der richtige Anwalt ist, ist er immer empfehlenswert.

Hier:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6505

kannst Du eine ähnliche Geschichte nachlesen und was der Anwalt von Nappo (und mir) in seinem Fall erreicht hat.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#41
(02-10-2012, 10:57)LongJohn schrieb: Ein Bekannter meinte, ich bräuchte zum anstehenden Verfahren nicht unbedingt nen Anwalt, da man mich auf AG-Ebene eh wegen nicht ausreichender Bewerbungsbemühungen verurteilen wird... Stimmt das?

Das stimmt, vorausgesetzt du hast genügend Kenntnisse und bis vorsichtig genug, in dem Verfahren keine Fehler zu machen. Wie dir die ehrenwerte Juristengesellschaft dabei begegnen kann, siehst du ja hier im Forum, das geht bis hin zur Protokollfälschung.

Wenn du ohne Anwalt bist, dann schweige konsequent zur Sache. Lass die Robenträger ihre arrogante Show abziehen, belehre sie nur in Form einer Revision über Voraussetzungen für eine Verurteilung, aber nicht im Amtsgericht. Amtsrichter und Unterhaltspflichtverletzung, da ist Hopfen und Malz und vor allem jeder Rest von Recht verloren.
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#42
Hallo Forum...
Es gibt neue (positive?) Entwicklungen in meinem Fall:

mein Verfahren zur angeblichen Unterhaltspflichtverletzung wurde ohne Gerichtstermin von der Staatsanwaltschaft nach § 153 StPO ohne Auflagen eingestellt!

Natürlich hab ich mich erstmal gefreut, dass meine giftige KM ins Leere geschossen hat, dann aber las ich nochmal den Hinweiß in den FAQ, dass man besser keine Einstellung akzeptieren sollte, weil sonst meine Unterhaltsschulden in einer evtl. später anstehenden Privatinsolvenz nicht berücksichtigt werden (unerlaubte Handlung)...

Frage: soll ich wirklich lieber die Einstellung anfechten (Fristen?) und auf Freispruch plädieren, was dann wohlmöglich detailierte Ermittlungen nach sich ziehen würde, die u.a. etwas Schwarzarbeit und zu wenig Bewerbungsbemühungen ans Tageslicht bringen könnten...? Die Gefahr, mir fiktives Einkommen unterzujubeln bestünde ja dann auch wieder...

Eigentlich freue ich mich ja grade über die Einstellung, bin aber ob der FAQ-Aussage nun wieder etwas verunsichert....
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#43
Wenn Schwarzarbeit auffliegen kann, dann würde ich es natürlich bei der Einstellung belassen. Die Bewerbungsbemühungen sind vergleichsweise unwichtig.
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#44
Naja, ich bin 2 Abende im Monat als Künstler in ner Bar beschäftigt und bekomme ein paar Euro bar auf die Hand... Eigentlich pillepalle, aber es reicht, um ein Risiko darzustellen...
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#45
Falls es wirklich nur ein "paar Euro" sind, geht das womöglich als Aufwandsentschädigung durch, und ist damit meines Wissens keine Schwarzarbeit.
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#46
DJs sind keine Künstler Wink
Sync Button drücken und fader schupsen ist keine Kunst Wink

Mein rat, ich hab mich damals auch lieber ruhig verhalten. Du wirst immer mehr Geld
Vekommen als es dich kostet und den Geldwerten Vorteil von 3-4 Wodka Bull am Abend garnicht zu rechnen Wink das ist ein Spiel mit dem Feuer und da du anscheinend immernoch arbeitslos bist lieber den Ball flach halten
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#47
Long John.

Generiere Erwerbseinkommen,
zahle titulierten Unterhalt,
regle den Umgang mit dem Kind

und

stelle Deine und die Existenz des Kindes bei Dir sicher!
Beschäftige Dich dazu mit den klaren Regelungen des SGB II.

Und gut ist ersteinmal soweit.
.
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#48
Generiere Erwerbseinkommen,
Damit du auch mehr zahlen darfst. Dann sind auch alle happy.


regle den Umgang mit dem Kind

Die "giftige" Ex wird natürlich nicht im Weg stehen.

Beschäftige Dich dazu mit den klaren Regelungen des SGB II.
Sehr klar.
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#49
(01-02-2013, 20:40)DonaldMargolis schrieb: Generiere Erwerbseinkommen,
Damit du auch mehr zahlen darfst. Dann sind auch alle happy.

Nein, damit der Aufstockerweg funktioniert. Lass den Staat zahlen.
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#50
(01-02-2013, 21:59)p schrieb: Nein, damit der Aufstockerweg funktioniert. Lass den Staat zahlen.
Die ersten 100 Euro lohnen sich. Die nächsten 700 Euro lohnen sich nicht mehr.
Wichtig ist nur, dass ihm nicht vorgeworfen wird, er würde Arbeit verweigern.
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