06-12-2010, 15:07
Der weitergehende Anspruch kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Laut §1612a BGB hat das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel und der bringt es mit sich, dass der Unterhalt an neue Gegebenheiten angepasst wird.
Zumindest nach oben.
Laut §1612a BGB hat das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel und der bringt es mit sich, dass der Unterhalt an neue Gegebenheiten angepasst wird.
Zumindest nach oben.