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Ich will Umzug der Kinder verhindern - was muss ich beachten?
#1
Hallo,

habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Unterstützung!

Meine Ex hat mir eröffnet, dass sie mit den Kids (12 und 8) 700 (!!!) km wegziehen will.

Ich habe ihr unmissverständlich klargemacht, dass ich definitiv keine Zustimmung geben werde.

Wer hat sowas schon erlebt? Was muss ich beachten? Hat sie eine Chance, mit den Kindern gegen meinen Willen wegzuziehen?

Wir leben seit 3 Jahren getrennt, bislang habe ich die beiden alle 14 Tage gesehen. Aber geschieden sind wir noch nicht, wir wollten das demnächst in Angriff nehmen. Kann es für mich Vorteile haben, wenn wir noch verheiratet sind?

Sie behauptet, die Kinder wollen den Umzug mitmachen, aber ich vermute eher, sie hat sie beeinflußt.

Was kann ich tun?

Michael
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#2
Ich glaube ein Umzug 700 km weit weg gefärdet die Rechte deiner Kinder auf regelmäßigen Umgang, ob die Kinder das wollen oder nicht steht aufgrund des geringen Alters der beiden nicht zur Debatte.

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#3
die ex kann mit den kindern auch gegen deinen willen bis nach timbuktu ziehen wenn sie will. dafür gibt's genug beispiele hier im forum. ob sie dich nach deiner meinung fragt oder nicht, spielt keine rolle. wenn sie wirklich mit den kindern umziehen will, kann sie das auch durchdrücken. ob und wie du deine kinder dann besuchen kannst juckt keinen.

na klar hat das für dich vorteile verheiratet zu bleiben: wenn deine ex - was ja nun keiner will - plötzlich verstirbt, bekommst du witwerrente. ansonsten ggf. noch eine bessere steuerklasse.
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#4
Am besten mal den Anwalt fragen und ggfls. auf Unterlassung klagen - hier kommen sicherlich noch fundiertere Antworten, einfach dranbleiben Smile
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#5
Erstmal danke für die Antworten...hm...was denn nun?
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#6
Theoretisch darf sie es nicht ohne deine Erlaubnis.

Wenn sie es aber dennoch tut, und einfach Fakten schafft, wird niemand sie dafür zur Rechenschaft ziehen oder zum Umzug zurück auffordern.

Schlimmer noch.
Wenn sie dich tatsächlich fragt, und du sagst nein, kann es passieren, dass sie vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, damit sie eben doch weg ziehen kann.

Die perfide Logik dahinter:
Sie darf hinziehen wo sie will, und die Kinder leben eben dort, wo es ihnen am besten geht. Und das ist nun mal bei der Mutter.

Das wurde auch schon oft so praktiziert.

Eine sichere Möglichkeit dich davor zu schützen gibt es nicht.
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#7
Hallo Michael,

ganz praktisch betrachtet...

Du hast m.E. kaum eine Chance, den Wegzug der Kinder zu verhindern.
Stellst Du Dich gegen die Mutter und ihre Umzugspläne, dann ist das ABR ratzfatz weg... und damit u.U. der weitere Ausstieg aus dem Sorgerecht vorprogrammiert.
Selbst wenn der Ältere bei Dir bleiben wollte, der Kleine aber zur Mutter, dann würde wegen der Geschwisterbindung der Kleine den Großen mitziehen.

Mach es anders:
Biete vielmehr Deine Unterstützung und Hilfe beim Umzug an, kooperiere... und zeige das deutlich.
ABER:
Handle im Gegenzug eine optimale Umgangsregelung aus, die u.U. auch die Mutter verpflichtet, sich am entstehenden Aufwand des Umgangs zu beteiligen. Denn rechne zukünftig mit etwa 1000 Euro Mehrbelastung durch KU und Umgang. Wenn u.U. auch noch die Mutter zu alimentieren wäre, dann kann das schnell ganz eng werden, wenn Du nicht gerade irgendwo im Vorstand sitzt oder so.

Wenn Du nicht mit umziehst, dann stelle Dich auf einen WE-Umgangskontakt/Monat ein und hälftige Schulferien.

Das mag für Dich jetzt emotional weit weg sein, Deine Kinder wirst Du NICHT verlieren, ihr werdet Euch mehr denn je auf die Kontakte freuen, Du könntest als Vater sogar an Bedeutung gewinnen, WEIL weit weg. Bereite Deine Kinder auf Reisen zu Dir mit der Bahn vor oder suche mit ihnen zusammen für die Wochenden eine gemütliche Pension vor Ort, die Du mit ihnen dann regelmäßig aufsuchen kannst.

Ich weiß, wovon ich spreche.

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#8
Also, Du meinst, wenn ich meine Zustimmung verweigere, klagt sie auf ABR und hat Chancen damit durchzukommen?

Mein Anwalt rät, eine einstweilige Verfügung rauszuschicken, dass sie nicht mit den Kindern wegziehen darf ohne meine Zustimmung. Andernfalls Klage wegen Kindesentzug.

Bei einer Familie in meinem Umfeld gab es einen ähnlichen Fall. Da habe ich erfahren, dass die Kinder ab ca 6 Jahren sehr wohl gefragt werden und dass ihre Aussage je älter je mehr durchaus eine Rolle Spielt.
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#9
(16-11-2010, 22:28)Michael schrieb: Mein Anwalt rät, eine einstweilige Verfügung rauszuschicken, dass sie nicht mit den Kindern wegziehen darf ohne meine Zustimmung. Andernfalls Klage wegen Kindesentzug.

Klar rät der Anwalt zur Klage.
Ohne Klage wird kein Einkommen für den Anwalt generiert.
So werden Frauen und Männer in Prozesse getrieben, die sie nie führen wollten.

Mein Rat:
* Nicht klagen
* Geld sparen
* Sich nicht in die Eskalation treiben lassen
* Wenn die Ex 700km weit wegziehen will, raten Sie ihr zu: Das erwartet sie nicht
* Nicht wenige Exen kommen später wieder angekrochen, wenn sie mit den Kleinen alleine nicht fertig werden, und dann ist es gut, zuvor nicht allzuviel Porzelan zerschlagen zu haben
* Wenn erstmal die Scheidung durch ist und die Exfrau durch alle Instanzen der Helferindustrie durchgereicht wurde, dann findet sie sich irgendwann allein und ohne Unterstützung wieder, weil die Karawane der Helfer weiterzieht zum nächsten Opfer. Dann dotzt die Frau endlich, oftmals hart, auf dem Boden der Realität auf. Das ist der Zeitpunkt, wo es sich eine Möglichkeit eröffnen könnte, die Verhältnisse zu normalisieren.

Es wurde schon alles gesagt:
* Die Frau kann einfach mit den Kindern verschwinden. Mehr als ein erhobener Zeigefinger (Du, Du, das hättest Du nicht dürfen, hättest erst den Kindesvater fragen müssen) ohne Konsequenzen hat sie nicht zu befürchten.
* Mit Klagen ist da nichts zu erreichen, außer Geld verbrennen.
* Zustimmung verweigern bringt auch nichts, dann wird auf dem Kindeswohl rumgeritten, wenn Sie zu hartnäckig bleiben, dann werden Sie als kindeswohlgefährend eingestuft und einfach entsorgt. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird in die Trickkiste gegriffen: Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch und dann werden einfach Fakten geschaffen, dagegen können Sie sich (in diesem Land mit dieser Rechtssprechung) nicht wehren.

Lieber einen freundlichen, aufgeräumten Eindruck machen, Ball flach halten, positiv wirken, sich wann immer möglich den Kindern zuwenden (und auf Allah hoffen)
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#10
Hallo Profiler,

kennst Du mich?? HuhBig Grin

Es ist in der Tat so, dass der Ältere nicht ganz soooo überzeugt mit will, der Jüngere will zu 200% mit ihr mitgehen...

Dazu muss ich ehrlich sagen, ich würde eher verzichten, als die Geschwister zu trennen.

Aber ... wieso ist das ABR dann weg??? SIE will die Kinder aus ihrem Umfeld reißen, ICH will, dass das Umfeld gewohnt und stabil bleibt...ganz ehrlich...hat es KEINE Chance, dass es umgekehrt sein könnte? Dass ich auf ABR klage und es bekomme??

1000 Euro im Monat mehr ist definitiv nicht drin...

Ich werde auf keinen Fall mit umziehen (können), ich bin durch meinen Job an diesen Ort gebunden.

Sie will wegen eines guten Jobangebots wegziehen, so dass IHR Unterhalt entfallen dürfte...sie hat von vornherein gesagt, wenn ich zustimme, verzichtet sie auf Unterhalt für sich und auch auf Versorgungsausgleich.
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#11
Was sagen denn die Kinder, wenn sie bei dir sind? Wollen sie wirklich weg?
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#12
Nochmal @Profiler:

Finanziell und logistisch wäre das eine Katastrophe.

Selbst wenn sie auf ihren Unterhalt und VS-ausgleich verzichtet...

Der Kontakt wird nahezu unmöglich werden.

Mit der Bahn muss man 2mal umsteigen und ist ca 12 Std. unterwegs (eine Strecke)

Mit dem Auto....Freitag 700 fahren, Sonntag 700 km zurück...puuuhhhh

Dazu kommen Fahrtkosten und Hotelkosten, ich wüßte nicht, wie das in der Realität aussehen sollte.
@Muslim: ICH gefährde das Kindeswohl, wenn ich will, dass die Kinder in ihrer Schule, ihrem Freundeskreis bleiben sollen???

Sorry, ich sehe das genau andersherum...ich sehe das Kindeswohl gefährdet, wenn sie die Umgebung wechseln, die Schule wechseln, ihren Vater nur noch sehr selten sehen...

Verkehrte Welt, echt.
@p: Der Jüngere ja. Er hängt extrem an seiner Mutter.

Der Ältere - ich weiß nicht so recht. Ich schätze, sie hat ihn "bearbeitet". Versprechungen, was sie kriegen, wenn...was sie tolles unternehmen...so was vermute ich.

Der Ältere ist meine große Hoffnung.

Wenn er nein sagt...was dann?
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#13
Willkommen im kinder- und familienfreundlichen Deutschland.

Schon mal überlegt, in die Vollbetreuung der Kids zu wechseln?

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#14
Puhh, ich bin etwas deprimiert.

Ich hatte andere Antworten erwartet. Ich dachte, beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen, ansonsten dürfen Kinder nicht wegziehen.

Mist, vor ein paar Tagen hat mir ein Leidensgenosse einen Link geschickt, mit diversen Gerichtsurteilen...die PRO Vater ausgegangen waren...

Erinnere mich an eine Geschichte, da wollte Mutter nicht mal weit weg...nur so 50 km, aber sie mußte nach dem Urteil mit dem Kind wieder zurück ziehen.

Hat hier NIEMAND was positives zu berichten?
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#15
(16-11-2010, 23:29)Michael schrieb: Puhh, ich bin etwas deprimiert.

Kein Wunder.

Wenn der Grosse fest zu dir gestanden hätte, wäre der Gang vor Gericht angeraten gewesen. Aber so...

Was du "rausholen" kannst, ist Hilfe bzw. Kostenbeteiligung beim Umgang und eine Umgangsregelung, die machbar ist. Machbar sind längere Ferienaufenthalt bei dir, aber kein Wochenendumgang mehr, klar. Gibts eine Flugverbindung?
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#16
(16-11-2010, 23:28)Profiler schrieb: Willkommen im kinder- und familienfreundlichen Deutschland.

Schon mal überlegt, in die Vollbetreuung der Kids zu wechseln?

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Überlegt schon...klar...

Es wäre sogar möglich, dass ich unbezahlten Urlaub nehme...

Aber finanziell ginge es halt nicht...

Es sei denn...ich gehe sagen wir auf 3/4

Any chance, wenn ich ein solches Angebot mache?
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#17
Michael,

natürlich gibt es diese in Deinem Sinne poitiven Beschlüsse, natürlich darf Mutter nicht so einfach die Kinder mitnehmen.

Gerade WEIL sie das nicht darf, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß zur Herstellung des 'Rechtsfriedens' die Mutter das alleinge ABR erhält... oder gleich die komplette Alleinsorge.

Du mußt Dir 'was einfallen lassen, wie die meisten Trennungsväter hier.

Ich kann Dir auch nur raten, spar Dir das Geld für die Klageverfahren, mach dafür lieber Urlaub mit den kids.

Wenn alle Stricke reißen, dann hollst Du die kids eben nur in den Ferien zu Dir. Du hast übers Jahr verteilt 4 große Schulferien. Frühjahr, Herbst und Winter. Jeweils eine Woche davon bei Dir und 3 Wochen im Sommer. Immer jeweils die Häfte. Die Qualität der Umgangs läuft dann eben über die Intensität, weniger über die Masse.

Es gibt Väter, die müssen ihre kids einmal im Jahr aus dem Ausland einfliegen lassen.

Die Wahrscheinlichkeit, depressiv zu werden, steht in Zusammenhang mit der Absicht, am vorgestellten Weg festzuhalten. Die Psychologie rät in solchen Fällen, sich sofort auf die neue Situation einzustellen. Dort weiterzumachen, wo das Leben Dir den Weg weist.

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#18
(16-11-2010, 23:46)p schrieb:
(16-11-2010, 23:29)Michael schrieb: Puhh, ich bin etwas deprimiert.

Kein Wunder.

Wenn der Grosse fest zu dir gestanden hätte, wäre der Gang vor Gericht angeraten gewesen. Aber so...

Was du "rausholen" kannst, ist Hilfe bzw. Kostenbeteiligung beim Umgang und eine Umgangsregelung, die machbar ist. Machbar sind längere Ferienaufenthalt bei dir, aber kein Wochenendumgang mehr, klar. Gibts eine Flugverbindung?


Es gibt eine Flugverbindung...leider nicht mir Ryanair & Co....Flüge liegen ab 300 aufwärts...das geht nicht ein Wochenende im Monat...
(16-11-2010, 23:50)Profiler schrieb: Michael,

natürlich gibt es diese in Deinem Sinne poitiven Beschlüsse, natürlich darf Mutter nicht so einfach die Kinder mitnehmen.

Gerade WEIL sie das nicht darf, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß zur Herstellung des 'Rechtsfriedens' die Mutter das alleinge ABR erhält... oder gleich die komplette Alleinsorge.

Du mußt Dir 'was einfallen lassen, wie die meisten Trennungsväter hier.

Ich kann Dir auch nur raten, spar Dir das Geld für die Klageverfahren, mach dafür lieber Urlaub mit den kids.

Wenn alle Stricke reißen, dann hollst Du die kids eben nur in den Ferien zu Dir. Du hast übers Jahr verteilt 4 große Schulferien. Frühjahr, Herbst und Winter. Jeweils eine Woche davon bei Dir und 3 Wochen im Sommer. Immer jeweils die Häfte. Die Qualität der Umgangs läuft dann eben über die Intensität, weniger über die Masse.

Es gibt Väter, die müssen ihre kids einmal im Jahr aus dem Ausland einfliegen lassen.

Die Wahrscheinlichkeit, depressiv zu werden, steht in Zusammenhang mit der Absicht, am vorgestellten Weg festzuhalten. Die Psychologie rät in solchen Fällen, sich sofort auf die neue Situation einzustellen. Dort weiterzumachen, wo das Leben Dir den Weg weist.

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Irgendwie fass ich es noch immer nicht...

Klartext:

Mutter zieht mit Kindern in Nacht- und Nebelaktion sonstwohin, womöglich noch ins Ausland (ist bei uns beides nicht der Fall, aber mal angenommen), Vater klagt auf Kindesentzug...und es passiert NICHTS, außer dass Mutter gerügt wird??

Wenn der Vater das Gleiche täte, säße er am nächsten Tag im Knast, oder??


Nochwas...nehmen wir mal an, ich stimme zu unter Aushandeln von Vorteilen, sagen wir mal, mehr als die Hälfte der Ferien bei mir.

Sie sind dann WEG. Wenn sich die Mutter 6 Monate daran hält und dann nicht mehr...dann hab ich Pech gehabt, oder?

Nach dem was ich hier gelesen habe, wird sie niemand zur Rückkehr oder zu einem besseren Umgang auffordern...
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#19
Ja Michael, so ist das in diesem Land.

Wie gesagt, stell Dich SOFORT auf de neuen Möglichkeiten ein. Sonst droht Dir der Wahnsinn oder schlimmer.

Als ich vor diesem Scherbenhaufen stand, Kids auch extrem weit weg, da hatte mir eine erfahrene Anwältin geraten, mich auf den darstellbaren Umgang zu konzentrieren. Die Frau hatte so recht. Mit meiner Erfahrung heute würde ich alles fahren lassen, selbst auf das Sorgerecht verzichten, einen großen Bogen um alle Jugendämter und Familiengerichte machen und mich nur auf den Kontakt zu meinen Kids konzentrieren. Am Umgang vergreift sich so schnell keiner. Hier sind wir Väter, da redet uns so schnell keiner rein..

Die Anwältin hatte aufgrund ihrer Erfahrung auch insofern Recht, daß derartig getrennte Kinder ab 14 etwa in nicht geringer Zahl zum Vater zurückkehren wollen. Auch das erlebe ich.

In 3 bis 4 Jahren kann sich das bei Dir alles ändern. Das ist bald.

Bedenke auch, daß sich Kinder ganz natürlich entfernen (müssen). Sie wollen dann nicht mehr so oft mit den Eltern zusammen sein usw.
Könnte sein, daß intensivierte Ferienkontakte sogar ausreichen.
Und ich habe nicht den Eindruck, daß wie uns verlieren. Im Gegenteil. Wir haben jedesmal eine tolle Zeit. Dazwischen telefonieren wir, simsen, skypen... Mutter wird uninteressant.

Ich habe meine Kids dieses Jahr auch nur in den Schulferien sehen können.

Und noch etwas:
Diese klare Trennung in ein Leben ganz ohne und dann Intensiv-Urlaub mit meinen kids, die hat für mich durchaus reizvolle Seiten erhalten.

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#20
Wenn die Mutter so gut verdienen kann am anderen Ende der Welt, reicht ihr Einkommen vielleicht aus um für die Kinder wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen - ich weiß jetzt nicht wieviel du verdienst..

Glücklicherweise ist Männerpolitik in Deutschland auch Bestandteil einer gelungenen Gleichstellungspolitik im Sinne des Frauenministerium. Will sagen: Es gibt kein Naturgesetz, daß du nicht auch zu Hause bleiben oder allenfalls Halbtags im Fitnessstudio an der Kasse stehen darfst und sie löhnen muß - die Frage ist eher, ob du das möchtest und ob du in den Augen der Richter als Prototyp des modernen Mannes giltst.

Bewirb dich doch in einer Kita um eine Stelle als Erzieher - die werden händeringend gesucht und halbtags arbeiten kann dort sicher auch realisiert werden..ich könnte wetten, daß solch eine Entscheidung dir über kurz oder lang das Bundesverdienstkreuz einbringt Smile
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#21
Shalom,

ich würde sofort beruflich kürzertreten, und ja, sie würde so gut verdienen, dass wir den Spieß umdrehen könnten.

Aber der andere Vorschlag ist - sorry - schon bissi naiv. Keine Kita stellt irgendjemanden als Erzieher ein, dafür mußt Du schon eine entsprechende Ausbildung haben.

Außerdem - ich bin ein Staatsdiener Big Grin Es wäre sogar möglich, mich eine Weile beurlauben zu lassen, aber dann darf ich in dieser Zeit nicht woanders Geld verdienen (außer schwarz, versteht sich).

Ich kann dem Richter ja mal vorschlagen, ich nehme 3 Jahre Auszeit von meinem Beamtendasein und jobbe in dieser Zeit schwarz in einer Kita oder einem Supermarkt. Der findet das bestimmt ganz toll...Angel

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#22
(16-11-2010, 20:59)Michael schrieb: Meine Ex hat mir eröffnet, dass sie mit den Kids (12 und 8) 700 (!!!) km wegziehen will.
Wie sieht es damit aus, wenn Du auch in diese Stadt ziehst?

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#23
Außerdem, Shalom, die Konstellation sie arbeitet (dort), zahlt Unterhalt, ich trete kürzer und versorge Kinder (hier) ist irrelevant.

Das macht sie nicht. O-Ton: "Ohne *meine* (!) Kinder ziehe ich keine 100 Meter von hier weg."

Wenn ich es wirklich durchdrücken könnte, den Umzug der Kinder zu verhindern, würde sie hierbleiben. Dann wage ich mir jedoch nicht, mir die folgenden Repressalien auszumalen.
(17-11-2010, 09:33)blue schrieb:
(16-11-2010, 20:59)Michael schrieb: Meine Ex hat mir eröffnet, dass sie mit den Kids (12 und 8) 700 (!!!) km wegziehen will.
Wie sieht es damit aus, wenn Du auch in diese Stadt ziehst?


Auch das würde ich in Erwägung ziehen. Nur - wie ich gerade schon an Shalom schrieb - ich bin Beamter und kann an genau 5 Standorten in Deutschland arbeiten.

Wenn ich um Versetzung an den nächstmöglichen Standort bitten würde, könnte ich ca 350 km entfernt wohnen. Das wäre das Maximale, was ich rausholen könnte.

Dagegen spricht, dass ich dann noch immer recht weit von den Kindern wäre, in einer für mich völlig neuen Umgebung, wo ich ganz von vorn anfangen müßte.

Außerdem hab ich hier einen neue Partnerschaft, in der ich sehr glücklich bin.
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#24
(17-11-2010, 09:25)Michael schrieb: ich würde sofort beruflich kürzertreten, und ja, sie würde so gut verdienen, dass wir den Spieß umdrehen könnten.

Weniger arbeiten würde es dir vielleicht ermöglichen, die Kinder selbst zu betreuen, aber an rechtlicher Rechtfertigung für den Umzug ändert das nichts. Der Richter zieht in diesen Fällen die altbekannten Floskeln vom Kontinuitätsprinzip heraus, in deinem Fall auch vom Kindeswillen.

Es endet dann so, dass beide Eltern für fähig gehalten werden, die Kinder zu erziehen, dass der Umzug Nachteile für die Kinder hat, aber auch Vorteile, dass aber der Verbleib ein klein wenig mehr für die Mutter als Hauptbezugsperson spricht und deshalb der Kinderaufenthalt weiterhin bei ihr liegen soll, auch die Kinder wollten das. Der Vater könne Umgang und Bindung auch bei grosser Entfernung durch "ausgedehnte" Ferienaufenthalte (=die halben Sommerferien) und Telefonate erhalten, die Mutter werde hierfür verpflichtet die Kinder einen Weg zu bringen, so dass auch die Kosten gemeinsam getragen werden.

So in etwa sieht die Standardentscheidung aus. Textbausteine für Familienrichter, 94. Auflage, 432 Seiten, 298 EUR, in jeder Gerichtsbibliothek.
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#25
ich würde es nicht mal in erwägung ziehen der madam hinterherzuziehen. erst mal ist sie deine ex. dann reisst sie durch den umzug die kinder aus ihrer gewohnten umgebung. mach mal schön dein ding, der rest regelt sich dann schon irgendwie.
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