06-12-2010, 15:50
Okay, jetzt habe auch ich verstanden!
Schreib´ doch in die Vereinbarung rein, dass du dich verpflichtest den Kindesunterhalt in Höhe von XXX% zu titulieren.
Dann gehst du zu einem Notar und befristest den Titel auf die Zeit, bis ... !
Hattest du schon mal hierzu in die t-faq geschaut?
Schreib´ doch in die Vereinbarung rein, dass du dich verpflichtest den Kindesunterhalt in Höhe von XXX% zu titulieren.
Dann gehst du zu einem Notar und befristest den Titel auf die Zeit, bis ... !
Hattest du schon mal hierzu in die t-faq geschaut?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)