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EGMR stärkt Rechte biologischer Väter
#1
Bevor es untergeht....

Die heutige Entscheidung des EGMR (Anayo ./. Deutschland, 20578/07 – noch nicht rechtskräftig) kann mit Fug und Recht als Bahnbrechend bezeichnet werden: Es geht um die Rechte biologischer Väter, die in Deutschland faktisch nicht existieren.

http://anonym.to/?http://www.ferner-alsd...t/?isalt=0

Dazu noch etwas von mir:

Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Bewertung des sowohl dem Vater als auch dem Kind zustehenden Rechts auf Umgang miteinander, ist es in Fachkreisen allgemein anerkannt, dass i.d.R. die Umgangskontakte eines Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil zum Wohl des Kindes gehören und notwendig sind für die gesunde seelische Entwicklung eines Kindes und zwar in jeder seiner Einwicklungsstufen. Ein Kind von einem Elternteil fernzuhalten ist immer ein Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, der objektiv nicht zu verantworten ist, schließlich sind sowohl Vater als auch Mutter in ihrer besonderen Stellung Bezugspersonen, die es für jeden Menschen nur einmal gibt. Außerdem sollte sich jeder sorgeberechtigte Elternteil klar machen, dass der Versuch, den Kontakt zum anderen Elternteil einzuschränken, auf die Dauer zu psychischen Schäden führte, die sich verunsichernd auswirken auch auf die Gefühlsbeziehung des Kindes zum sorgeberechtigten Elternteil (vgl. z.B. Arntzen, Elterliche Sorge und Umgang mit Kindern, 2. Auflage, Kap. III).

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...00416.html

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#2
Hallo erstmal!

Ich hab schon einiges bei euch mitgelesen und finde es erschreckend, wie viele von euch man als rechtlich geschädigt ansehen kann/muss.
Ich selbst war vor vielen Jahren selbst in einer Scheidungs-/Trennungssituation und muss im Nachhinein doch feststellen, dass ich wohl noch recht gut, zumindest finanziell, aus der Sache herausgekommen bin. Vergleich - Einmalzahlung von 30000 DM (es waren bereits ca. 17.000,- Schulden aufgelaufen), kein Versorgungsausgleich, Unterhaltsausschluss für die Zukunft, auch für den Notbedarf. KU war, außer der Höhe, für mich nie ein Thema.

-

Nun zu dem genannten Urteil.

Grundsätzlich finde ich es absolut in Ordnung, dass dem leiblichen Vater zumindest ein Umgangsrecht, besser ein gemeinsames Sorgerecht, von Rechts wegen her eingeräumt werden soll.

In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.

Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.

Die Rechte aus einer genetischen Verwandschaft einzufordern gleichzeitig aber keinerlei Pflichten zu übernehmen und diese einem Dritten aufzubürden, halte ich persönlich für äußerst egoistisch.

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#3
Ich habe den Strang aus dem Webcache gefischt:

lordsofmidnight
20-12-2010, 20:41
Der Menschengerichtshof wird schon wieder durch einen Vater "belästigt." Diesmal klagt ein nigerianischer Vater, der seine Kinder noch nie gesehen hat. In der ersten Instanz bekam er eine ganze Stunde Umgang pro Monat zugesprochen, das OLG kappte selbst dies und das Verfassungsgericht half ihm auch nicht.
Morgen wird das Urteil erwartet. Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

http://www.focus.de/finanzen/recht/mensc...83538.html

p
20-12-2010, 20:53
Darin gehts um die grundsätzliche Einordnung biologischer versus rechtlicher Vaterschaft. Interessantes Thema mit ganz unterschiedlicher Behandlung in den Ländern. Ich hab dazu einiges bereitliegen, bin aber noch nicht dazugekommen, etwas zu schreiben.

blue
20-12-2010, 21:27

(Gestern 20:41)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

Eher nicht, da:
Er habe in der Vergangenheit keine Verantwortung für die Zwillinge übernommen und deshalb keine sozial-familiäre Beziehung zu seinen Kindern entwickelt. Im März 2007 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Nigerianers.

Sie schreiben nicht, dass er u.a. die ganze Zeit KU zahlte. Dodgy Oder gar die Zustimmung zur Adoption.

sorglos
21-12-2010, 04:25

(Gestern 21:27)blue schrieb: [ -> ]

(Gestern 20:41)lordsofmidnight schrieb: [ -> ]Vermutlich wird Deutschland wieder kräftig abgewatscht werden, oder was meint ihr?

Eher nicht, da:
Er habe in der Vergangenheit keine Verantwortung für die Zwillinge übernommen und deshalb keine sozial-familiäre Beziehung zu seinen Kindern entwickelt. Im März 2007 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Nigerianers.


Na blue - ich wette gegen dich: Deutschland wird erneut verurteilt, denn der Herr A. hatte bisher gar keine Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen. Daher kann das Umgangsrecht nicht per se unterbunden werden.

Bluter
21-12-2010, 12:15
Die Entscheidung ist reichlich wichtig und längst überfällig.
Es wird sich heute auch zeigen in welchem Jahrtausend wir Männer wirklich leben (dürfen).

Mater semper certa est - pater semper incertus est

oder

Mater semper certa est - pater semper certa(?) est

(?)= wird es so geschrieben?

beppo
21-12-2010, 12:20
Richtig.

Die Unterscheidung nach biologischem, juristischem und sozialem Vater ist genauso anachronistisch und diskriminierend wie der § 1626a.
Zumindest, solange auch da zwischen Mutter und Vater unterschieden wird.

Mutter und Vater sind die, die das Kind geboren, bzw. gezeugt haben.
Juristische Mutter- oder Vaterschaft gibt es nur durch Adoption und soziale Elternschaft ist in beiden Fällen etwas, was parallel zur echten Elternschaft gelebt und erworben werden kann.

p
21-12-2010, 12:23
Überschätzt es nicht. Den Rechtsbereich, um den es in der Entscheidung geht, ist sehr klein. Es ist kein Verfahren, bei dem das rechtliche Verhältnis zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft umgeworfen werden kann.

beppo
21-12-2010, 12:27
Nein, diese Frage wird da sicher nicht beantwortet aber sie wird angerissen.
Es ist einfach ein Thema, mit dem man Laut geben kann.

Bluter
21-12-2010, 12:52
p,

meine Erwartungshaltung hält sich in überschaubaren Grenzen.
Und dennoch: Sollte dem Vater ein Umgangsrecht eingeräumt werden ist dies zu begründen.
Eine Begründung pro Umgangsrecht liefert wiederum reichlich Gesprächsstoff, eine dagegen auch.
Und das Verfahren selbst?
Welche Kammer hat entschieden, gab es zum Ablauf Parallelen mit Zaunegger ( kleine Kammer, große Kammer ...)?

Noch habe ich keine Meldung erhalten.

blue
21-12-2010, 13:03
Ich hab´s noch nicht ganz durchgelesen.
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...n=hudoc-en

Meist lese ich den Schluss.

FOR THESE REASONS, THE COURT UNANIMOUSLY

1. Holds that there has been a violation of Article 8 of the Convention;

2. Holds

(a) that the respondent State is to pay the applicant, within three months from the date on which the judgment becomes final in accordance with Article 44 § 2 of the Convention,

(i) EUR 5,000 (five thousand euros), plus any tax that may be chargeable, in respect of non-pecuniary damage;

(ii) EUR 4,030.76 (four thousand and thirty euros and seventy-six cents), plus any tax that may be chargeable to the applicant, in respect of costs and expenses;

(b) that from the expiry of the above-mentioned three months until settlement simple interest shall be payable on the above amounts at a rate equal to the marginal lending rate of the European Central Bank during the default period plus three percentage points;

3. Dismisses the remainder of the applicant's claim for just satisfaction.

Done in English, and notified in writing on 21 December 2010, pursuant to Rule 77 §§ 2 and 3 of the Rules of Court.
lordsofmidnight
21-12-2010, 13:19
Also wurde Deutschland wieder mal verurteilt, jetzt sogar einstimmig obwohl Frau Jaeger mit von der Partie war.

http://www.abendblatt.de/politik/article...aeter.html

sorglos
21-12-2010, 14:40
WELT:

ZitatBig Griner Europäische Gerichtshof für Menschenrechte widerspricht der deutschen Rechtsprechung zum Umgangsrecht von Vätern.
...
... deutsche Gerichte haben so entschieden, mit dem Argument, der Vater habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und erfülle nicht die Voraussetzungen, um als enge Bezugsperson zu gelten. Diese Entscheidung habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt und sei deshalb ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Menschenrechtskonvention, befanden die Straßburger Richter. http://www.welt.de/politik/deutschland/a...aeter.html

Hervorhebungen durch mich.

beppo
21-12-2010, 14:50
Und erfreulicherweise geht auch diese Ohrfeige rund durch den Blätterwald.

borni
21-12-2010, 16:13
Der EGMR bemängelt "lediglich", dass die deutschen Gerichte eine gerechte Abwägung unterlassen hätten.

Der Gerichtshof war nicht davon überzeugt, dass die deutschen Gerichte letztinstanzlich eine gerechte Abwägung der konkurrierenden Interessen vorgenommen hatten. Insbesondere hatten sie es unterlassen, die Frage auch nur zu prüfen, ob der Kontakt zwischen den Zwillingen und Herrn Anayo unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder läge.
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/egmr...ess-193195

Die deutschen Gerichte werden also in Zukunft diese Abwägung zusätzlich vornehmen und das Urteil dann sauberer begründen müssen. Somit kann alles beim Alten bleiben.

Shalom Aleichem
21-12-2010, 16:14
Das hier dürfte interessant werden:

MenschenrechteVater hofft auf erstes Treffen mit Töchtern
Montag 20.12.2010, 18:14

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
dpa Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Ein 43-jähriger Nigerianer ist der leibliche Vater von Zwillingen – gesehen hat er die inzwischen fünfjährigen Mädchen allerdings noch nie. Dagegen klagte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

http://www.focus.de/finanzen/recht/mensc...83538.html

blue

Caroline K. (Anwältin für Familienrecht) vom Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht erklärt uns in diesem Interview das Urteil.
Vorweg kann ich sagen, dass es sich weiterhin um den unsäglichen Begriff "Kindeswohl" dreht.

http://anonym.to/?http://www.detektor.fm...he-vaeter/
Die Autoren (und AutorInnen) der Ärztezeitung sind da schon etwas fortschrittlicher, denn....

Gegen dieses aktuelle Urteil des EGMR kann eine Berufung beantragt werden. Auf jeden Fall sind EGMR-Urteile bindend. Deutsche Gerichte werden in Zukunft das Interesse der Kinder sorgfältiger prüfen müssen, bevor sie einen Umgang mit dem Vater ablehnen.

...dort wird von "Interesse der Kinder" geschrieben.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...aeter.html

Der Begriff "Kindeswohl" ist ein Begriff, den sich unsere deutsche Justiz ausgedacht hat, und wahrscheinlich in der gleichgeschalteten Presse beim deutschen Michel besser ankommt! Angry

Profiler

'Kindeswohl' oder 'Interessen des Kindes' sind unbestimmte Begriffe, können und werden nach Interessenlage interpretiert.

Für mich interessant ist, daß mit diesem Urteil der Schutz der Familie - hier zwischen biologischem Vater und seinem Kind - deutlich über den des GG hinausgeht. Mit Geburt (und festgestellter biologischer Vaterschaft) ist die Vater-Kind-Beziehung geschützt und zwar - so verstehe ich das Urteil - zunächst OHNE weitere Bedingungen. Das bedeitet m.E., daß dieser Schutz a priori besteht und die Beziehung erst nach Prüfung beschränkt werden darf. Niemand hat einen Antrag auf Grundrechteschutz zu stellen - wie beim Sorgerecht - oder muß auch noch darlegen, warum der gut sein soll.

Ich sehe eine Doppelfunktion:
Einmal, was Schutz gegen aktive Eingriffe in diese Beziehung angeht, aber auch, was die positive Verpflichtung zur Errichtung dieser Schranken betrifft.

Damit ist nun nicht nur der Gesetzgeber aufgerufen, die EMRK ist unmittelbar einfachgesetzlich bindend (anders als z.B. die UN-KRK), sondern jeder 'Rechtsanwender', jede Behörde ist zu entsprechender Berücksichtigung, zur 'konformen Auslegung' verpflichtet, wenn man im Entscheiden und Handeln in die Nähe der Familie z.B. eines getrennten Vaters mit seinem Kind gerät. Das ergibt interessante Antragsmöglichkeiten bzw. Begründungen... Wink

Das Urteil könnte von daher Auswirkungen z.B. auf originäre Auskunftsrechte haben, auf Mitwirkung gem. Schulrecht oder auf Ansprüche auf das Hilfesystem des Jugendamtes, wo ein nicht-sorgeberechtigter Elternteil in seinen Rechten und Ansprüchen unverhältnismäßig stark eingeschränkt ist.

Wenn es jetzt noch gelänge, Familie und Sorgerecht besser zu verbinden, dann könnte für die Sorgerechtsdebatte viel Honig aus diesem Urteil gesogen werden., dann stiege das Sorgerecht mit diesem Schutz der Familie. Mein Tröt 'Argumente für die eS' zielte konkret auf diese Zusammenhänge.

Ich behaupte nämlich: Famile geht nicht ohne Umgang, auch nicht ohne Sorgerecht. Beides unterfällt damit dem Familien-Schutz.

thegripp

Ich pflichte Profiler defintiv bei, denn Umgang und Sorgerecht sind untrennbar miteinander verbunden. Hier kann und darf nicht voneinander getrennt werden. Genau das ist aber seit Jahrzehnten in Deutschland gängige Praxis.

Bluter

Nu hab´ ich mir einige Artikel, Kommentare und das Urteil mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und einmal mehr festgestellt wie einfach es ist, Männer und Väter in Diskussionen immer wieder auf´s Glatteis zu führen und in interne Diskussionen zu treiben, statt mit einfach formulierten gemeinsamen Forderungen kollektiv gegen den vorherrschenden Geschlechterrassismus vorzugehen.
Dabei wäre es so einfach.

Immerhin hatte der EGMR erkannt, dass es sich bei einem Mann - unabhängig von seiner Herkunft etc. - um einen Menschen handelt der eigene Menschen- und Persönlichkeitsrechte besitzt, die schützenswert seien.
Für den Anfang nicht schlecht!
Darüber hinaus nimmt der EGMR an, dass es sich beim Kläger um denjenigen handelt der Zwillinge zeugte (woher konkret, habe ich vielleicht überlesen, aber seine Vaterschaft wurde wohl nicht festgestellt?).
Dass die biologische Vaterschaft nicht festgestellt wurde, liegt im nationalen Recht, das der EGMR dahingehend nicht gerügt hat.

Und nun?
Der öffentliche Teil der Debatte wird in die Richtung gelenkt, dass dem biologischen Vater möglichst wenig Rechte eingeräumt werden und viele springen munter drauf an.
Es wird allein auf den biologischen Vater geschossen, nicht auf die nachhaltig ehebrechende Mutter, die drei Kinder vernachlässigt um sich ein wenig selbst zu verwirklichen.
Nein!
Die Mütter stehen mit der Geburt fest, wie in der Antike.
Die Väter bleiben wie damals das fragile soziales Konstrukt, weil die Mütter - und diejeingen die Mütter besonders meinen schützen zu müssen - es so wollen.

Und alle, insbesondere betroffene Väter, suchen erneut in den eigenen mänlichen Schubladen nach Begründungen pro gelebte Vaterschaften, statt sich um die Kinder zu sorgen, die in einem Umfeld von Lügen und Intrigen aufwachsen müssen.

Objektiv betrachtet wurden die Kinder von einer Frau geboren, die keinerlei Verantwortungsbewusstsein und Bindungstoleranz kennt, sondern nach Befriedigung eigener Bedürfnisse lechtzt und dafür noch ausreichend Beifall und Anerkennung einer fragwürdigen Gemeinschaft erhält. Diese arme Mutter hat nun fünf Kinder zu versorgen ...
Wer´s glaubt!

Herr Anayo wird exakt die Chance erhalten, die es zum einen braucht den Rest der Erzeugerbande in Schach zu halten und andererseits nicht über das Maß hinaus geht den inneren Frieden der matriarchalen Struktur der ehelichen Gemeinschaft von Ehebrecherin und rechtlichem Vater zu stören.
Es wird also die Tür zum § 1685 BGB um einen schmalen Spalt geöffnet werden, um nur ihm (Anayo) Zutritt zu gewähren, damit der öffentliche Frieden schnell wieder hergestellt wird - oder das Verfahren verschleppt, bis das kurzlebige öffentliche Interesse wieder verflogen ist, um ihn durch die Hintertür wieder an die frische Luft zu setzen.
Der Rest der Erzeuger muss draußen bleiben, wie Millionen Großeltern, Onkel, Tanten, (Halb-) Geschwister und andere ehemalige oder potentielle Bezugspersonen auch.

Mit Fortschritt und Moderne hat das deutsche Familienrecht nichts am Hut!


Asterix

(Gestern 13:26)Bluter schrieb: Objektiv betrachtet wurden die Kinder von einer Frau geboren, die keinerlei Verantwortungsbewusstsein und Bindungstoleranz kennt, sondern nach Befriedigung eigener Bedürfnisse lechtzt und dafür noch ausreichend Beifall und Anerkennung einer fragwürdigen Gemeinschaft erhält. Diese arme Mutter hat nun fünf Kinder zu versorgen ...
ja, und diese "Familie" braucht jetzt den besonderen Schutz durch die Gesellschaft, den Staat. Tongue

Im Übrigen gibt es ja nicht nur den um seine Vaterschaft Betrogenen, es gibt auch noch einen Gehörnten! Über den redet niemand.

Bluter

Ist vielleicht auch besser so!
Der Vater, von was auch immer, hätte es durchaus anders haben können.
Nun steht der Name Baro halt überall in Europa für einen Deppen, der sich zum Obst einer irgendwie geilen Schlam ... ähem ... armen und guten Mutter machte.
Vielleicht überdenkt er ja jetzt seine (sozialisierende) Rolle? Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
(30-12-2010, 07:48)Eifelaner schrieb: Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.
Wie sollte er denn die Vaterschaft anfechten, wenn es dazu keine rechtliche Grundlage gibt?
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#5
Moin Eifelaner.
(30-12-2010, 07:48)Eifelaner schrieb: In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Wie kommst du darauf, bzw. woher weißt du das?
Kennst du ihn, oder hast du das so in einer Zeitung gelesen?
Zitat:Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
1. Er ist nicht in Deutschland, sondern in Spanien.
2. Seit wann ergibt sich aus einem Umgangsrecht ein Bleiberecht?
3. Und selbst wenn, bei Müttern ist das Gang und Gebe, warum also nicht auch für Väter?
Zitat:Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.
Wie kommst du darauf, bzw. woher weißt du das?
Und selbst wenn. Was spricht aus deiner Sicht gegen das "persönliche Interesse" seine Kinder zu sehen?
Hältst du dein Interesse deine Kinder zu sehen auch für nichtig?
Zitat:Ginge es dem biologischen Vater hier tatsächlich um die Kinder, dann hätte er doch wohl die Vaterschaft angefochten und seine eigene anerkannt.
Nicht mal dazu hat er als "nur" biologischer Vater gegenüber dem nicht verwandten "juristischen" Vater das Recht. Warum machst du ihm also die miserablen deutschen Gesetze zum Vorwurf.
Im übrigen macht das die deutsche Propaganda genauso, die ihm vorwirft, dass er sein nicht vorhandenes Umgangsrecht nicht genutzt hätte!
Zitat:Die Rechte aus einer genetischen Verwandtschaft einzufordern gleichzeitig aber keinerlei Pflichten zu übernehmen und diese einem Dritten aufzubürden, halte ich persönlich für äußerst egoistisch.
Um eine irgendwie geartete Pflicht zu übernehmen, braucht man erstmal das Recht dazu.
Dieser Vater hat aber noch nicht mal die 2 Minimalrechte, die Vater sonst hat, nämlich Umgang wahrzunehmen und Unterhalt zu bezahlen.
Für Väter gilt nämlich das genaue Gegenteil, von dem was du dir hast einreden lassen:

Nur Pflichten aber keinerlei Rechte.

Insofern finde ich es äußerst bedenklich, dass selbst du, der das Familienrechtsunwesen in Deutschland ja schon mal erschnuppern durfte, so blind auf derart plumpe Propaganda rein fällst.
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#6
Hallo beppo,

zu 1.) Das mit dem der Asylablehnung hab ich irgendwo gelesen, wo weiß ich nicht mehr. Wenns nicht stimmt - ok.

zu 2.) Na, wie soll er sonst seinen Umgang verwirklichen? Sozialgerichte gestehen Hartz IV-Empfängern ja schon quartalsmäßige Flüge in die USA zu.

3.) Dem hab ich nichts hinzuzufügen.

Ich hab ja nicht behauptet, dass der Vater hier nicht seine Kinder, auch derentwillen, sehen möchte. Nur dürfte das ein sekundärer Grund sein. Das er seine Kinder sehen will ist alles andere als nichtig, da stimme ich mit dir überein!
Das hat jetzt aber auch gar nichts mit meinen Kindern zu tun, für diese habe ich die volle Verantwortung und bin auch der rechtliche Vater.


Die Möglichkeit auch rechtlicher Vater, inklusive alle Pflichten zu werden, hat der Vater hier nicht wahrgenommen. Zumindest habe ich darüber nichts gelesen.
Er hätte jederzeit die Möglichkeit die Vaterschaft des sozialen Vaters anzufechten und seine eigene anzuerkennen. Das ist rechtlich sehr Wohl möglich (§ 1600 (1) Nr. 2 BGB). Warum tut er das nicht?

Dies, zusammen mit einer gewissen beruflichen- und Lebenserfahrung mit der nigerianischer "Lebenseinstellung" lassen mich manche Schlüsse ziehen.
Die mögen falsch sein. Eine weitgehende Richtigkeit lässt sich jedoch vermuten.

Ich falle auf keinerlei Propaganda herein. Da stehe ich weit drüber.

Das deutsche Familienrecht halte ich im Vergleich zu anderen Ländern für einen Witz.
Gleichberechtigung gibt es nicht und wird von fast allen politischen Richtungen so auch noch sanktioniert.
Hier ist noch sehr sehr viel Arbeit von Seiten der Männer-/Väterlobby zu leisten.

Ich halte es auch für absolut richtig, dass Kindern ihr biologischer Vater nicht vorenthalten wird, umgekehrt natürlich auch.

Nur finde ich gerade diesen ausgeurteilten Fall nicht als besonders hilfreich im Sinne aller Väter zu argumentieren.
Mehr wollte ich dazu nicht sagen.

Gruß
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#7
(30-12-2010, 12:34)Eifelaner schrieb: Die Möglichkeit auch rechtlicher Vater, inklusive alle Pflichten zu werden, hat der Vater hier nicht wahrgenommen.
Weil die Möglichkeit damals noch nicht bestand. Der von Dir zitierte § wurde zwischenzeitlich geändert.
(30-12-2010, 12:34)Eifelaner schrieb: Warum tut er das nicht?
Evtl. ist nun irgendeine Frist überschritten?
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#8
Also ich finde das Urteil in jedem Fall richtig.
Und wenn es richtig ist, kann es auch nicht für alle, außer Nigerianer richtig sein.

Und das obwohl du hier im Forum auch von mir eine nicht sehr positive Meinung, gerade über Nigeria und seine Bewohner lesen kannst.

Ich stehe sehr auf den Grundsatz, dass Gesetze ohne Ansehen der Person, z.B. Geschlecht, Hautfarbe, Religion etc. zu gelten haben, wovon gerade in der Familienjustiz keine Rede sein kann.

Dieser Mißstand wird nicht besser, wenn er sich, statt gegen Väter, gegen andere Zielgruppen richtet.

Ich weiß auch nicht wirklich, welche Motive diesen Vater bis vor den EGMR getrieben haben aber die Behauptungen, die du oben aufgestellt hast, habe ich auch schon genauso in der Presse gelesen, die sich auch sonst immer bemüht, Vätern niedere Beweggründe für ihre Interessen an ihren Kindern zu unterstellen.
Insofern glaube ich auch nicht, dass deine Immunität gegenüber Propaganda größer ist als bei anderen Menschen, wie mir.
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#9
lordsofmidnight
21-12-2010, 13:19
Also wurde Deutschland wieder mal verurteilt, jetzt sogar einstimmig obwohl Frau Jaeger mit von der Partie war.


Aus der heutigen Pressemitteilung des BVerfG:

Die Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. h. c. Renate Jäger wird heute, am 30. Dezember 2010, 70 Jahre alt.
...
Ihre Amtszeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endet mit Ablauf dieses Jahres.

Renate Jaeger, die im Herbst 2010 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet
wurde, lebt heute in Karlsruhe. Sie wird ab Januar 2011 als Schlichterin in der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der
Bundesrechtsanwaltskammer tätig sein.


Wer beschwert sich eigentlich wegen eines Renteneintrittsalters mit 67? Angel
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#10
Endlich eine weniger.
Bei der wäre ich für Rente mit 20 gewesen.
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#11
(30-12-2010, 07:48)Eifelaner schrieb: Grundsätzlich finde ich es absolut in Ordnung, dass dem leiblichen Vater zumindest ein Umgangsrecht, besser ein gemeinsames Sorgerecht, von Rechts wegen her eingeräumt werden soll.

In diesem konkreten Fall halte ich dies jedoch für bedenklich.
Worum geht es hier?
M. E. geht es nicht um die Kinder, sondern einzig und allein um egoistische Motive des Vaters.
Er ist abgelehnter Asylbewerber und hat hier die Möglichkeit erkannt, über die Schiene "Umgang mit Kindern" ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.
Die Kinder werden hier als reines Mittel zum Zweck eingesetzt. Es geht nicht um deren Interessen, sondern um die persönlichen Interessen des Vaters.
Das ist rassistischer Quatsch, den du hier nachplapperst. Der Kern des Urteil besteht genau darin, dass die "Interessen der Kinder" von der deutschen Rechtsprechung nicht angemessen berücksichtigt wurden und grundsätzlich eine Familiengemeinschaft (auch noch aufzubauende, weil der Vater wegen dem Verhalten der Mutter dazu keine Chance hatte) zwischen den Kindern und ihrem leiblichen Vater anerkannt wurde.

Selbstverständlich ergibt sich auch aus dem Umgangsrecht ein Bleiberecht - denn es liegt im Interesse der Kinder, dass ihr Vater in für sie erreichbarer Nähe ist.

Im übrigen habe ich es noch nicht erlebt, dass über Mütter so abfällig in Foren und Medien geredet wird, wenn sich diese einen "deutschen Braten mit Passbezugsrecht" in die Röhre schieben lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
(30-12-2010, 16:11)sorglos schrieb: Das ist rassistischer Quatsch, den du hier nachplapperst.

Hallo sorglos,

wem soll ich denn nachgeplappert haben?
Ich hab schon eine eigene Meinung zu bestimmten Dingen.

Kann sein, dass ich in manchem etwas überzogen habe, mir deswegen jedoch Rassismus zu unterstellen, halte ich nicht für angebracht.

Vermutlich habe ich mich nicht so gut ausgedrückt und es ist daher etwas falsch rübergekommen.

Ich sehe eigentlich immer nur den Menschen, welche Hautfarbe oder Nationalität er hat, ist mir absolut gleichgültig. Wenn man jedoch gewisse, wohl sozialisationsbedingte Eigenarten von Angehörigen einer Nation kennengelern hat, darf man doch gewisse Schlüsse daraus ziehen.
Das hat nichts mit Rassismus zu tun.

Erfahrungen haben nun mal einen Einfluss auf unser Denken und Handeln, wäre dem nicht so, käme man im Leben nicht allzuweit, oder?


Ich betone es jetzt noch mal:
Ich fände es absolut richtig, dass den leiblichen Vätern, die gleichen Rechte, wie den Müttern eingeräumt würde. Dies jedoch auch mit gleichen Pflichten. Was ich von unserem Familien"recht" halte, habe ich schon erwähnt.

In vorliegenden Fall dem Vater jedoch nur ein Besuchsrecht einzuräumen halte ich für falsch. Hier müssten Nägel mit Köpfen gemacht werden:
Übertragung der Vaterschaft mit allen Rechten und Pflichten.

Wie das hier geregelt wurde läuft es ganz einfach nach dem Motto: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"!
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#13
(30-12-2010, 18:10)Eifelaner schrieb: In vorliegenden Fall dem Vater jedoch nur ein Besuchsrecht einzuräumen halte ich für falsch. Hier müssten Nägel mit Köpfen gemacht werden:
Übertragung der Vaterschaft mit allen Rechten und Pflichten.
Was sind denn die Rechte einer Vaterschaft? Bei den Pflichten kenne ich zumindest das Zahlen von Unterhalt.
Und übrigens. Wenn ich von Besuchsrecht höre oder lese, dann rollen sich mir immer meine Zehennägel auf. Wink

(30-12-2010, 18:10)Eifelaner schrieb: Wie das hier geregelt wurde läuft es ganz einfach nach dem Motto: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"!
Meinst Du das Urteil des EGMR? Wenn ja, kann der EGMR immer nur im einzelnen Fall entscheiden. Siehe auch die Diskussion im Zaunegger-Fall.

Eher würde ich Deine Aussage den kommenden Gesetzgebungen zum 1626a zuweisen. Deutschland ist wegen Diskriminierung nicht ehelicher Väter verurteilt worden. Heraus kommt irgendein Wischiwaschi (soviel zum nass machen Wink )

Und auch in dem Fall hier in diesem Thread wird sich so ziemlich gar nix an der deutschen Rechtsprechung, geschweige an der Gesetzgebung ändern!
Es wird allerhöchtens mal vom Gericht drüber gegrübelt oder nachgedacht, dem biologischem Vater ein Umgangsrecht zu gewähren. Wohlgemerkt, es widerspricht nicht dem Kindeswohl! Und das wird es wohl in den allermeisten zukünftigen Fallen. Angry
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#14
Also ganz ehrlich, deine Formulierungen über die Motive des Nigerianers und auch das, dass Rechte auch mit Pflichten verbunden sein müssen kann man wirklich so exakt wortgleich in der einschlägigen Presse lesen, dass man sich kaum vorstellen kann, dass du davon nicht beeinflusst bist.

Gerade die Idee, von jemand Pflichten zu fordern, von jemand der keinerlei Rechte hat, diese zu erfüllen, ist wirklich ne uralte Köpenickiade der Mütterbesorgten.
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#15
Als Nachfolgerin von Renate Jaeger ist jetzt die deutsche Richterin Angelika Nußberger am EGMR. Sie hat das Urteil verteidigt:

"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt."
http://www.tagesspiegel.de/politik/nussb...80896.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#16
Ich hatte der auch schon mal ein wenig hinterher gegooglet, auf der Suche nach Vorwerfbarem.

Bin aber nicht fündig geworden.

Ich habe zwar auch nichts positives gefunden aber "neutral" wäre ja schon mal eine echte Verbesserung. Zumal für eine Richterin
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#17
Zitat:Keine Rückkehr zu Blut und Boden
Psychologenverband besorgt über die lautstarken Fehlinterpretationen des EMGR-Urteils zum Umgangsrecht für biologische Väter durch Interessenverbände
...
Der EGMR, so Baumgärtel, folgte allen diesen Begründungen nicht und erkannte die Kindeswohlkriterien als gültig an. Das Gericht hat sich auch nicht der Auffassung angeschlossen, die in einigen Religionen und Kulturkreisen noch dominant ist, dass "der Ruf des Blutes" oder "die Kraft der Lenden oder des Schoßes" das entscheidende Kriterium für Elternschaft (hier Vaterschaft) sei. "Inkriminiert wurde lediglich, dass das OLG Karlsruhe das Persönlichkeitsrecht des biologischen Vaters, Umgang mit seinen Kindern zu haben, um seine Auffassung von Familie zu realisieren, nicht ausreichend gegen die Kindeswohlkriterien abgewogen wurde. Damit wurde aber nicht gesagt, dass es zu den Kindeswohlkriterien unabdingbar gehöre, Umgang mit dem biologischen Vater zu haben. Wenn dieser Schluss jetzt propagiert werde, sieht der BDP die Gefahr, dass sich durch Gerichtsurteile vermeintlich bestrafte Väter (seltener Mütter) auf eine verhängnisvolle Weise in ihren Argumenten bestätigt fühlen.
....weiter
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/ber...xid/207837

Irgendwie fühlt sich der Berufsstand der sog. "Sachverständigen" auf den Schlips getreten. Woran es wohl iegen mag...?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Die von den Juristen und 68ern erfundene Papiervaterideologie vermag offenbar mittlerweile so wenig zu überzeugen, dass wieder Nazisprüche ausgegraben werden müssen, um mangelne Argumente durch Diffamierung auszugleichen. Hat ein Herr G. an dieser Meldung mitgeschrieben?
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#19
Zitat:07.01.2011 | 15:06 Uhr
Voßhoff/Bär: Kein Automatismus im neuen Sorgerecht

Berlin (ots) - Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

"Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.
(mehr)

wenn wundert hier eigentlich noch was Dodgy

ergänzend stelle ich fest, dass diese Meldung schon im T-Faq existiert
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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#20
Hier könnte man ebenso fragen ob eine gemeinsame Elternschaft eine gemeinsame Abstammung bedeutet - in meinen Augen gehört die Schnalle weg und ab zu Lidl anne Kasse!
In Ausnahmefällen kann von einer gemeinsamen Sorge abgesehen werden..so stelle ich mir ein Gendergesetz vor!
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#21
Der Sorgerechtsthread ist gleich nebenan hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid44807
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#22
Hä? (sorry für den baffen Spruch) - ist das nicht dasselbe? Wenn ich Vater bin will ich auch Vater sein, allerwertesten aufreissen und spucke aufs Hemd, egal!

Was dieser Asylbewerber da wollte liegt außer meiner Kompetenz, nur sollte er sich überlegen was er den Kindern (zumindest kulturell) bieten kann..
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#23
In der "Freien Welt" wird das Urteil aus Straßburg kritisiert. Doktorand Stefan Fuchs hat´s irgendwie nicht so richtig kapiert:

Das neue Urteil zeigt nun, wohin die Reise wirklich geht: Indem es dem Zeugungsvater ein Recht auf Umgang mit den Kindern zuspricht, die ihn gar nicht kennen, untergräbt es sowohl das Recht der Mutter wie ihres Ehemannes, über ihr Familienleben selbst zu bestimmen. Dem individuellen "Recht auf Privatleben" des Zeugungsvaters wird Vorrang eingeräumt vor dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Schutz der Familie. Die europäische Rechtsprechung wendet sich damit sowohl gegen die "traditionelle" Mutterrolle als auch gegen die Institution der Ehe. Sie folgt einem neuen, "intentionalen" Verständnis von Elternschaft: Konstitutiv für eine Familie ist demnach weder die natürliche Mutter-Kind-Beziehung noch die Rechtsinstitution der Ehe zwischen Mann und Frau, sondern der subjektive Wille von Erwachsenen, "Eltern" sein zu wollen.

http://anonym.to/?http://www.freiewelt.n...swohl.html
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#24
Als Doktorand scheint man nicht mehr in der Lage sein, Gerichtsurteile wenigstens ansatzweise zu lesen, bevor man darüber lange Artikel schreibt. Was er kritisiert, sind seine eigenen Phantasien, im Urteil ist davon jedenfalls nichts zu finden.
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#25
Seien wir nachsichtig mit ihm, er provoziert...ähm promoviert ja noch!
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