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Wie Unterhaltsanspruch deckeln?
#24
(06-12-2010, 21:23)IWAN schrieb: Noch hat der Richter ja keinen Scheidungsspruch gelassen, aber hab ich meiner Ex Vertraglich ein hübsches Sümmchen zugesagt wenn sie auf EU verzichtet.

Also eine Abfindung. Ist erlaubt, aber steuerlich ungünstig, mit schlechterem Erwartungswert wie laufender Unterhalt und der Ausschluss für "Zeiten der Not" kann auch geknackt werden. Aber ich denke, dein Anwalt hat dich dahingehend bereits ausführlich beraten und du weisst Bescheid. Und sie hat sich vielleicht auch recht intensiv anwaltlich beraten lassen, vielleicht trickst sie dich aus, macht dir weis dass du dich mit einer Einmalzahlung freikaufen könntest....

Zitat:Wenn mein Sproß 4 oder 5 Jahr Älter ist und die Kohle der ollen verraucht ist, wird der Junge schon dahin kommen / wohnen wo der bis dahin gelebte Luxus offensichtlicher ist.

Das Risiko ist gross, dass er bis dahin von seiner Mutter gegen dich aufgehetzt wird oder der Kontakt unterbrochen, weil sie recht bald erkennen wird, dass er eine gute Einkommensquelle darstellt. Die Frage ist auch, ob es dem Kind guttut, vermeintlichem Luxus nachzulaufen. Die Fälle, in denen es so ablief, gingen nicht gut für die erwachsen werdenden Kinder aus. Es war sehr schwer bis unmöglich für sie, einen eigenen Weg zu finden.
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