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Ich will Umzug der Kinder verhindern - was muss ich beachten?
#57
Ich würde nicht erst zum JA gehen, sondern sofort zum RA und Gericht.
Schließlich ist Gefahr im Verzuge und nach neuem FamFG ist auch der Gang erst zum Gericht und dann zur Mediation gängig.
Ist natürlich unter normalen Umständen eine unsinnige Reihenfolge aber in diesem Fall...

Ich würde den beginnenden Umgangsboykott mit Drohung auf eigenmächtigem Fortzug zum Anlass nehmen, das Ganze Gerichtshängig, beim eigenen Gericht zu machen.

Dann im laufenden Verfahren wegzuziehen, wäre schon eine Brüskierung des Gerichts und sie hat es durch den jetzt schon eingelegten Boykott auch nicht mehr so leicht, etwas von "großzügigem Umgang" in Timbuktu zu fabulieren.

Wenn das Gericht dann den Umzug dennoch in Aussicht stellt, muss unbedingt die volle Übernahme der Umgangskosten gefordert werden, die sie alleine verursacht.
Schließlich darf der Umgang nicht gefährdet werden.

Gerade weil sie jetzt schon mit den üblichen Erpressungen anfängt, würde ich jetzt die Füße in den Boden stemmen.
Vielleicht holst du vor Gericht doch mehr raus als mit ihr persönlich.

Auch wenn es hoch gepokert ist.
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RE: Ich will Umzug der Kinder verhindern - was muss ich beachten? - von beppo - 19-11-2010, 10:40

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