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OLG Köln, 4 UF 130/10, Zerstrittenheit der Eltern kein Grund für Sorgerechtsentzug
#1
4 UF 130/10 vom 11.10.2010

Dem Belassen der gemeinsamen elterlichen Sorge bei beiden Kindeseltern steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Kindeseltern untereinander heillos zerstritten sind.

http://www.justiz.nrw.de//nrwe/olgs/koel...01011.html
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#2
Zitat:Bei der durch den Senat vorzunehmenden Einzelfallprüfung kann nicht festgestellt werden, dass die Zerstrittenheit der Kindeseltern sich negativ auf die Kindesentwicklung auswirkt. So wird nicht einmal von der Kindesmutter vorgetragen, dass sie sich vor den Kindern streiten und ihre Streitigkeiten in die Eltern-Kind-Beziehung einfließen lassen. Alles spricht dafür, dass die Eltern die Kinder glücklicherweise in ihre Streitigkeiten nicht involviert haben.

Na das kann man sicherlich sofort anders machen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
(28-10-2010, 13:39)borni schrieb: Na das kann man sicherlich sofort anders machen.

Das hast Du völlig richtig kommentiert, @borni! Der gleiche Senat in 4 UF 93/07

Andererseits kann den Kindern nicht zugemutet werden, ständig emotionsgeladene Streitigkeiten zwischen den Elternteilen miterleben zu müssen. Können die Eltern ihre Auseinandersetzungen nicht zivilisiert und die Kinder nicht belastend austragen, muss dies zu einem Alleinsorgerecht führen (vgl. Oelkers, Die Entwicklung des Sorgerechts bis 2001, Teil 2, FuR 2002, Seite 168, 170 II, 2.a (bb) m. w. N.; OLG-Report Köln 2007, 115).

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...71213.html

Es lohnt sich also für Mutter, ordentlich zu streiten? Dodgy

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