Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Düsseldorfer Tabelle! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
#26
(13-11-2010, 11:13)beppo schrieb: Nein. Familie ist nur da, wo alle aus einem Kühlschrank essen.
Auch falsch!
Als Familie bezeichnet man allgemein eine Gemeinschaft aus drei bis 42 Menschen die sich um einen Platz auf dem Sofa streiten.

Quelle: http://www.stupidedia.org/stupi/Familie
Big Grin
Zitieren
#27
Mist, dann hat Ullala ja doch gelogen! Smile
Zitieren
#28
Taddaaa Big Grin

Wir orientieren uns hier an einem weiten Familienbegriff, wie er u.a. von Lenz 2003 vorgeschlagen wird:

"Als konstitutives Merkmal von Familie kann die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen aufgefasst werden, die zueinander in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen, welche die Position "Elter" und "Kind" umfasst und dadurch als Eltern-Kind-Beziehung bezeichnet werden kann" (Lenz 2003: 495).

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/gende...itung.html
Da ja rechtlich der Barunterhalt und der Betrugsunterhalt gleichrangig sind, ist ergo von beiden Elternteilen die Fürsorgepflicht erbracht. Somit hat das Kind eine vollständige Papa-Mutterkuh-Kind Beziehung

Alles in allem bietet der Gesetzgeber bereits heute die Grundlage für eine faire und für alle Seiten befriedigende Lösung.
Zitieren
#29

"Als konstitutives Merkmal von Familie kann die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen aufgefasst werden, die zueinander in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen"

Dieses Merkmal scheint aber doch wphl "nur noch" auf Familienclans in islamischen Ländern zutreffen wobei deren Verständnis von Zusammengehörigkeit in der Sekunde endet, in der sich die Kindesmutti zu Anderem oder Höherem außerhalb der Familie berufen fühlt.
Damit endet rundum die Versorgung, der Unterhalt und vermutlich noch einiges mehr.

Natürlich wird das auch auf den lieben Ehemann zutreffen, so er der Schuldige am Scheitern der Ehe ist.
Zitieren
#30
In diesem Zusammenhang frage ich, was das Ministerium für Justiz mit Müttern macht, die ihre Betreuungspflicht nur zum Teil erfüllen, zum Beispiel das Kind teilweise der Oma oder anderen überlassen.

Ich plädiere analog zur Verfahrensweise der Gerichte mit Barunterhaltspflichtigen, daß die Mütter dazu verurteilt werden sollen Aufputschmittel zu schlucken um 24 Stunden, Sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr selbige Pflicht zu erfüllen!

Alternativ Erzwingungshaft Wink
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG Einhorntrainer 24 11.249 18-06-2023, 07:26
Letzter Beitrag: stayFather87
  Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle Zoe 1 597 06-05-2023, 18:51
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle paule 1 1.088 28-12-2021, 00:18
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015 eve1510 30 25.145 12-11-2015, 00:49
Letzter Beitrag: amghow

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste