06-12-2010, 16:19
(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein
Nein.
Im deutschen Väterstrafrecht gibt es keine Vertragsfreiheit.
Verträge sind nur gültig, solange sie zu Lasten des Vaters gehen.
Ein Vertrag, der einen Vater begünstigt ist grundsätzlich sittenwidrig.